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Alkohol am Steuer – Auswirkungen im Körper, Promillegrenzen und Strafen

Sich nach dem Genuss von Alkohol ans Steuer zu setzen, ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Wir zeigen, wie Wein, Bier & Co. sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, welche gut gemeinten Tipps keinesfalls beim Alkoholabbau helfen und ab welcher Promillegrenze der Gesetzgeber harte Strafen vorgibt. 

Das beliebte Feierabend-Bier, die Feier im Club oder der Sektempfang am Abend: Fast überall und zu jeder Zeit ergeben sich Gelegenheiten zum Alkoholkonsum. Wer sich danach noch ans Steuer setzt, entscheidet sich bewusst für ein großes Risiko. Bei Promillefahrten droht nicht nur eine Geldstrafe sondern auch ein Fahrverbot.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit und ist zudem auch gefährlich: Laut Statistischem Bundesamt werden Unfälle mit Personenschaden in rund 5% aller Fälle durch Alkohol verursacht.

Solche alkoholverursachten Unfälle sind im Vergleich überdurchschnittlich schwer: Statistisch sterben bei 1000 Unfällen 10 Menschen; bei alkoholverursachten Unfällen sterben dagegen bei 1000 Unfällen 16 Menschen. 

Was passiert bei Alkoholkonsum im Körper?

Schon ein einziger Schluck Alkohol wirkt sich auf den gesamten Körper aus. Biochemisch gilt Alkohol als Zellgift – und das zeigt sich auch in seiner Wirkung. Alkohol wirkt primär auf die Botenstoffe im Gehirn ein und sorgt so dafür, dass die Übertragung von Informationen zwischen Nervenzellen gehemmt wird. Damit verlangsamt sich automatisch das Reaktionsvermögen und die Wahrnehmung: Das kennt wohl jeder, der schon einmal Alkohol konsumiert hat. 

Für Verkehrsteilnehmer besonders fatal: Die Möglichkeit, Gefahrensituationen zu erkennen, wird durch den Konsum von Alkohol maßgeblich eingeschränkt. So haben alkoholisierte Verkehrsteilnehmer große Schwierigkeiten, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. 

Welche Promillegrenzen gelten im Straßenverkehr?

In Deutschland gilt grundsätzlich keine Null-Promillegrenze. Allerdings kann es bereits ab 0,3 Promille juristisch heikel werden, denn: Wer trotz Alkohol am Straßenverkehr teilnimmt, muss beispielsweise damit rechnen, dass bei einem Unfall zivilrechtlich mindestens eine Teilschuld festgestellt wird.

Dabei sind 0,3 Promille schnell erreicht: Für eine durchschnittliche Frau von 60 kg Körpergewicht reicht dafür schon eine Menge von 0,1 Liter Wein oder 0,3 Liter Bier. Bei einem durchschnittlichen Mann mit 80 kg Körpergewicht sorgen 0,2 Liter Wein bzw. 0,5 Liter Bier für einen Promillewert von 0,3. 

Strafrechtlich hingegen gilt nach dem Gesetzgeber die Grenze von 0,3 Promille als relative Fahrtüchtigkeit. Das bedeutet: Beim Fahren eines Fahrzeugs mit Auftreten von Ausfallerscheinungen  müssen Sie mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Ab einem Promillewert von 0,5 erreichen Sie die Grenze zum Bußgeldverfahren. Ab einem Promillewert von 1,1 liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor.  Dann müssen Sie auf jeden Fall mit Konsequenzen rechnen.

ACV HinweisACV Hinweis

Alkohol während der Probezeit

Übrigens gilt für Fahranfänger in der Probezeit  abweichend von der grundsätzlichen Regelung eine Null-Promillegrenze. Das gilt analog auch für alle anderen Personen bis 21 Jahren

Welche Strafe droht bei Fahren unter Alkoholeinfluss?

Der Gesetzgeber ist bei Alkoholfahrten konsequent: Hier droht unter Umständen sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

In jedem Fall ist bei Fahren unter Alkoholeinfluss aber eine hohe Geldstrafe fällig: Diese beträgt ab einem  Promillewert von 0,5 nach aktuellem Bußgeldkatalog mindestens 500 Euro – diese Ordnungswidrigkeit geht mit einem Eintrag von 2 Punkten im Zentralverkehrsregister sowie einem Fahrverbot von mindestens 1 Monat einher . 

Ab 1,1 Promille befindet man sich bereits im Bereich einer Straftat, die noch einschneidender sanktioniert wird. Dies könnte aber auch schon ab einem Wert von 0,3 der Fall sein, wenn zusätzlich eine auffällige Fahrweise gezeigt oder ein Unfall verursacht wird.

Wann droht nach einer Alkoholfahrt eine MPU?

Die zuständige Behörde kann bei einer Alkoholfahrt eine sogenannte MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung, anordnen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Zweifel an der grundsätzlichen körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bestehen. Dazu zählen auch Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol.

Grundsätzlich gilt: Wer mit mehr als 1,6 Promille im Blut am Steuer eines Fahrzeugs im Straßenverkehr aufgegriffen wird, wird ziemlich sicher im Rahmen einer MPU seine Fahreignung beweisen müssen, in Kombination mit weiteren Auffälligkeiten sogar schon ab einem Promillewert von 1,1. Wer dagegen mehrmals mit Alkohol am Steuer erwischt wird, gilt als Wiederholungstäter und muss ebenfalls mit einer MPU rechnen.  

Was gilt für Alkoholfahrten auf dem Fahrrad oder auf dem E-Scooter?

Wer meint, nach dem Alkoholkonsum statt mit dem Auto mit dem Fahrrad oder E-Scooter fahren zu dürfen, der irrt: Die Promillegrenzen gelten auch für alle anderen Fahrzeuge im Straßenverkehr. Und diese Regelung ist auch nachvollziehbar. Schließlich kann es auch bei diesen langsameren Fahrzeugen zu einer großen Gefahr werden, dass die Wahrnehmung von Geschwindigkeiten oder Entfernungen herabgesetzt ist. 

Kann man den Promillewert durch Essen oder andere Tricks schneller senken?

Bei vielen Menschen haben sich – bedingt durch Unwissenheit über die biologischen Fakten – Mythen etabliert, die als "Geheimtipp" weitergegeben werden. Dazu zählt beispielsweise der Rat, vor dem Alkoholkonsum fettige Nahrungsmittel zu essen, um so den Promillewert niedrig zu halten. Zwar verzögert fettiges Essen die Aufnahme von Alkohol – das tut jedes andere Essen aber auch. Durch die Verzögerung ergibt sich zudem kein niedrigerer Blutalkoholwert, die Fahrtüchtigkeit bleibt eingeschränkt.

Gleiches gilt für den Mythos, dass Gewohnheitstrinker einen niedrigeren Promillewert aufweisen als Gelegenheitstrinker. Auch das entspricht nicht den biologischen Fakten: Ein Unterschied ergibt sich nur in der Außenwirkung. Während der Gewohnheitstrinker auch nach einigem Alkohol unter Umständen noch nüchtern wirkt, wird der Gelegenheitstrinker auf Außenstehende recht schnell einen beschwipsten Eindruck machen.

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Juristische Beratung für ACV Mitglieder

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Alkohol am Steuer kann Bußgelder oder auch Fahrverbote nach sich ziehen. Wir empfehlen bereits frühzeitig eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt, wenn es beispielsweise zu einem Fahrverbot kommt. Eine Rechtsberatung hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.

ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.

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