ACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und Sicherheit

Handy am Steuer: Was ist verboten, was ist erlaubt?

An der Ampel eine Nachricht tippen? Navi neu programmieren? Den Lieblingssong auswählen? Egal wie schnell die Aufgabe erledigt ist: In den meisten Fällen ist es nicht erlaubt, das Handy am Steuer zu bedienen. Wir zeigen die Ausnahmen – und die Strafen.

Die Nutzung eines Smartphones am Steuer ist nicht nur brandgefährlich, sondern auch teuer: Wer erwischt wird, zahlt in Deutschland mindestens 100 Euro Bußgeld, hinzu kommt ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.

Wer andere mit dem Handy in der Hand gefährdet, kann sogar mit 150 Euro zur Kasse gebeten werden – und im Fall von daraus resultierenden Sachbeschädigungen droht die Höchststrafe: 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, so der Bußgeldkatalog.

Handy am Steuer: Tippen verboten

Die rechtliche Basis dafür findet sich im § 23 der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird“, heißt es dort. Während der Fahrt dürfen demnach nur Geräte bedient werden, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Geräte, die entweder fest eingebaut sind,
  • in einer speziellen Halterung stecken oder
  • über eine Sprachsteuerung verfügen.

Das gilt für Autofahrer ebenso wie für Motorradfahrer oder Fahrradfahrer und verbietet neben dem Telefonieren auch das Programmieren: Die Anwahl eines Navigationsziels oder einer Musik-Playlist darf nur bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor erfolgen. Selbst das Anfassen ist nur erlaubt, um das Handy an einen anderen Ort zu legen. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist inzwischen ebenfalls zweifelsfrei geklärt: Selbst beim Stillstand des Fahrzeugs vor der roten Ampel ist die Bedienung elektronischer Geräte untersagt.

ACV VorteilACV Vorteil

Handy am Steuer: rechtliche Fragen?

Logo Klugo

ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten Partner-Anwalt oder Rechtsexperten. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Fahrrad fährt über eine Straße

    Schmerzensgeld nach Fahrradunfall – das steht Ihnen zu!

    Verkehrsrecht

    Ein Fahrradunfall kann Radfahrer schwer verletzen - besonders, wenn ein Pkw involviert ist. Wir geben Ihnen eine Übersicht wann und wie viel Schmerzensgeld Ihnen zusteht.
    Schmerzensgeld nach Fahrradunfall – das steht Ihnen zu!
  •  Anhörungsbogen

    Anhörungsbogen erhalten? So reagieren Sie richtig

    Verkehrsrecht

    Liegt ein Anhörungsbogen in Ihrem Briefkasten , haben Sie die Möglichkeit, sich selbst zum vorausgegangenen Verkehrsverstoß zu äußern. Natürlich müssen Sie sich dabei nicht selbst belasten. Einfach entsorgen dürfen Sie das Schreiben aber auch nicht.
    Anhörungsbogen erhalten? So reagieren Sie richtig
  • Verkehrsschilder im Überblick

    Verkehrsschilder: Ein Crashkurs

    Verkehrsrecht

    Im Straßenverkehr müssen alle Teilnehmer die Verkehrsregeln beachten. Doch kennen Sie wirklich die Bedeutung aller Schilder? Mit diesem Beitrag können Sie Ihr Verkehrszeichen-Wissen auffrischen.
    Verkehrsschilder: Ein Crashkurs