Blitzer-Apps: Das droht beim Einsatz von Radarwarnern in Deutschland und in der EU

Mit Höchstgeschwindigkeit über die Autobahn – nur Fliegen ist oft schöner. Doch Temposünder werden völlig zu Recht regelmäßig zur Kasse gebeten: Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Technik verspricht Rasern jedoch Abhilfe.
Mit Blitzer-Apps, Radarwarnern und Radarstörgeräten ausgerüstet lassen sich Geschwindigkeitskontrollen frühzeitig erkennen und Geldbußen umgehen – doch diese sind in den meisten Fällen nicht legal.
Rechtliche Lage in Deutschland
Hilfen dieser Art sind in Deutschland verboten und ziehen regelmäßig eine Strafe nach sich: Werden Autofahrer erwischt, wird das Gerät beschlagnahmt. Der Gebrauch kostet dann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei Blitzer-Apps erfolgt die Warnung vor der Geschwindigkeitskontrolle über das mitgeführte Smartphone.
Explizit verboten ist gemäß § 23 Abs. (1c) StVO jedes technische Gerät, das dafür bestimmt ist, diese Maßnahmen zu stören oder anzuzeigen. Damit ist jedes separate und spezielle Gerät dieser Art gemeint – die Rechtsprechung versteht hierunter aber auch jede Blitzer-App und jedes Gerät, das sich so programmieren lässt, dass es diese Funktion übernimmt. Damit wird ihr Einsatz genauso sanktioniert und löst die genannte Strafe aus.
Rechtliche Lage im EU-Ausland
Auch in den EU-Mitgliedsstaaten sind Blitzer-Apps und Radarwarner oft verboten. Hier sind die Geldbußen zum Teil deutlich höher als hierzulande – sogar Haftstrafen können dabei die Folge sein.
- Belgien: Radarwarner sind verboten, Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Zuwiderhandlung droht im schlechtesten Fall eine Haftstrafe – und eine Verdoppelung der Strafe, wenn es sich um die wiederholte Verwendung eines verbotenen Radarwarners handelt.
- Dänemark, Bulgarien, Finnland, Niederlande, Litauen, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Lettland: Radarwarner und Blitzer-Apps sind verboten. Ein Verstoß wird mit einer Geldstrafe sanktioniert.
- Frankreich: Radarwarner sind verboten und dürfen nicht mitgeführt werden, Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät beschlagnahmt – das kann die Beschlagnahme des gesamten Fahrzeugs bedeuten, wenn das Gerät fest verbaut ist.
- Luxemburg: Radarwarner sind verboten, Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen und sogar Haftstrafen von bis zu einem Jahr.
- Rumänien: Radarwarner sind erlaubt, ebenso Blitzer-Apps. Verboten sind nur Geräte, die die Blitzer selbst stören.
- Schweiz: Radarwarner und Blitzer-Apps sind verboten. Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld und sogar eine Haftstrafe von bis zu einem Monat.
- Spanien: Radarwarner sind verboten, Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
- Tschechien: Radarwarner und Blitzer-Apps sind verboten. Von allen EU-Ländern werden Verstöße hier richtig teuer: Bis zu 7.300 Euro müssen Autofahrer zahlen, wenn sie sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten.
Juristische Beratung für ACV Mitglieder
Wenn Sie mit Blitzer-App oder Radarwarner erwischt wurden, empfiehlt sich eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Diese hilft dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.
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