Fahrassistenz-Systeme: Diese werden 2024 verpflichtend
Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen. Fahrassistenzsysteme für Autos sollen den Fahrer entlasten und schützen. Bisher war ihr Einbau im Auto noch freiwillig, ab Juli 2024 werden jedoch einige Systeme zur Pflicht. Diese neue Gesetzesregelung betrifft allerdings lediglich neu zugelassene Fahrzeuge. Ältere Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden.
Was sind Assistenzsysteme fürs Auto?
Das Auto ist schon heute längst nicht mehr nur ein Gefährt auf vier Rädern. Zahlreiche Programmierungen, Chips und Sensoren bringen intelligente Funktionen ins Fahrzeug. Bisher dienten die Fahrassistenzsysteme im Auto vor allem dem zusätzlichen Fahrkomfort, aber auch in puncto Sicherheit haben sie viel zu bieten. Fahrassistenzsysteme überwachen und steuern verschiedenste Funktionen im Fahrzeug, um so den Straßenverkehr zu jeder Zeit im Blick zu haben.
So werden Fahrassistenzsysteme mit einem Fokus auf Sicherheit in zahlreichen Bereichen eingesetzt – sie dienen als Einparkhilfe, regulieren die Fahrgeschwindigkeit oder machen den Fahrer darauf aufmerksam, wenn Ermüdungserscheinungen das Fahrverhalten negativ beeinflussen. Auch Automobilhersteller sind daran interessiert, die markeneigenen Fahrassistenzsysteme kontinuierlich weiterzuentwickeln, um sich durch besonders hohe Sicherheitsstandards von der Konkurrenz abzuheben. Das hat in den letzten Jahren zu einem massiven Zuwachs an Fahrassistenzsystemen beigetragen.
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Verpflichtende Assistenzsysteme ab Juli 2024
Immer wieder werden Unfälle im Straßenverkehr durch mangelnde Aufmerksamkeit ausgelöst, aber auch Müdigkeit oder fehlerhafte Einschätzungen beim Ein- und Ausparken können mitunter schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Fahrassistenzsysteme fürs Auto wurden entwickelt, um dort anzusetzen, wo Menschen zu Fehlern neigen. Sie weisen frühestmöglich auf Gefahren hin und helfen so dabei, Notsituationen zu vermeiden oder im Fall der Fälle korrekt zu reagieren.
Neben jenen Fahrassistenzsystemen, die schon jetzt verpflichtend in allen Neuwagen integriert sein müssen, gibt es ab Juli 2024 eine Reihe neuer Systeme, die ab diesem Zeitpunkt verpflichtend in allen Fahrzeugen mit neuer Typenzulassung ab Werk eingebaut sein müssen:
Nahezu jede Fahrbahn ist mit einer Spuren- und Straßenbegrenzung ausgestattet. Der Spurhalteassistent hilft dem Fahrer dabei, innerhalb der vorgegebenen Spur zu bleiben und zeigt über ein Warnsignal an, wenn das Fahrzeug über die Spur hinausfährt.
Ähnlich wie eine Black Box beim Flugzeug speichert auch der Unfalldatenspeicher alle relevanten Informationen zu Unfallhergängen.
Die Geschwindigkeitsassistenz im Auto informiert den Fahrer darüber, welche Geschwindigkeit auf der aktuellen Fahrstrecke zulässig ist. In Kombination mit der Verkehrszeichenerkennung in Echtzeit gibt das Assistenzsystem präzise Informationen über Geschwindigkeitsbegrenzungen.
In den Bereichen des Fahrzeugs, in denen im Falle eines Unfalls mit Radfahrern und Fußgängern häufig ein Kopfaufprall stattfindet – beispielsweise an der Fahrzeugfront und der Windschutzscheibe – muss fortan ein Kopfaufprallschutz integriert werden, den es in verschärften Crashtests nachzuweisen gilt.
Die Müdigkeitserkennung, bei einigen Herstellern auch als Aufmerksamkeitsüberwachung bezeichnet, kontrolliert dauerhaft die Wachsamkeit des Fahrers. Sobald Ablenkung oder Ermüdung festgestellt wird, rät das Fahrassistenzsystem zu einer Pause. Zusätzlich können vibrierende Alarmsysteme mit der Müdigkeitserkennung verbunden sein, die Alarm schlagen, wenn es beispielsweise zu Sekundenschlaf kommt.
Der Notbremsassistent soll einen bevorstehenden Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Gegenständen frühzeitig erkennen, um so den Fahrer zum Bremsen aufzufordern. Sofern der Fahrer nicht reagiert, bremst das Fahrassistenz-System das Auto auch eigenständig.
Dieses Bremslicht soll anderen Verkehrsteilnehmern einen abrupten Bremsvorgang signalisieren, um so Auffahrunfälle zu verhindern. Künftig müssen Rückleuchten am Auto bei einer Vollbremsung ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h gut erkennbar aufleuchten.
Wer mit dem Fahrzeug rückwärtsfährt, wird über den Rückfahrassistent gewarnt, wenn sich ungeschützte Verkehrsteilnehmer hinter dem Auto befinden – sowohl andere Fahrzeuge als auch Fußgänger oder Radfahrer betreffend.
Verpflichtend ist nun ebenfalls die Einrichtung einer standardisierten Schnittstelle, über die ein Kontrollgerät zur Alkoholmessung angeschlossen werden kann.
Diese Assistenzsysteme sind bereits jetzt Pflicht
Das Antiblockiersystem (ABS) war eines der ersten Fahrassistenzsysteme und wurde schon in den 70ern entwickelt. Es verhindert, dass beim Bremsen die Räder blockiert werden, um so auch bei einer Vollbremsung vollumfängliche Lenkfreiheit sicherzustellen. Das ABS wird längst serienmäßig in allen modernen Fahrzeugen verbaut.
Bei einer Vollbremsung ist es schwierig, die volle Bremskraft zu nutzen, um möglichst schnell zum Stillstand zu kommen. Hier unterstützt der Bremsassistent, der die Notsituation erkennt und eine Vollbremsung möglich macht. Dieses Fahrassistenzsystem ist in Autos bereits seit 2009 verpflichtend.
Die Einparkhilfe soll das Einparken von Fahrzeugen in Parklücken erleichtern. Über Kameras, die vorne und hinten am Auto befestigt werden, prüft das Fahrzeug die Umgebung. Über ein Signal wird zusätzlich der Abstand zu anderen Fahrzeugen ermittelt.
Das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) verhindert das Ausbrechen und Schleudern des Kraftfahrzeuges, indem es gezielt einzelne Räder abbremst und in die Motorleistung eingreift. Dieses Assistenzsystem fürs Auto ist seit 2014 verpflichtend.
Die Antriebsschlupfregelung (ASR) wird auch als Traktionskontrolle bezeichnet. Sie soll das Anfahren und Beschleunigen verbessern, indem das Antriebsmoment auf alle Räder gleichzeitig umgelegt wird.
Das Reifendruckkontrollsystem (RDKS) hält zu jeder Zeit den Druck auf den Autoreifen im Blick und gibt dem Fahrer eine Warnung, wenn der Reifendruck zu stark sinkt – noch bevor es zu einem platten Reifen kommt.
Eine Person im Auto hat vergessen sich anzuschnallen? Das Gurtwarnsystem wird darauf aufmerksam machen! Sowohl optisch als auch akustisch zeigt das Assistenzsystem an, dass einer oder mehrere Sicherheitsgurte nicht angelegt wurden.
Um die Gefahr des toten Winkels zu minimieren, wurde von den Herstellern ein Spurwechselassistent entwickelt. Möchte man als Fahrer die Spur wechseln, warnt das Fahrassistenzsystem den Fahrer mittels Warnsignals oder Vibration, wenn sich auf der zu befahrenden Spur bereits ein Fahrzeug befindet. Diese Fahrassistenz bezeichnet man auch als Totwinkelassistent.
Welche Fahrzeuge sind von der neuen Pflicht für Fahrerassistenzsysteme betroffen?
Einige Assistenzsysteme in Fahrzeugen sind schon seit Jahren Pflicht und müssen daher vom Hersteller standardmäßig verbaut werden. Im Juli 2024 wird die gesetzliche Verpflichtung zu Fahrassistenzsystemen ausgeweitet. Davon sind jedoch nur Fahrzeuge betroffen, die ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen werden. Schon früher zugelassene Fahrzeuge müssen also nicht mit den modernen Fahrassistenzsystemen nachgerüstet werden.
Welche Fristen gibt es?
Ab dem 07. Juli 2024 sind die zuvor beschriebenen Assistenzsysteme für Kraftfahrzeuge Pflicht. Daher gilt: Augen auf beim Neuwagenkauf! Für alle Fahrzeuge, die vor dem 06. Juli 2024 ihre Typzulassung erhalten haben, gilt diese Pflicht noch nicht. Sie müssen die Fahrassistenzsysteme daher auch nicht zwingend enthalten.
Können Strafen drohen?
Verpflichtende Fahrassistenzsysteme müssen vom Hersteller verpflichtend in Kraftfahrzeuge eingebaut werden, andernfalls erhalten diese keine Zulassung im Straßenverkehr. Eine Pflicht zum Nachrüsten bei älteren Modellen gibt es nicht, insofern droht für Autokäufer keine Strafe, wenn das Fahrzeug noch nicht über die modernsten Fahrassistenz-Systeme verfügt.
Rechtsberatung zu Fahrassistenz-Systemen
Wenn Sie eine rechtliche Beratung rund um Fahrassistenzsysteme in Anspruch nehmen möchten, steht Ihnen als ACV Mitglied die kostenlose Erstberatung von KLUGO zur Verfügung.
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