ACV Ratgeber Reparatur und PflegeACV Ratgeber Reparatur und PflegeACV Ratgeber Reparatur und Pflege

Wann gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland?

Seit 2010 gilt die gesetzliche Winterreifenpflicht in Deutschland. Aber in welchem Zeitraum? Und wann genau gelten Reifen eigentlich als Winterreifen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Winterreifenpflicht.

Der Gesetzestext zur Winterreifenpflicht

Am 04.12.2010 wurde ein neues Gesetz zur Winterreifenpflicht in Deutschland verabschiedet, da die bis dato geltende Gesetzeslage vage und formuliert war und als verfassungswidrig vom Oberlandesgericht Oldenburg beurteilt wurde. Das geltende Gesetz zur Winterreifenpflicht findet sich im § 2 Abs. 3a StVO:

Im Klartext bedeutet das ein Verbot der Nutzung von Sommerreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis– oder Reifglätte und eine Verpflichtung von Winterreifen.

Es gibt also keine Deadline, bis wann Winterreifen aufgezogen sein müssen und andersherum wieder abmontiert werden müssen. Generell können Sie sich an der O-bis-O-Regel orientieren: Von Oktober bis Oster kann man in Deutschland mit einem solchen winterlichen Wetter rechnen, daher empfiehlt es sich für diese Zeit Winterreifen einzusetzen.

Was genau sind Winterreifen?

Die Eigenschaften, die Winterreifen erfüllen müssen, sind in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG nachzulesen. Die Reifen zeichnen sich prinzipiell durch größere Profilrillen und/oder Stollen aus, die durch größere Zwischenräume voneinander getrennt sind. Bei Winterreifen ist grundsätzlich zwischen Reifen mit der Bezeichnung M+S und denen mit einem Alpine-Symbol zu unterscheiden.

M+S steht dabei für Schnee und Matsch und deren Beschaffenheit soll dafür sorgen, dass das Fahrzeug gerade bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten kann als es normale Reifen tun. Allerdings stehen M+S-Reifen stark in der Kritik, da es keine anerkannte Qualitätssicherung für diese Reifen gibt und sie nicht rechtlich geschützt sind. Aus diesem Grund ist das Autofahren mit diesen Reifen ab Oktober 2024 untersagt, bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von 120 €. Bereits Januar 2018 wurde der Verkauf von Neureifen mit dieser Kennzeichnung verboten.

Daher sind Reifen mit Alpine-Symbol zu empfehlen. Denn das Alpine-Symbol hingegen kennzeichnet Reifen nur, wenn diese einen ausführlichen Test auf Schnee unterlaufen haben, der in Bezug auf Referenzreifen vollzogen wurde.

Was kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?

Wer mit Sommerreifen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis– oder Reifglätte von der Polizei erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Dank der speziellen optischen Kennzeichnung von Allwetterreifen sind diese von der Polizei zudem leicht zu erkennen und prüfbar. In der folgenden Übersicht sind die Bußgelder bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht abgebildet:

Achtung! Allein die Montage der Winterreifen nützt nicht allzu viel, wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht eingehalten wird. Auch diese wird von der Polizei kontrolliert. Alles, was Sie über die Mindestprofiltiefe wissen müssen, erfahren Sie hier

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Fahren mit Sommerreifen
60 €
1  
nein       
… mit Behinderung
80 €
1  
nein       
… mit Gefährdung
100 €
1  
nein  
Keine Mindestprofiltiefe
75 €
1 
nein       

 

Versicherungsschutz in Gefahr durch Verstoß

Wer denkt, dass die Bußgelder noch relativ milde ausfallen bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht, sollte allerdings abgesehen von der eigenen Gefährdung und der Gefährdung anderer, den entstehenden Ärger mit der Versicherung nicht vergessen.

Denn wer mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen unterwegs ist, riskiert erhebliche Leistungskürzungen und unter Umständen seinen Versicherungsschutz.

  • Wurde ein Unfall durch Sommerreifen verursacht, kann die Kaskoversicherung ihre Leistungen teilweise oder komplett streichen.
  • Selbst bei Unschuld an einem Unfall kann der Fahrer in Mithaftung genommen werden, wenn er verbotenerweise Sommerreifen aufgezogen hatte. Grund ist die von der Haftpflichtversicherung angenommene erhöhte Betriebsgefahr durch die Sommerreifen beim Führen eines Fahrzeuges. Es kommt in der Regel zu einer Mithaftung von 20 Prozent.

Grundsätzlich liegt bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht eine Verschuldensvermutung vor. Nur wenn der Fahrer die Gefahrensituation absolut nicht erkennen konnte und der Unfall auch mit Winterreifen nicht hätte vermieden werden können, kommt es nicht zur Mithaftung.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • blaues Auto fährt an Bäumen vorbei

    Allwetterreifen: Ein Faktencheck

    Reifen

    Keine Lust auf den halbjährigen Reifenwechsel? Allwetterreifen sind eine beliebte Alternative zu Sommer– und Winterreifen. Doch wie sicher sind diese Autoreifen ? Und wann darf man sie überhaupt benutzen?
    Allwetterreifen: Ein Faktencheck
  • Weißes Auto steht im Sonnenlicht auf einer Straße

    Winterreifen im Sommer fahren – ist das erlaubt?

    Reifen

    Winterreifen im Sommer – geht das? Der Wechsel von Winterreifen auf Sommerreifen und umgekehrt bedeutet für viele einen zusätzlichen Termin im Kalender, der oft als müßig empfunden wird. Muss der Reifenwechsel bei Ihrem Auto wirklich sein oder kann man mit Winterreifen auch im Sommer fahren?
    Winterreifen im Sommer fahren – ist das erlaubt?
  • Mechaniker misst die Profiltiefe an einem Reifen

    Checkliste sichere Winterreifen: Profiltiefe & Luftdruck

    Reifen

    Die richtige Profiltiefe von Winterreifen spielt bei Fahren auf Eis und Schnee eine große Rolle. Auch den passenden Luftdruck der Reifen sollten Sie regelmäßig checken, damit Sie bei winterlichen Verhältnissen gut unterwegs sind. Die ACV Checkliste mit Anleitungen hilft Ihnen dabei.
    Checkliste sichere Winterreifen: Profiltiefe & Luftdruck