Bußgeldkatalog Lkw: Diese Strafen drohen
Tausende Lkw, Transporter und Nutzfahrzeuge sind jeden Tag auf den deutschen Straßen unterwegs. Sie können eine besondere Gefahrenquelle sein: Unfälle von Vehikeln dieser Größenordnung haben meist schwerwiegende Folgen. Auch deswegen sind die Strafen für Vergehen ganz genau geregelt. Der Lkw Bußgeldkatalog umfasst vier große Bereiche:
- Geschwindigkeit
- Lenk- und Ruhezeiten
- Überladung
- Abstand
Erfahren Sie hier, welche Strafen der Lkw Bußgeldkatalog vorsieht.
Geschwindigkeit: Hohe Bußgelder und Fahrverbot
Ein häufiger Grund für Bußgelder ist der Verstoß gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Innerorts beträgt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für Lkw bei 50 km/h. Außerorts gilt für Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h – Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhänger dürfen eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten. Bei einem Verstoß gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit werden laut Bußgeldkatalog Lkw Bußgelder zwischen 20 und 680 Euro fällig. Auch Lkw-Fahrer haben bei zu hoher Geschwindigkeit Punkte und ab 26 km/h zu schnell auch ein Fahrverbot zu befürchten.
Lenk– und Ruhezeiten
Beim Führen von Fahrzeugen sollte der Fahrer stets ausgeruht und konzentriert sein. Vor allem Berufsfahrer legen täglich große Strecken zurück. Für Sie gelten ganz bestimmte Ruhe- und Lenkzeiten. Wenn zum Beispiel die tägliche Ruhezeit um 2 Stunden unterschritten wird, zieht das laut Bußgeldkatalog Lkw eine Strafe von 60 Euro für den Fahrer mit sich – der Halter des Fahrzeugs bezahlt in diesem Fall 180 Euro. Wird die Fahrerkarte nicht mitgeführt und so das Prüfen verhindert, droht dem Fahrer sogar ein Bußgeldbescheid über 250 Euro.
Überladung
Lkw werden in der Regel eingesetzt, um Waren zu transportieren. Dabei muss der Fahrer immer das zulässige Gesamtgewicht seines Fahrzeugs im Auge behalten – bei Überladung drohen Bußgelder und Punkte. Der Betrag des Bußgelds hängt von der Höhe der Überladung ab und kann zwischen 10 und 425 Euro betragen. Eine Besonderheit bei Überladung: Auch der Halter des Fahrzeugs muss Bußgeld zahlen und kassiert Punkte. Ein Fahrverbot droht bei Überladung laut dem Bußgeldkatalog Lkw allerdings nicht.
Abstand: Wer dicht auffährt, riskiert Unfälle
Ein angemessener Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kann schwere Unfälle vermeiden. Auch Lkw müssen sich an den Sicherheitsabstand von 50 Metern halten – bei Missachten droht ein Bußgeldbescheid. Fährt ein Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen mehr als 50 km/h auf einer Autobahn und missachtet den Sicherheitsabstand, drohen zum Beispiel 80 Euro Strafe.
Ob Abstand, Geschwindigkeit oder andere Verhegen: Im ACV Bußgeldrechner können alle Bußgelder für Lkw und Pkw individuell berechnet werden.
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