Mit dem Auto Abstand halten: Regeln, Strafen, Eselsbrücken
Wenn im Straßenverkehr der notwendige Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird, steigt dadurch das Risiko für Unfälle. Und diese gehen nicht unbedingt glimpflich aus. So war 2022 laut Statistischem Bundesamt bei Unfällen mit Personenschaden ein ungenügender Abstand die dritggrößte Ursache.
Um alle Teilnehmer im Straßenverkehr davor zu schützen, sieht die Straßenverkehrsordnung in § 4 der Vorschrift eine Regelung für den Abstand für Autos vor. Allerdings verzichtet der Gesetzgeber auf konkrete Werte und fordert lediglich einen "ausreichenden Abstand". Was das bedeutet, erklären wir hier.
Innerorts und außerorts – was gilt?
Welcher Sicherheitsabstand gilt, hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Den ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vordermann können Sie anhand von Faustformeln selbst berechnen.
Demnach versuchen Autofahrer innerorts einen Abstand von mindestens drei Fahrzeuglängen zum Vorausfahrenden zu bewahren.
Autofahrer außerhalb geschlossener Ortschaften sollten mit ihrem Auto einen Sicherheitsabstand in Metern einhalten, der dem halben Wert der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit beträgt. Also kurz gesagt: Wenn Sie den Tachowert halbieren, wissen Sie, welchen Abstand Sie einhalten sollten.
Rechenbeispiel: Wenn Sie mit 120 km/h auf der Autobahn unterwegs sind, sollte der Sicherheitsabstand zum Vordermann mindestens 60 Meter betragen.
Wichtig zu wissen: Vielen Autofahrern fällt es schwer, die Distanz richtig einzuschätzen. Hier hilft es auf Autobahnen und Landstraßen, sich an den Leitpfosten neben der Fahrspur zu orientieren: Sie werden üblicherweise im Abstand von 50 Metern aufgestellt und können daher als Referenz zum Abschätzen des Sicherheitsabstands genutzt werden.
Richtig Abstand einhalten
Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass Sie folgenden Sicherheitsabstand mit dem Auto einhalten müssen:
- innerorts mit 50 km/h: 15 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug
- außerorts mit 100 km/h: 50 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug
- außerorts mit 130 km/h: 65 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug
Hilfsmittel für den richtigen Sicherheitsabstand
Neben der Möglichkeit, sich an den Leitpfosten neben der Fahrbahn zu orientieren, helfen auch sogenannte Abstandsregler bzw. Abstandsassistenten in Fahrzeugen dabei, den richtigen Sicherheitsabstand zu wahren. Aber aufgepasst: Auch intelligente Fahrassistenzsysteme können im Ernstfall einen Fehler machen – Autofahrer sollten daher nicht "blind" auf die Unterstützung aus dem Computer vertrauen.
Oder Sie nutzen Verkehrsschilder zur Orientierung: Merken Sie sich, wann das Fahrzeug vor Ihnen am Verkehrsschild vorbeifährt – Sie selbst sollten dieselbe Stelle innerorts frühestens nach einer Sekunde und außerhalb geschlossener Ortschaften frühestens nach zwei Sekunden passieren.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Ist der Sicherheitsabstand beim Autofahren nicht ausreichend, steigt das Risiko für Auffahrunfälle signifikant. Die Brisanz hat auch der Gesetzgeber erkannt und stellt das Fehlverhalten dabei entsprechend unter Strafe.
Dabei wird bei der Bemessung der Strafe unterschieden, ob es zusätzlich zum Fehlverhalten auch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist oder zu einer Sachbeschädigung.
Wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber hat für derartige Verstöße nicht nur hohe Geldstrafen vorgesehen, sondern auch weitergehende Konsequenzen wie die Punkte im Zentralverkehrsregister in Flensburg und ein Fahrverbot.
Bei der Bemessung der Strafe für Drängler ist Grundlage für Bußgeld oder weitergehende Sanktionen immer die konkret gefahrene Geschwindigkeit minus einem Toleranzwert von 5 Prozent. Die Kategorien richten sich dabei nach folgenden Geschwindigkeiten:
- bis zu 80 km/h
- mehr als 80 km/h
- mehr als 100 km/h
- mehr als 130 km/h
Richtiges Verhalten bei Dränglern
Immer wieder kommt es im Straßenverkehr dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer den erforderlichen Sicherheitsabstand mit dem Auto nicht einhalten und viel zu dicht auffahren. In manchen Fällen werden dabei auch Warnsignale wie die Lichthupe verwendet. Hier sollten Sie trotz der brisanten Situation Ruhe bewahren und sich auf gar keinen Fall provozieren lassen.
Idealerweise wechseln Sie unter Beachtung der Verkehrsregeln und notwendigen Sorgfalt die Spur und lassen den Drängler überholen – das gilt auch dann, wenn Sie im Recht sind und das Drängeln schon eindeutig den Charakter einer Nötigung aufweist.
Gegen den Drängler können Sie juristisch in Form einer Anzeige vorgehen, allerdings bleiben Anzeigen ohne entsprechende Beweise in der Regel erfolglos. Die Gerichte stellen sich hier zwar regelmäßig auf die Seite der Betroffenen – letztendlich entscheidet aber die Glaubwürdigkeit über den Erfolg der Anzeige.
Hierbei ist das Kennzeichen des Fahrzeugs notwendig, sowie Merkmale in Bezug auf das Fahrzeug sowie den Fahrer. Eine Anzeige nimmt die zuständige Polizeidienststelle entgegen. Drängeln ist kein Kavaliersdelikt: Immerhin rund 14 Prozent aller Verkehrsunfälle werden pro Jahr durch die Missachtung von Sicherheitsabstandsregeln mit dem Auto verursacht.
Juristische Beratung für ACV Mitglieder
Ob Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Ärger, weil Sie zu dicht aufgefahren sind bzw. als sogenannter Drängler unterwegs waren: Wir empfehlen eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Diese hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.
ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.
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