Handy am Steuer: Was ist verboten, was ist erlaubt?
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Die Nutzung eines Smartphones am Steuer ist nicht nur brandgefährlich, sondern auch teuer: Wer erwischt wird, zahlt in Deutschland mindestens 100 Euro Bußgeld, hinzu kommt ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
Wer andere mit dem Handy in der Hand gefährdet, kann sogar mit 150 Euro zur Kasse gebeten werden – und im Fall von daraus resultierenden Sachbeschädigungen droht die Höchststrafe: 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, so der Bußgeldkatalog.
Handy am Steuer: Tippen verboten
Die rechtliche Basis dafür findet sich im § 23 der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird“, heißt es da. Während der Fahrt dürfen demnach nur Geräte bedient werden, die folgende Kriterien erfüllen:
- Geräte, die entweder fest eingebaut sind,
- in einer speziellen Halterung stecken oder
- über eine Sprachsteuerung verfügen.
Das gilt für Autofahrer ebenso wie für Motorradfahrer oder Fahrradfahrer und verbietet neben dem Telefonieren auch das Programmieren: Die Anwahl eines Navigationsziels oder einer Musik-Playlist darf nur bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor erfolgen. Selbst das Anfassen ist nur erlaubt, um das Handy an einen anderen Ort zu legen. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist inzwischen ebenfalls zweifelsfrei geklärt: Selbst beim Stillstand des Fahrzeugs vor der roten Ampel ist die Bedienung elektronischer Geräte untersagt.
Handy am Steuer: rechtliche Fragen?
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