Parkschaden – Tipps für Verursacher und Geschädigte
Ob als Verursacher oder Geschädigter – gerade beim Einparken kann es schnell zu Unfällen kommen, schließlich kommen sich Autos in kaum einer anderen Situation so nah. Oft werden die Größe des Autos oder der Platz, den die Parklücke bietet, falsch eingeschätzt und schon ist es passiert.
Ein Parkschaden ist in den meisten Fällen zwar harmlos, aber trotzdem eine unangenehme Sache. Hier gelten nämlich die gleichen Richtlinien wie auch bei gewöhnlichen Verkehrsunfällen. Dabei gibt es einige Dinge, die Sie im Fall eines Parkunfalls beachten müssen.
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Tipps für Geschädigte
Wenn Sie an Ihrem Auto einen Parkschaden feststellen, gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen könnten Sie den Schaden, beispielsweise beim Einparken, selbst verursacht aber nicht bemerkt haben. Zum anderen ist es möglich, dass ein anderer Fahrer nach dem Touchieren Fahrerflucht begangen hat. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sofort die Polizei benachrichtigen. Diese kann Schäden aufnehmen und protokollieren, um die Schadensregulierung im Nachhinein zu vereinfachen.
Sie sollten außerdem eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Geben Sie trotzdem zu Protokoll, dass es möglich ist, dass Sie den Schaden selbst verursacht haben. Die Anzeige ist vor allem für Ihre Versicherung von Bedeutung, damit Sie als Geschädigter nicht selbst für den Parkschaden mit Fahrerflucht aufkommen müssen. Im besten Fall können Zeugen oder Gutachter anhand der Schäden bestätigen, dass ein anderer Fahrer verantwortlich ist.
Schaden entdeckt? So gehen Sie vor:
- Polizei kontaktieren
- Vor Ort nach Zeugen suchen
- Wenn der Täter sich nicht nach 24 Stunden gemeldet hat, Anzeige gegen Unbekannt erstatten
- Ggf. Gutachten eines Sachverständigen erstellen lassen
- Ggf. Vollkasko-Versicherung informieren
Wenn der Täter nicht gefunden wird, bleiben Sie in vielen Fällen auf den Kosten sitzen. ACV Mitglieder erhalten jedoch über die Clubhilfen finanzielle Unterstützung etwa bei Parkschäden – für welche Schäden die ACV Clubhilfe genau aufkommt, lesen Sie im ACV Sicherheitspaket.
Verursacher eines Parkschadens
Wenn Sie selbst beim Einparken einen Unfall verursachen, ist es wie bei einem gewöhnlichen Unfall notwendig, dass Sie Versicherungs- und Personendaten mit dem Geschädigten austauschen. Sofern der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht in der Nähe ist, sind Sie laut Strafgesetzbuch dazu verpflichtet, auf den Fahrer zu warten. Dabei sollten Sie bei einem leichten Parkunfall zwischen 15 und 30 Minuten warten, bei einem schweren Parkschaden auch bis zu zwei Stunden. Ist der Geschädigte auch bis dahin nicht erschienen, sollten Sie auch hier den Unfall der Polizei melden und den Unfallort nicht verlassen. Es reicht nicht aus, einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten am Auto des Geschädigten zu hinterlassen.
Fahrerflucht nach Parkunfall
Wenn Sie als Verursacher nicht am Unfallort warten, gilt dies als Fahrerflucht. Die Fahrerflucht kann nicht nur eine Anzeige, sondern drei Punkte in Flensburg, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Parkschäden müssen in jedem Fall von Gutachtern geprüft werden, auch wenn auf den ersten Blick kein offensichtlicher Schaden zu erkennen ist. So kann auch festgestellt werden, ob der Verursacher vielleicht nicht gemerkt hat, dass er ein anderes Auto streift. In diesem Fall hat die Fahrerflucht keine Strafe zur Folge.
Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
Auch bei einem Parkschaden müssen Sie zwingend Ihre Kfz-Versicherung informieren. Je nach Parkschaden haftet dafür eine bestimmte Versicherung, in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers. Die Haftpflichtversicherung kommt für einen Parkschaden am anderen Fahrzeug auf. Sind beim Parkunfall beide Fahrzeuge in Bewegung, müssen sich die Versicherungen der beiden Fahrer auf eine Kostenverteilung einigen. Das ist letztlich auch davon abhängig, welcher Fahrer die Schuld trägt. Dieser muss in den meisten Fällen die höheren Versicherungsbeiträge leisten.
Wenn bei dem Parkunfall kein Schuldiger festgestellt werden kann, kommt meist die Versicherung des Geschädigten für den Parkschaden auf. ACV Mitglieder erhalten ebenfalls finanzielle Clubhilfen, wenn sie einen Parkschaden an ihrem Fahrzeug entdecken, der durch nicht feststellbare Dritte entstanden ist.
Juristische Erstberatung für ACV Mitglieder
Sie haben Probleme bei der Aufklärung Ihres Parkschadens? Dann empfiehlt es sich, vor Einleitung von juristischen Schritten zunächst einmal eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt zu nutzen. Diese hilft dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Verfahrens abzuwägen. So kann in aller Ruhe geprüft werden, ob sich der bürokratische Akt tatsächlich lohnt.
ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung und können sofort eine Ersteinschätzung durch einen kompetenten Fachanwalt bekommen. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.
Der ACV im Automobilclub Vergleich – Welcher Automobilclub ist der Beste?
Der ACV Automobil-Club Verkehr ist seit mehr als 50 Jahren bei seinen Mitgliedern für kompetente, schnelle und zuverlässige Hilfe bekannt. In einem von uns für Sie zusammengestellten Vergleich etablierter Automobilclubs Deutschlands stellen wir an dieser Stelle die differenzierten Leistungen des ACV mit denen renommierter Mitbewerber direkt gegenüber. In unserem Automobilclub Vergleich zeichnet sich der ACV durch einen umfangreichen und bedarfsgerechten Schutz aus, bei welchem die Mitglieder von fairen Leistungen profitieren. Verschaffen Sie sich in den nachfolgenden Tabellen unseres Automobilclub Vergleichs eine optimale Übersicht über die unterschiedlichen Leistungen und entdecken auch Sie die zahlreichen Vorteile des ACV.
Tarif/Leistung
Mitgliedsbeitrag inkl. Schutzbrief für die Familie, siehe Personenkreis
69,00
Günstiger Tarif
129,00
94,00
99,00
ermäßigte Beiträge/ alternative Mitgliedschaftsformen
Partner: 29,00 € / Single: 59,00 € / Junge Leute (bis 23 Jahre): 49,00 €
günstigster Tarif
Ausbildung (bis 25 Jahre) und Personen mit Schwerbehinderung: 81,00 €, Single: 94,00 €
1. Jahr (bis 25 Jahre): 56,40 €, danach normaler Beitrag
Junge Leute (17-27 mit Nachweis)**: 55,00 €, Single: 79 €, Schwerbehinderung: 55,00 €
Mitglied
Ehe-/Lebenspartner
Minderjährige Kinder
bis 23 Jahre
Beim ACV profitieren Sie von einem günstigen Mitgliedsbeitrag. Ihnen stehen hier zudem ermäßigte Sondertarife für Partner, Singles und junge Leute zur Verfügung, welche den Preis noch einmal reduzieren. Geschützt sind Sie in ganz Europa bis zu seinen geographischen Grenzen, sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Anders als bei den anderen Automobilclubs gehören auch Fahrräder zu den geschützten Fahrzeugen. Die Leistungen für Fahrräder können in ganz Deutschland, in allen Nachbarländern und auch in Südtirol wahrgenommen werden.
Pkw und Kombis
Krafträder
über 50ccm
Moped/Mofas
bis 50ccm
bis 50ccm
Fahrrad
Wohnmobile bis 4 t
bis 3,2m Höhe
nur bis 3,5 t
Wohnmobile bis 7,5 t
1)
bis 3,2m Höhe
Nur über Baustein Camper zzgl. 49 € pro Jahr
Wohn-, Gepäck– und Bootsanhänger'
Elektro-, Gas– und Solarmobile
Motorisierte Krankenfahrstühle und Mietwagen
Allgemeine Informationen
1) Nur über Wohnmobil plus, unbegrenzte Kostenübernahme, inkl. Mitgliedschaft zum Regelbeitrag für 129,00 €, bis 3,20 m H. max. 2,55 m Breite, 10 m Länge'
Fahrzeuge bis 3,5 t, max. 2,55 m Breite, 10 m Länge, 3 m Höhe. Wohnmobile bis 7,5 t, max. 3,2 m Höhe sind auch geschützt.
2) max. 10 m / 3,20 m / 2,55 m (L/H/B)
–
Geltungsbereich
Europaweit inkl. Mittelmeeranrainer
Europaweit inkl. Mittelmeeranrainer
Europaweit inkl. Mittelmeeranrainer, Pannen– und Abschlepphilfe weltweit: Beihilfe bis zu 200 €
Weltweit
Der Fahrradschutzbrief ist ohne Zusatzkosten im jährlichen Mitgliedbeitrag enthalten. Bei Panne oder Unfall mit Ihrem Fahrrad organisieren wir schnelle Hilfe. Wir leisten Pannenhilfe vor Ort und übernehmen Kosten für Rück– oder Weiterfahrt, falls notwendig. Ebenso transportieren wir Ihr Fahrrad zur nächstgelegenen Werkstatt, wenn der Schaden nicht vor Ort behoben werden kann.
Fahrrad, E-Bike, Pedelec und Fahrradanhänger
Pannenhilfe vor Ort
Transport zur nächstgelegenden Fahrradwerkstatt
Kosten für Weiterfahrt, Ersatzfahrrad o. Übernachtung
Im Mobilitätsschutz Kfz sind beim ACV zahlreiche Leistungen rund um den Mobilitätserhalt mit dem eigenen Kraftfahrzeug enthalten. Unsere Pannenhelfer leisten schnelle Pannenhilfe vor Ort im In– und Ausland. Bei Organisation durch die ACV Notrufzentrale übernehmen wir hierfür unbegrenzt die Kosten. Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, schleppen wir es zur nächsten Werkstatt ab. Beim Fahrzeugausfall übernehmen wir die Kosten für Weiter– oder Rückfahrt und stellen Ihnen, falls notwendig, einen Mietwagen zur Verfügung. Auch die Kostenübernahme für einen Mietwagen ist bei uns im Gegensatz zu anderen Automobilclubs für bis zu 7 Tage (im Inland) oder für die direkte Heimreise (im Ausland) unbegrenzt. Wir kümmern uns zudem um den Kfz-Rücktransport und übernehmen die Kosten für Fahrzugrückholung nach Fahrerausfall.
Pannenhilfe Inland Ausland
unbegrenzt*
bis 300€
unbegrenzt*
unbegrenzt*
Abschleppen Inl./Ausl. nach Panne oder Unfall
unbegrenzt* bis zur nächsten Fachwerkstatt
bis 300€
***
unbegrenzt*
Falschbetankung
Fahrzeugöffnung
bis 120€
Bergungskosten Pkw
inkl. Gepäck und nicht gewerblicher Ladung
Kosten für Fahrzeugunterstellung
bis 2 Wochen
bis 2 Wochen
bis 2 Wochen
Kosten für Weiter-/Rückfahrt mit Bahn…
1. Klasse
1. Klasse
1. Klasse
1. Klasse
… Mietwagen im Inland
bis 7 Tage unbegrenzt*
mietkostenfreies ClubMobil max. 7 Tage oder Vermittlung eines Mietwagens für bis zu 7 Tage à 52 € / Tag
max. 7 Tage à 55 €
max. 7 Tage à 60 €
… Mietwagen im Ausland
direkte Heimreise unbegrenzt*
Übernahme der Mietwagen-Kosten im europäischen Ausland für die direkte Heimreise zum Wohnsitz bis zu 500 €
direkte Heimreise max. 500€
max. 420 €
… Flugzeug
ab 1.200 Km
ab 1.200 Km
wenn Schadenort im Ausland liegt
ab 1.000 Km
… Taxi
bis 40 €
bis 50 €
bis 50 € ab Haustüre für Taxi oder ÖPNV
bis 50 € (wahlw. ÖPNV)
Übernachtung
Höchstgrenze 1.000 €*
bis 3 Nächte und bis 85 € p.P/Nacht
bis 3 Nächte à 90 € p.P./Nacht
bis 3 Nächte à 75 € p.P./Nacht
Ersatzteilversand im Ausland
Kosten für Kfz-Rücktransport nach Fahrzeugausfall
Inland bis 515€ Ausland volle Höhe
Fahrzeugverzollung oder Verschrottung im Ausland
Kosten für Fahrzeugrückholung nach Fahrerausfall
Auch auf Reise sind Sie mit dem ACV stets sorgenfrei unterwegs. In unserem Mobilitätsschutz Reise sind umfangreiche Leistungen enthalten, welche Sie im Ernstfall bestens absichern. Zu unserem Leistungsangebot zählen unter anderem die Kosten für einen Krankenrücktransport, die Kosten für einen Krankenbesuch bis maximal 1000 Euro je Fall sowie die Vermittlung von Anwaltshilfe. Im Vergleich zu den anderen Automobilclubs sticht der ACV auch mit dem Angebot eines Kinderbetreuungsservices, eines Handwerkerservices sowie eines Haushüterservices positiv hervor.
Kosten für Krankenrücktransport
(W)
Kosten für Rückholung von Kindern
unter 18 Jahren*
(W) unter 16 Jahren
unter 18 Jahren
unter 16 Jahren
Hilfe im Todesfall
bis 500€ bei Todeseintritt in D
bis 10.000€
Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten
(W) bis 260€
bis 260€
Hilfe bei Zahlungsmittelverlust
(W)
Vermittlung ärztlicher Betreuung
(W)
Arzneimittelversand
(W)
Kosten für Krankenbesuch
max 1.000€ je Fall*
bis 1.000€ je Fall
bis 800€ je Fall
bis 550€ je Fall
Kostenerstattung bei Reiseabbruch
max. 3.000 pro Person und Fall*
(W) bis 2.600€ Reisekosten je Fall
bis 4000 € für eine Person pro Schadenfall
bis 2.500€ je Fall
Hilfe in besonderen Notfällen
max 1.000€ je Fall*
(W) bis max. 500€ je Fall
bis 800€ / Fall
bis max. 500€ je Fall
Kinderbetreuungsservice
Nur über Baustein Home zzgl. 49 € pro Jahr
Handwerkerservice
Nur über Baustein Home zzgl. 49 € pro Jahr
Haushüterservice
Vermittlung von Anwaltshilfe
inkl. telefonischer Erstberatung
D: KÜ Erstberatung Vertragsanwalt. A: Vermittlung u. Benennung + Unfall Rechtshilfe Ausland: bis 1.000 € Zuschuss
inkl. telefonischer Erstberatung
Hilfe bei Insolvenz des Reiseveranstalters
Kontaktvermittlung Hausarzt/beh. Arzt/Krankenhaus
(w)
Heimtransport von Haustieren
(w)
Ersatzbeschaffung von Autoschlüsseln
bis 120€
bis 120€
Hilfe bei Brillenverlust
(w)
Vermittlung von Dolmetschern
(w) Vermittlung u. Kostenübernahme eines amtlich anerk. Dolmetschers bis zu 160 €
Darlehen bis 1000 € für Dolmetscherkosten
Hilfe bei Naturkatastrophen
max. 3.000€ je Fall*
In der ACV Mitgliedschaft ist auch eine Verkehrsunfallversicherung enthalten. Der Versicherungsschutz wird ACV Mitgliedern gemäß dem zwischen dem ACV und den DEVK Versicherungen geschlossenen Vertrag gewährt, sofern das Mitglied den Unfall als Fahrer oder Beifahrer in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be– und Entladen sowie Abstellen eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers erleidet. Bei einem Todesfall ist hier eine Summe von bis 5.000 Euro versichert, bei Bergungskosten eine Summe von bis zu 1.000 Euro. Im Invaliditätsfall in Folge eines Unfalls wird eine Grundsumme von 10.000 Euro gewährt, bei Vollinvalidität ist liegt die Versicherungssumme sogar bei 20.000 Euro. Unter den verglichenen Automobilclubs bietet nur der ADAC ebenfalls eine Verkehrsunfallversicherung an – allerdings mit geringerem Umfang.
Verkehrsunfallversicherung
Todesfall: 5.000 € / Bergungskosten: bis 1.000 € / für den Invaliditätsfall: Grundsumme: 10.000 € Vollinvalidität: 20.000 € (Mehrleistung ab 90 % Invalidität)
inkl. Reise-Vertrags-Rechtschutz/Unfall– Rechtshilfe Ausland/ Reise-Haftpflicht– Leistungen — 3.000 € Sofortleistung pro Schadensfall bei bestimmten Schwerstverletzungen
Im Rahmen des ACE-Verkehrsrechtsschutz abschließbar
–
Zu den weiteren Clubleistungen des ACV zählen finanzielle Hilfen bei verschiedenen Schäden am Fahrzeug. Jährlich können Sie bis zu 256 Euro Hilfeleistung erhalten. Diese können bei Tierbiss– und Glasbruchschäden sowie bei Schmorschäden in Höhe von maximal 52 Euro in Anspruch genommen werden. Bei Tierkollisionsschäden können Sie bis zu 154 Euro beanspruchen, bei Unfallflucht– und Parkschäden bis zu 256 Euro. Auch hier hat der ACV im Automobilclub-Vergleich die Nase vorn – finanzielle Hilfen bei Schäden am Fahrzeug werden von den anderen Automobilclubs nicht oder nur in geringerem Umfang angeboten.
Tierbiss– und Glasbruchschäden
bis 52€
bis 75€
Schmorschäden
bis 52€
Tierkollisionsschäden
bis 154€
bis 300€
Unfallflucht– und Parkschäden
bis 256€