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Gaffer bei Unfällen: Strafen und Konsequenzen für Schaulustige

Gaffen ist nicht nur äußerst rücksichtslos gegenüber den Opfern und Helfern, sondern auch verboten – wer die gesetzlichen Regeln missachtet, muss mit Bußgeldern und Strafen rechnen.

Regelmäßig kommt es im Straßenverkehr zu kleineren und auch größeren Unfällen. Einige Verkehrsteilnehmer werden dann zu Schaulustigen, welche neugierig Rettungs- bzw. Bergungsaktionen der hinzugerufenen Pannenhelfer, Polizei und Feuerwehr beobachten.

Besonders auffällig ist dies auf Autobahnen und Schnellstraßen: Hier unterbrechen Gaffer oft sogar die eigene Fahrt, um sich den Unfall aus der Nähe ansehen zu können. Bisweilen werden sogar Fotos oder Filme vom Unfall mit dem Handy gemacht – die sich später in sozialen Netzwerken oder in privaten Chats wiederfinden. 

Der Gesetzgeber hat jetzt die Strafen fürs Gaffen deutlich verschärft: So soll insbesondere gewährleistet werden, dass die Rettungskräfte ungestört arbeiten können – und dass sich die Gaffer durch ihr Verhalten nicht auch noch selbst in Gefahr bringen. Zudem verletzen Gaffer die Privatsphäre der Unfallopfer in einem besonders sensiblen Moment.

Was versteht man unter einem Gaffer?

Nach allgemeiner Auffassung versteht man unter einem Gaffer jemanden, der am Unfallort weder den verletzten Personen hilft noch Unterstützung anbietet oder, wenn es darum geht, den Unfallort absichert (zum Beispiel durch Aufstellen des Warndreiecks). Stattdessen zieht es der Gaffer vor, die Szene lediglich zu beobachten oder sogar zu filmen bzw. zu fotografieren.

Wichtig zu wissen: Problematisch ist das Gaffen nicht nur wegen der moralischen Verwerflichkeit – für den Gesetzgeber steht dabei insbesondere im Vordergrund, dass Gaffer regelmäßig die Arbeit der Rettungskräfte behindert. Das kann im Ernstfall Lebensgefahr für die Unfallopfer bedeuten, wenn die Rettungskräfte notwendige Maßnahmen nicht oder nur verspätet durchführen können.

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Die Sicht eines Rettungsassistenten

Bei einem medizinischen Notfall im Straßenverkehr kann es durch Gaffer beim Beobachten der Szene dazu kommen, dass die Unfallstelle blockiert wird. 

Mit unserem Gast, den Rettungsassistent Philipp Osten,  sprechen wir in einem Interview über die persönlichen Erfahrungen während seiner Einsätze. Unter anderem beschreibt er, wie es sich anfühlt, von Gaffern behindert zu werden und unter starken Beeinträchtigungen zu arbeiten.  Hier in unseren Podcast reinhören.

Was droht Gaffern, die am Unfallort die Rettungsarbeiten behindern?

Gaffen am Unfallort wird rechtlich als Ordnungswidrigkeit behandelt. Diese kann nach§ 113 des Ordnungswidrigkeitengesetzes(kurz: OWiG) mit einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Es gilt: Werden Schaulustige von den Ordnungskräften vor Ort dreimal explizit aufgefordert, sich vom Unfallort zu entfernen, ist § 113 OWiG einschlägig.

Welche Sanktionen drohen, wenn Gaffer Film- und Fotoaufnahmen am Unfallort machen?

Wer Verletzte oder sogar Tote am Unfallort fotografiert oder filmt, begeht rechtlich eine Straftat nach § 201a des Strafgesetzbuches(kurz: StGB). Der Gesetzgeber stellt hier das Zurschaustellen einer hilflosen oder verstorbenen Person in den Fokus der Vorschrift: Dabei ist es völlig egal, ob die Aufnahmen weitergegeben oder veröffentlicht werden – es reicht die Anfertigung mit dem entsprechenden Gerät.
Die Straftat kann mit Freiheitsentzug bestraft werden: Damit ist die Sensationslust der Gaffer kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Straftat.

Maßnahmen gegen das Gaffen: So verhalten Sie sich richtig!

Werden Sie zu einem  Unfallzeugen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Hilfe zu leisten und Hilfe über den Notruf anzufordern. Auch hier liegt eine Straftat vor, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen: Nach  § 323c StGB kann bei unterlassener Hilfeleistung sogar eine Haftstrafe drohen . Hierbei muss das Hilfeleisten dem Einzelnem allerdings zumutbar sein, was nicht immer zu bejahen ist. Man geht aber davon aus, dass zumindest das Hilferufen jedem zugemutet werden kann. Auch  wenn Sie die  Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindern , bewertet  der Gesetzgeber dieses Verhalten als unterlassene Hilfeleistung.  

Sind Sie als Autofahrer unterwegs, sollten Sie bei einem Unfall – beispielsweise auf der Gegenfahrbahn – Ihre Fahrt ganz normal fortsetzen. Bleiben Sie nicht stehen und verringern Sie auch nicht Ihre Geschwindigkeit, um einen besseren Blick auf das Unfallszenario zu erhaschen. Es sollte selbstverständlich sein, dass Sie weder Fotos noch Videos anfertigen: Das gilt auch dann, wenn es "nur" um Bilder vom Blechschaden geht.

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Juristische Beratung für ACV Mitglieder

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Bei Unfällen im Straßenverkehr ist nicht nur die Belästigung durch Gaffer ein Problem – auch unterlassene Hilfeleistung kann schnell brisant werden. Wir empfehlen eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Diese hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.

ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen kompetenten KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.

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