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Unverschuldeter Unfall? Was Sie über Schmerzensgeld wissen müssen

Sind auch Sie schon einmal an einem unverschuldeten Unfall beteiligt gewesen? Wenn ein Schleudertrauma oder andere Verletzungen daraus resultieren, kann der Geschädigte in einigen Fällen Schmerzensgeld einklagen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Schnell ist es passiert: Man wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Daraus können sich Schadensersatzforderungen in Form von Schmerzensgeld ergeben. Beim Schmerzensgeld geht es dabei vor allem um einen Ausgleich für den immateriellen Schaden, der dem Opfer eines unverschuldeten Unfalls entstanden ist.

Welche Voraussetzungen bestehen für den Erhalt von Schmerzensgeld?

Die Grundvoraussetzung ist tatsächlich, dass die Unfallschuld alleinig beim Schädiger liegt. Denn bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall oder einer Mitschuld besteht für den Geschädigten keinerlei Anspruch auf Schmerzensgeld. Der verursachende Täter muss die Tat zudem vorsätzlich oder fahrlässig begangen haben.

Das Unfallopfer muss nach dem unverschuldeten Unfall gegenüber der Versicherung des Täters, meist ist dies dessen Haftpflichtversicherung, nachweisen, dass dokumentierte Beeinträchtigungen aufgrund des Verkehrsunfalls entstanden sind. Dies können sowohl Beeinträchtigungen körperlicher als auch psychischer Art sein. Ausschlaggebend ist dabei eine genaue Dokumentation durch einen Arzt. Das Unfallopfer muss also selbst beweisen, dass möglicherweise sogar schwerwiegende Beeinträchtigungen fortlaufender Natur bestehen und die Lebensqualität somit deutlich eingeschränkt ist.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht die Versicherung des Täters in der Leistungspflicht.

Wie beantragt man Schmerzensgeld?

Nach einem unverschuldeten Unfall ist es für den Schmerzensgeldberechtigten dringend ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sich im Verkehrsrecht auskennt. Die Kosten für den Anwalt hat die Versicherung des Täters zu tragen. Auf keinen Fall sollte ohne fachkundigen Beistand und ohne faktische Notwendigkeit eine Abfindungserklärung unterschrieben werden, die von Versicherungen gerne mit Berufung auf das Versicherungsrecht verlangt wird.

Gute Karten hat, wer seinen Gesundheitszustand und sich ergebende Folgen für die eigene Lebensqualität nicht nur durch einen Facharzt hat dokumentieren lassen, sondern gegebenenfalls auch über eigene Dokumentationen der Unfallfolgen verfügt. Diese müssen jedoch nicht zwingend vorliegen.

Die Haftpflichtversicherung des Täters wird nun versuchen, Entschädigungssummen in ihrem Interesse möglichst gering zu halten, um in genauester Kenntnis des geltenden Versicherungsrechts Kosten zu sparen. Das Unfallopfer sollte daher dieses bürokratische Prozedere in die Hände eines fachkundigen Anwalts geben, um sein Recht durchzusetzen.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Trägt der Schmerzensgeldfordernde eine Mitschuld, beispielsweise, wenn dieser den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, wird sein Anspruch auf Schadensersatz stark gemindert. Auch wenn gewisse Vorerkrankungen vorlagen, kann sich dies drastisch auf die Höhe der Entschädigungssumme auswirken. Hat das Unfallopfer bereits vor dem Unfall unter Wirbelproblemen gelitten und erleidet durch einen unverschuldeten Auffahrunfall einen Bandscheibenvorfall, so mindert die Vorerkrankung die Höhe des Auszahlungsbetrages. Die Höhe der Schadensersatzsumme muss unter Einbeziehung verschiedener Kriterien geschätzt werden. Hierzu gehören unter anderen:

  • die Art der Verletzung oder des beeinträchtigten Organs
  • die Bedeutung des Organs
  • damit zusammenhängende Schmerzen
  • notwendige Heilbehandlungen
  • Auswirkungen auf die Psyche und die gesamte Lebensqualität in Dauer und Intensität

Sogenannte Schmerzensgeldtabellen versuchen, eine Einschätzung der eventuellen Höhe des zu leistenden Betrages zu liefern. Insgesamt gesehen sollte sich der Geschädigte jedoch klarmachen, dass im Falle höherer Summen auch ein aufwendigeres Einforderungsverfahren vonnöten ist. Das unverschuldet in einen Unfall geratene Opfer muss sich außerdem bewusst sein, dass sehr große Schmerzensgeldsummen im amerikanischen Stil, die man vielleicht aus den Zeitungen kennt, hierzulande unrealistisch sind.

Wann wird kein Schmerzensgeld bezahlt?

Leider sind der Durchsetzung des Anspruchs auf Schmerzensgeld reale Grenzen gesetzt. Hierzu zählen

  • mangelnde Identifizierbarkeit des Täters (zum Beispiel bei Fahrerflucht)
  • mangelnde oder unfachmännische Dokumentation der Unfallfolgen
  • sowie eine abgelaufene Verjährungsfrist (beginnt am Ende des Jahres, in dem der Geschädigte von der Tat und der Identität des Täters erfuhr, und beträgt drei Jahre)

In allen drei Fällen ist jeder Rechtsanspruch auf Schadensersatz erloschen.

Ist der Erhalt von Schmerzensgeld steuerfrei?

Was passiert, wenn das Schmerzensgeld schließlich ausbezahlt wird? Bedeutet dies eine Besteuerung der Entschädigungssumme? Grundsätzlich gilt: Entschädigungssummen, die keinen Ausgleich für einen materiellen Schaden bieten, sondern für einen immateriellen, wie beispielsweise die Gesundheit, sind nicht steuerpflichtig. Geschädigte erhalten somit die volle Summe des Schmerzensgeldes und müssen darauf keine Einkommenssteuer zahlen.

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Es empfiehlt sich, vor Einleitung eines aufwendigen Verfahrens zunächst einmal eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt zu nutzen, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Verfahrens abzuwägen. So kann in aller Ruhe geprüft werden, ob sich der bürokratische Akt tatsächlich lohnt.

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