Blitzer-Apps: Das droht beim Einsatz von Radarwarnern in Deutschland und in der EU
Mit Höchstgeschwindigkeit über die Autobahn – nur Fliegen ist oft schöner. Doch Temposünder werden völlig zu Recht regelmäßig zur Kasse gebeten: Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Technik verspricht Rasern jedoch Abhilfe.
Mit Blitzer-Apps, Radarwarnern und Radarstörgeräten ausgerüstet lassen sich Geschwindigkeitskontrollen frühzeitig erkennen und Geldbußen umgehen – doch diese sind in den meisten Fällen nicht legal.
Rechtliche Lage in Deutschland
Hilfen dieser Art sind in Deutschland verboten und ziehen regelmäßig eine Strafe nach sich: Werden Autofahrer erwischt, wird das Gerät beschlagnahmt. Der Gebrauch kostet dann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei Blitzer-Apps erfolgt die Warnung vor der Geschwindigkeitskontrolle über das mitgeführte Smartphone.
Explizit verboten ist gemäß § 23 Abs. (1c) StVO jedes technische Gerät, das dafür bestimmt ist, diese Maßnahmen zu stören oder anzuzeigen. Damit ist jedes separate und spezielle Gerät dieser Art gemeint – die Rechtsprechung versteht hierunter aber auch jede Blitzer-App und jedes Gerät, das sich so programmieren lässt, dass es diese Funktion übernimmt. Damit wird ihr Einsatz genauso sanktioniert und löst die genannte Strafe aus.
Rechtliche Lage im EU-Ausland
Auch in den EU-Mitgliedsstaaten sind Blitzer-Apps und Radarwarner oft verboten. Hier sind die Geldbußen zum Teil deutlich höher als hierzulande – sogar Haftstrafen können dabei die Folge sein.
- Belgien: Radarwarner sind verboten, Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Zuwiderhandlung droht im schlechtesten Fall eine Haftstrafe – und eine Verdoppelung der Strafe, wenn es sich um die wiederholte Verwendung eines verbotenen Radarwarners handelt.
- Dänemark, Bulgarien, Finnland, Niederlande, Litauen, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Lettland: Radarwarner und Blitzer-Apps sind verboten. Ein Verstoß wird mit einer Geldstrafe sanktioniert.
- Frankreich: Radarwarner sind verboten und dürfen nicht mitgeführt werden, Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät beschlagnahmt – das kann die Beschlagnahme des gesamten Fahrzeugs bedeuten, wenn das Gerät fest verbaut ist.
- Luxemburg: Radarwarner sind verboten, Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen und sogar Haftstrafen von bis zu einem Jahr.
- Rumänien: Radarwarner sind erlaubt, ebenso Blitzer-Apps. Verboten sind nur Geräte, die die Blitzer selbst stören.
- Schweiz: Radarwarner und Blitzer-Apps sind verboten. Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld und sogar eine Haftstrafe von bis zu einem Monat.
- Spanien: Radarwarner sind verboten, Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
- Tschechien: Radarwarner und Blitzer-Apps sind verboten. Von allen EU-Ländern werden Verstöße hier richtig teuer: Bis zu 7.300 Euro müssen Autofahrer zahlen, wenn sie sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten.
Juristische Beratung für ACV Mitglieder
Wenn Sie mit Blitzer-App oder Radarwarner erwischt wurden, empfiehlt sich eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Diese hilft dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.
ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Verkehrsschilder: Ein Crashkurs
Verkehrsrecht
Im Straßenverkehr müssen alle Teilnehmer die Verkehrsregeln beachten. Doch kennen Sie wirklich die Bedeutung aller Schilder? Mit diesem Beitrag können Sie Ihr Verkehrszeichen-Wissen auffrischen. -
Fahrradirrtümer: ACV erklärt was wirklich erlaubt ist
Verkehrsrecht
Muss ich am Zebrastreifen runter vom Sattel? Ist es eigentlich erlaubt, mit dem Rad durch die Fußgängerzone zu fahren? Was mache ich, wenn es dann doch mal gekracht hat? Wir klären fünf prominente Irrtümer aus dem Alltag auf. -
Hupen – wann darf man das eigentlich?
Verkehrsrecht
Sicher haben Sie es selbst schon erlebt – im Feierabend-Verkehrschaos wird unsere Geduld aufgrund anderer Verkehrsteilnehmer oft auf die Probe gestellt. Da liegt es nahe, dem eigenen Unmut mit einem kräftigen Hupen Ausdruck zu verleihen. Doch das ist keine gute Idee, denn dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Wann Sie tatsächlich hupen dürfen und in welchen Situationen Sie es besser lassen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.