• Unverschuldete Kfz-Schäden

    ACV Clubhilfe

    Sie haben einen Kaskoschaden an Ihrem Fahrzeug und müssen Ihrer Versicherung eine Selbstbeteiligung zahlen? Als ACV Mitglied können Sie für diese Fälle finanzielle Clubhilfe anfragen.

Unterstützung bei Kaskoschäden

Ob Marderbiss, Glasbruch oder Vandalismus – mit der Clubhilfe des ACV können Sie bei unverschuldeten Schäden einen finanziellen Zuschuss erhalten.

Schäden am eigenen Fahrzeug sind immer ärgerlich – umso mehr, wenn Sie nichts dafür können. Auch wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, kommen Sie meist nicht um die Zahlung einer Selbstbeteiligung herum.

Die ACV Clubhilfe ist eine Kulanzleistung, um Ihre finanzielle Mehrbelastung in diesem Fall abzufedern. Sie kann angefragt werden bei:

  • Glasbruch
  • Tierbiss
  • Tierkollision
  • Entwendung
  • Elementarschäden
  • Brand / Explosion
  • Vandalismus
  • Unfallflucht

 

Alle Details zu dieser Leistung

Wie hoch sind die Clubhilfen?

Die Höchstsumme der Clubhilfe orientiert sich an 50 % der üblichen Selbstbeteiligung in einer Kaskoversicherung. Insgesamt darf die Summe aller Clubhilfen eine gewisse Höchstgrenze pro Beitragsjahr nicht übersteigen. Diese Grenze ist für langjährige ACV Mitglieder höher.

  • 250 € ohne Treustatus
  • 312 € bei Silber-Status
  • 375 € bei Gold-Status
  • 500 € bei Platin-Status

Sichern Sie sich umfassenden Schutz zum Sparpreis

Schon für 69 € sind Sie beim ACV europaweit gegen Pannen und Unfälle abgesichert und profitieren von einer Vielzahl an Zusatzleistungen. Und das Beste: Bei nur einem ungünstigen Steinschlag haben Sie mit unserer Clubhilfe Ihren Jahresbeitrag direkt wieder drin.