Zebrastreifen: Regeln für Autos, Fahrräder und Fußgänger
Der Zebrastreifen ermöglicht Fußgängern die Fahrbahn auch dort zu überqueren, wo eine Ampel fehlt – so zum Beispiel an viel befahrenen Straßen, bei denen sonst ein Überqueren nur schwer oder gar nicht möglich ist. Dabei ist die Gestaltung von Zebrastreifen keinesfalls zufällig: Sie zeigen gut sichtbar, dass an dieser Stelle besondere Vorsicht angezeigt ist. Allerdings sind Autofahrer – entgegen der landläufigen Meinung – nicht ausnahmslos verpflichtet, am Zebrastreifen anzuhalten: Das ist nur dann der Fall, wenn Fußgänger dort tatsächlich die Straße überqueren wollen.
Es gilt allerdings: Autofahrer, die sich einem Zebrastreifen nähern, sollten sie immer aufmerksam sein und die Geschwindigkeit reduzieren, so dass sie sofort anhalten können, wenn ein Fußgänger den Zebrastreifen nutzen möchte.
Wo werden die Verkehrsregeln für Zebrastreifen geregelt?
Die Verhaltensregeln für den Zebrastreifen ergeben sich direkt aus dem Gesetz. Dabei wird der Zebrastreifen nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) nach amtlicher Bezeichnung unter dem Begriff Fußgängerüberweg geführt.
Je nachdem, um welche Verkehrsteilnehmer es sich handelt, ergeben sich unterschiedliche Vorgaben für das Verhalten vor und auf dem Zebrastreifen. Das Vorrecht für den Fußgänger an Zebrastreifen ergibt sich aus § 26 Abs. (1) StVO.
Autofahrer
Autofahrer, die sich einem Zebrastreifen nähern, sollten die Geschwindigkeit verringern und sich bedacht dem Fußgängerüberweg nähern. Hält dort bereits ein Wagen, um Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen, darf dieser selbstverständlich nicht überholt werden. Stockt der Verkehr oder kommt es aufgrund von Stau zum Stillstand des Verkehrs, muss der Zebrastreifen freigehalten werden, damit weiterhin Fußgänger die Straße ohne Probleme überqueren können.
Achtung: Vor einem Zebrastreifen darf erst ab einem Abstand von 5 Metern gehalten oder geparkt werden.
Radfahrer
Genau wie Autofahrer müssen auch Radfahrer den Fußgängern beim Überqueren der Straße am Zebrastreifen den "Vortritt" lassen. Befahren Sie selbst mit dem Fahrrad den Zebrastreifen, um die Straße zu überqueren, gilt das Vorrecht nur, wenn Sie vom Fahrrad absteigen und schieben. Die Rechtsprechung stellt darauf ab, dass Fahrradfahrer beim Benutzen des Zebrastreifens vom Fahrrad absteigen müssen – kommt es beim fahrenden Überqueren des Zebrastreifens zu einem Unfall, trägt der Radfahrer sonst eine Mitschuld.
Fußgänger
Als Fußgänger haben Sie am Zebrastreifen Vorrang – das bedeutet aber nicht, dass Sie sich blind darauf verlassen können, dass Fahrradfahrer oder Autofahrer am Zebrastreifen anhalten. Auch als Fußgänger müssen Sie Vorsicht walten lassen: Warten Sie daher, bis Radfahrer und Autofahrer angehalten haben, um dann den Zebrastreifen zu überqueren
Muss ein Zebrastreifen benutzt werden?
Nach § 25 Abs. (3) StVO muss ein Zebrastreifen benutzt werden, wenn dieser vorhanden ist.
Ignorieren Fußgänger den Zebrastreifen und überqueren die Straße ohne entsprechenden Fußgängerüberweg, kann dies im schlechtesten Fall als Ordnungswidrigkeit gewertet und entsprechend sanktioniert werden
Welche Strafen drohen beim Fehlverhalten am Zebrastreifen?
Besonders für Autofahrer kann ein Fehlverhalten am Zebrastreifen teuer werden: Wer einen Fußgänger nicht den Zebrastreifen überqueren lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung, kann neben einem Bußgeld auch ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg folgen. Gleiches gilt für das Überholverbot: Wer trotz Zebrastreifens überholt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Das gilt genauso für Radfahrer: Auch sie riskieren ein Bußgeld, wenn sie einen Fußgänger den Zebrastreifen nicht überqueren lassen.
Wichtig zu wissen: Wer bei stockendem Verkehr oder im Stau den Zebrastreifen blockiert, muss ebenfalls zahlen – Autofahrer tun also gut daran, wenn sie am Zebrastreifen die erforderliche Umsicht walten lassen.
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