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Illegale Autorennen: Diese Strafen drohen den Beteiligten

Seit 2017 gelten illegale Autorennen – juristisch „verbotene Kraftfahrzeugrennen“ (§ 315d StGB) – als Straftat. Wer sich rücksichtslos und mit hoher Geschwindigkeit durch den Verkehr bewegt, riskiert nicht nur den Führerscheinentzug und die Einziehung des Fahrzeugs, sondern auch hohe Geld- oder Freiheitsstrafen. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Verurteilung wegen Mordes drohen.

Was gilt als illegales Autorennen?

Ein illegales Autorennen begeht derjenige, der mit seinem Fahrzeug gegen einen anderen Fahrer antritt und dabei gegen Verkehrsregeln verstößt – etwa rote Ampeln missachtet, gefährlich überholt oder deutlich zu schnell fährt. Auch sogenannte Solorennen – also Fahrten von Alleinrasern – sind strafbar, wenn sich Fahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wie es § 315d StGB ("Verbotene Kraftfahrzeugrennen") beschreibt.

Eine Flucht vor der Polizei kann ebenfalls als illegales Autorennen gewertet werden.
Wer sich einer Verkehrskontrolle entzieht und dabei rücksichtslos mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, um möglichst schnell zu entkommen, kann sich ebenfalls strafbar machen. Laut einem Urteil des OLG Stuttgart (Az.: 4 Rv 28 Ss 103/19) ist es dabei unerheblich, ob der Täter zusätzlich das Ziel verfolgt, der Polizei zu entkommen – allein die Absicht, besonders schnell zu fahren, reicht für die Strafbarkeit aus.

ACV VorteilWichtig zu wissen!

Nicht nur Fahrer, sondern auch Veranstalter können strafrechtlich belangt werden. Wer ein illegales Rennen organisiert oder aktiv unterstützt – etwa durch Mitplanen, Koordinieren oder gezieltes Ermutigen zur Teilnahme – macht sich ebenfalls strafbar. Auch Beifahrer können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie das Rennen bewusst fördern oder den Fahrer zum Rasen animieren.

Welche Strafen und rechtliche Folgen drohen bei illegalen Autorennen?

Seit Oktober 2017 gelten illegale Autorennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Anlass für die Einführung von § 315d StGB war ein deutlicher Anstieg solcher Rennen – oft mit schweren Unfällen, Verletzten oder Todesopfern. Die früheren Bußgelder und Fahrverbote reichten nicht aus, um die Risiken im Straßenverkehr wirksam zu bekämpfen.

Mit der Gesetzesänderung wurde es den Gerichten ermöglicht, bei illegalen Autorennen deutlich härter durchzugreifen. Zu massiv gestalteten sich die entstandenen Schäden im Straßenverkehr – vor allem jedoch die Personenschäden, insbesondere wenn Fahrer oder sogar unbeteiligte Verkehrsteilnehmer ihr Leben verloren.

Je nach Situation und Ausgang der Fahrt drohen folgende Strafen:

  • Organisation, Teilnahme oder rücksichtsloses Fahren bei unerlaubten Rennen:
    Wer ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet, daran teilnimmt oder sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos allein fortbewegt (Solorennen), riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe (§ 315d Abs. 1 StGB). Bereits der Versuch der Veranstaltung ist strafbar (§ 315d Abs. 1 Nr. 1).

  • Gefährdung von Menschen oder bedeutenden Sachwerten:
    Wird dabei Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe (§ 315d Abs. 2 StGB). Auch eine fahrlässig verursachte Gefahr erfüllt bereits den Straftatbestand (§ 315d Abs. 4 StGB).

  • Tödliche Folgen oder schwere Gesundheitsschäden vieler Menschen:
    Führt die Tat zum Tod eines Menschen oder zur schweren Gesundheitsschädigung mehrerer Personen, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (§ 315d Abs. 5 StGB). In minder schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren verhängt werden. Diese Fälle gelten als Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches (§ 12 Abs. 1 StGB).

Mord durch illegales Autorennen?

Tödliche Unfälle bei verbotenen Autorennen können unter bestimmten Umständen nicht nur als gefährliche Straftat nach § 315d StGB, sondern auch als Mord oder Totschlag gewertet werden – etwa wenn das Gericht von einem bedingten Tötungsvorsatz ausgeht. Dieser liegt vor, wenn der Fahrer den tödlichen Ausgang für möglich hält und ihn dennoch billigend in Kauf nimmt, etwa beim Rasen mit extrem überhöhter Geschwindigkeit durch dicht besiedeltes Gebiet oder beim Überfahren roter Ampeln. In solchen Fällen droht eine lebenslange Freiheitsstrafe, bei Totschlag mindestens fünf Jahre.

Ein bekanntes Beispiel ist das illegale Rennen in Berlin im Jahr 2016: Zwei Fahrer rasten mit rund 160 km/h über den Kurfürstendamm und missachteten eine rote Ampel. Einer von ihnen kollidierte mit dem Fahrzeug eines Unbeteiligten, der noch am Unfallort verstarb. Das Landgericht Berlin verurteilte den Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft – der Bundesgerichtshof bestätigte 2022 das Urteil (Az.: 4 StR 482/19, 4 StR 319/21).

Wann sind Führerschein oder Auto weg?

Neben Geld- oder Haftstrafen drohen bei illegalen Autorennen weitere rechtliche Konsequenzen, die den Alltag der Betroffenen erheblich beeinträchtigen können. Besonders einschneidend sind der Führerscheinentzug sowie die Sicherstellung oder Einziehung des Fahrzeugs. Diese Maßnahmen dienen nicht nur der Bestrafung, sondern auch der Prävention – etwa zur Verhinderung von Wiederholungstaten und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

  • Nach § 69 StGB wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate, kann bei schweren Fällen jedoch auf bis zu fünf Jahre verlängert werden – in besonders gravierenden Fällen ist auch ein dauerhafter Entzug möglich.
  • Auch das Tatfahrzeug kann eingezogen werdenunabhängig davon, ob es dem Täter gehört. Die Einziehung erfolgt entweder als Beweismittel oder als präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Bereits bei konkretem Tatverdacht darf die Polizei das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmen. Darüber hinaus ist auch eine Beschlagnahmung im Vorfeld möglich, wenn konkrete Anhaltspunkte auf die Vorbereitung eines illegalen Rennens hinweisen. Wird das Fahrzeug dauerhaft eingezogen, geht es in das Eigentum des Staates über und wird in der Regel versteigert.

 

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Wer haftet bei einem Unfall und wann zahlt die Versicherung?

Bei einem Unfall während eines illegalen Autorennens kann die Haftpflichtversicherung zwar für Schäden an Dritten aufkommen, doch der Fahrer kann in Regress genommen werden – sodass er für die Kosten teilweise oder vollständig aufkommen muss. Eine Regresssumme von bis zu 5.000 Euro ist möglich.

In Bezug auf die Vollkaskoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert, kann die Leistung gänzlich abgelehnt werden. Die Teilnahme an einem illegalen Rennen stellt eine Straftat dar – und bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten besteht keine Leistungspflicht. Zudem kann die Versicherung den Vertrag kündigen oder die Prämien deutlich erhöhen.

Zivilrechtlich haben Teilnehmer illegaler Rennen so gut wie keine Chancen, selbst entstandene Schäden ersetzt zu bekommen, da in der Regel keine wechselseitige Haftung zwischen den Beteiligten besteht. Anders für unbeteiligte Dritte: Werden sie verletzt oder ihr Eigentum beschädigt, können sie Schadensersatz vom Verursacher per Zivilklage fordern.


 

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Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich ein illegales Rennen beobachte?

Illegale Autorennen gefährden nicht nur die Fahrer selbst – auch Unbeteiligte können in riskante Situationen oder sogar in einen Unfall verwickelt werden. Wenn Sie ein illegales Autorennen beobachten oder selbst als Verkehrsteilnehmer betroffen sind, bleiben Sie ruhig und halten Sie ausreichend Abstand. Sobald es möglich ist, verständigen Sie die Polizei unter der Nummer 110. Geben Sie möglichst genaue Informationen zu Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Ablauf des Rennens weiter. Im Fahrzeug kann es zusätzlich helfen, die Warnblinkanlage einzuschalten, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Situation aufmerksam zu machen.

Was tun, wenn man zu Unrecht eines illegalen Rennens beschuldigt wird?

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, an einem illegalen Autorennen teilgenommen zu haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht hinzuziehen. Ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 315d StGB erfüllt sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Eine gründliche Beweisprüfung muss klären, ob die vorgebrachten Indizien stichhaltig sind und ob Zeugenaussagen glaubhaft sind.

In jedem Fall sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, um sich nicht selbst zu belasten. Eine Vorladung müssen Sie nur dann befolgen, wenn sie von der Staatsanwaltschaft, einem Richter oder dem Gericht stammt.

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