ACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und Sicherheit

Bahnübergang: Wie verhält man sich richtig?

Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu gefährlichen Unfällen an Bahnübergängen – nicht selten mit Todesfolge. Um für mehr Sicherheit am Bahnübergang zu sorgen, sieht der Gesetzgeber strenge Verkehrsregeln vor. 

Von einem Bahnübergang spricht man, wenn Zuggleise an Straßen oder Wegen kreuzen. Viele sind mit Schranken gesichert, aber auch eine Beschilderung kann auf die Gleise aufmerksam machen. Welche Verkehrsregeln dort gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wer hat Vorrang am Bahnübergang?

In Fällen, in denen ein Andreaskreuz nicht vorhanden ist, haben Schienenfahrzeuge keinen Vorrang.  

Entsprechend haben Schienenfahrzeuge gemäß § 19 Absatz 1 StVO am Bahnübergang Vorrang, wenn

  • dort ein Andreaskreuz steht (Verkehrszeichen 201)
  • der Bahnübergang über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege führt,
  • der Bahnübergang in Hafen- und Industriegebieten liegt und mit dem Zusatzschild „Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ oder „Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ versehen ist.

Gleichzeitig besteht Wartepflicht für Fahrzeuge an Bahnübergängen (§ 19 Abs. 2 StVO) besteht, wenn

  • sich ein Schienenfahrzeug nähert,
  • Lichtzeichen wie rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen auf einen einfahrenden Zug hinweisen,
  • sich die Schranken schließen oder bereits geschlossen sind,
  • ein Angestellter der Bahn auf Halt hinweist oder
  • der nahende Zug schon akustisch hörbar ist, beispielsweise durch ein Pfeifsignal des Zuges.

Fahrzeuge sind dazu verpflichtet, vor dem Andreaskreuz zu halten. Dabei ist ein Mindestabstand von zehn Metern (vgl. Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) einzuhalten. Fußgänger sollten „in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang“ warten, allerdings hat der Gesetzgeber hier keine exakte Entfernung benannt, die einzuhalten ist. Überqueren Sie die Gleise nur, wenn Sie sicher sind, dass dies zeitnah und vollständig gelingt. 

Welches Bußgeld droht bei falschem Verhalten am Bahnübergang?

Vergehen

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Mit nicht regulierter Geschwindigkeit an den Bahnübergang herangefahren
100 €
1   
                       
Am Bahnübergang mit Andreaskreuz den Vorrang des Schienenfahrzeuges missachtet
80 €
1  
                       
Überholen am Bahnübergang
70 €
                       
                       
Überholen am Bahnübergang mit Gefährdung
85 €
                      
                       
Überholen am Bahnübergang mit Unfall
105 €
                      
                       
Überqueren des Bahnübergangs mit Andreaskreuz, trotz nahendem Schienenfahrzeug
80 €
1
                       
Überqueren des Bahnübergangs mit Andreaskreuz, trotz nahendem Schienenfahrzeug mit Gefährdung
100 €
1
                       
Überqueren des Bahnübergangs mit Andreaskreuz, trotz nahendem Schienenfahrzeug mit Unfall
120 €
1
                       
Überqueren des Bahnübergangs trotz geschlossener Schranken, ein Bahnbediensteter „Halt“ gebot oder hörbares Signal des herannahenden Zuges ertönte
240 €
2
1 Monat 
Überqueren des Bahnübergangs trotz geschlossener Schranken, ein Bahnbediensteter „Halt“ gebot oder hörbares Signal des herannahenden Zuges ertönte mit Gefährdung
290 €
2
1 Monat           
Überqueren des Bahnübergangs trotz geschlossener Schranken, ein Bahnbediensteter „Halt“ gebot oder hörbares Signal des herannahenden Zuges ertönte mit Unfall
350 €
2
1 Monat

 

Welche Schilder gibt es am Bahnübergang?

Bahnübergänge werden in der Regel durch gleich mehrere Schilder angekündigt. Zu den bekanntesten Schildern gehört das Andreaskreuz. Zwischen dem Verkehrszeichen und dem Bahnübergang dürfen gemäß StVO nicht mehr als drei Meter Abstand bestehen. 

Ein weiteres Hinweisschild sind die Verkehrszeichen „beschrankter Bahnübergang“ bzw. „unbeschrankter Bahnübergang“. Diese weisen auf die Kreuzung mit Bahnübergang hin und geben Informationen darüber preis, ob vor Ort eine Schranke vorhanden ist oder nicht. An unbeschrankten Bahnübergängen gilt besondere Vorsicht. Einfahrende Züge können leichter übersehen werden, insbesondere, wenn schwierige Sichtverhältnisse herrschen. Achten Sie daher ganz besonders auf akustische und optische Signale, um einen Unfall zu vermeiden. 

Bei schlechter Sicht: Achten Sie auf Baken

Ist die Einsicht auf den Bahnübergang durch Hindernisse beeinträchtigt, beispielsweise durch Kurven oder Wildwuchs, so werden in der Nähe des Bahnübergangs häufig Baken platziert.

Diese Verkehrsschilder zeigen an, in welcher Entfernung sich der Bahnübergang befindet. Dabei handelt es sich um vertikale Tafeln  mit weißem Hintergrund, auf deren Oberfläche ein bis drei rot verlaufende, diagonale Striche zu erkennen sind. Diese geben den Abstand an:

  • Bake mit einem diagonalen Strich: 80 Meter bis zum Bahnübergang
  • Bake mit zwei diagonalen Strichen: 160 Meter bis zum Bahnübergang
  • Bake mit drei diagonalen Strichen: 240 Meter bis zum Bahnübergang

Durch die Entfernungsangabe soll sichergestellt werden, dass Sie rechtzeitig auf den Bahnübergang hingewiesen werden und so, falls nötig, ein Bremsmanöver einleiten können. Die Baken werden grundsätzlich auf beiden Seiten der Fahrbahn platziert, um möglichst gut sichtbar zu sein. 

Welche weiteren Signale gibt es?

  • Lichtzeichen

    Diese leuchten wahlweise gelb oder rot auf. In der gelben Phase naht der Zug heran und das Signal blinkt. Nach ca. 3 bis 5 Sekunden springt das Licht auf ein rotes Dauerlicht, das erst erlischt, wenn die Sicherungsphase vorbei ist. Ein grünes Licht, das freie Fahrt signalisiert, gibt es hier jedoch nicht. 

  • Blinklichter

    Alternative zur Lichtzeichenanlage. Sobald das Licht rot blinkt, naht ein Zug heran. Hört die Vorrichtung auf zu blinken, ist die Gefahrensituation vorüber. In einigen Fällen wird das Blinklicht zusätzlich zum Andreaskreuz installiert. 

  • Schranken

    Schranken am Bahnübergang dienen als direkte Absicherung der Verkehrsteilnehmer. Je nach Straßenbreite können eine oder mehrere Schranken den Bahnübergang sichern. Sofern kein Zugverkehr herrscht, sind die Schranken geöffnet und Verkehrsteilnehmer können den Bahnübergang vorsichtig überqueren. Häufig sind Schranken rot-weiß gestreift und verfügen über eine Retroreflexions-Schicht, um auch bei Dunkelheit gut erkennbar zu sein. Ferner unterscheidet man zwischen Vollschranken, die im gesenkten Zustand die gesamte Straße sperren und Halbschranken, die nur die Zufahrt zum Bahnübergang sperren.

  • Töne

    Um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf den Bahnübergang zu lenken, ist an einigen Stellen mit zusätzlichen Tönen zu rechnen. Dabei kann es sich um den Pfeifton des Zuges handeln, aber auch durch Töne, die durch die Bahnmitarbeiter initiiert werden, um die Einfahrt des Zuges anzukündigen. 

Darf ich vor dem Andreaskreuz parken?

Das Andreaskreuz gilt als Gefahrenschild für Bahnübergänge und muss daher gut ersichtlich bleiben. Innerorts muss beim Parken mindestens 5 Meter Abstand zum Andreaskreuz eingehalten werden. Verdeckt das Auto dadurch das Schild, wird sogar ein Abstand von 10 Metern fällig. Außerorts gilt beim Parken ein Mindestabstand von 50 Metern (vgl. Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO).

Auch das Halten vor dem Andreaskreuz ist innerhalb von 10 Metern untersagt, sofern das Verkehrsschild durch das Fahrzeug verdeckt werden würde. 

ACV VorteilACV Mitgliedervorteil

Verstoß beim Bahnübergang? KLUGO weiß weiter

Logo Klugo

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen fehlerhaften Verhaltens am Bahnübergang erhalten? Bei unserem Partner KLUGO erhalten Sie Hilfe.  

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Person auf dem Gepäckträger mitnehmen

    Fahrradirrtümer: ACV erklärt was wirklich erlaubt ist

    Verkehrsrecht

    Muss ich am Zebrastreifen runter vom Sattel? Ist es eigentlich erlaubt, mit dem Rad durch die Fußgängerzone zu fahren? Was mache ich, wenn es dann doch mal gekracht hat? Wir klären fünf prominente Irrtümer aus dem Alltag auf.
    Fahrradirrtümer: ACV erklärt was wirklich erlaubt ist
  • Auffahrunfall zwischen zwei Autos

    Auffahrunfall – Wer trägt die Schuld?

    Verkehrsrecht

    Auffahrunfälle sind in Deutschland keine Seltenheit. Viele Menschen gehen davon aus, dass immer die auffahrende Person die alleinige Schuld am Unfall trägt. Doch das ist nicht immer der Fall. Hier erfahren Sie, wie bei einem Auffahrunfall die Schuld ermittelt wird und welche Verkehrsregeln missachtet wurden.
    Auffahrunfall – Wer trägt die Schuld?
  • Blaues Auto ist in einer Waschanlage

    Schaden in der Waschanlage: Wer zahlt für Kratzer & Co.?

    Verkehrsrecht

    Kommt es in der Waschanlage zu Schäden wie einem Kratzer im Autolack, muss nicht automatisch der Betreiber haften. Der Betreiber haftet nur, wenn er betreibertypische Pflichten verletzt hat. Das heißt, viele Autofahrer müssen selbst für Schäden aufkommen.
    Schaden in der Waschanlage: Wer zahlt für Kratzer & Co.?