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Innerorts überholen – wann ist das erlaubt?

Es gibt viele Gründe, andere Verkehrsteilnehmer zu überholen – Zeitdruck, Ungeduld oder langsame Kraftfahrzeuge auf der Straße. Aber ist das Überholen auch innerorts erlaubt? Wir haben die Verkehrsregeln für Sie genauer unter die Lupe genommen.

Sicher kennen Sie es: Sie haben es eilig und ein anderer Verkehrsteilnehmer schleicht über die Straße. Umso besser, wenn sich eine Gelegenheit zum Überholen bietet. Doch vor allem innerorts sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) zahlreiche Regelungen vor, die beachtet werden müssen.

Wann dürfen Sie innerorts überholen?

Grundsätzlich gestattet die StVO auch innerorts das Überholen anderer Verkehrsteilnehmer. Allerdings gilt dies nur unter bestimmten Umständen. Kurz gesagt: Sie dürfen nur dann innerorts überholen, wenn dabei jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Auch ein umfassender Überblick über die Verkehrslage ist wichtig, um eine Gefahrenlage zu vermeiden. 

Ähnliches gilt auch bei der Fahrgeschwindigkeit. Die StVO schreibt klar vor: Überholen darf nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der andere Verkehrsteilnehmer fährt (§ 5 StVO). Dabei haben Sie sich natürlich dennoch an die maximal zulässige Geschwindigkeit zu halten, die innerhalb geschlossener Ortschaften meist bei 50 km/h liegt. 

Auch der einzuhaltende Abstand spielt eine wichtige Rolle. Langsame Verkehrsteilnehmer dürfen nur dann überholt werden, wenn Sie beim Überholvorgang ausreichend Abstand halten können – insbesondere zu Fahrradfahrern und Fußgängern. Hier müssen innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden, außerorts sind es mindestens 2 Meter

ACV HinweisACV Hinweis

Wann ist das Überholen innerorts verboten?

Das Überholen innerorts ist also unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Verboten ist das Überholen dagegen, wenn

  • eine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen werden kann,
  • eine unklare Verkehrslage besteht,
  • der notwendige Abstand von 1,5 Metern zu Fußgängern und Radfahrern nicht eingehalten werden kann,
  • das Tempolimit innerorts für den Überholvorgang überschritten werden muss,
  • ein Verkehrszeichen das Überholen verbietet,
  • bei Bussen das Warnblinklicht eingeschaltet ist,
  • Busse wieder in den Straßenverkehr einfädeln möchten,
  • Sie sich an einem Fußgängerüberweg oder einem Bahnübergang befinden.

Darf man rechts überholen?

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Rechtsfahrgebot. Wer einen langsamen Verkehrsteilnehmer überholen möchte, sollte dies also – wenn möglich – über den linken Fahrtstreifen tun. Um den Verkehrsfluss nicht zu behindern, sieht die StVO hier aber auch einige Abweichungen vor.

So ist das Überholen von rechts erlaubt, wenn innerorts eine Straße mehrere Spuren pro Fahrtrichtung aufweist. Langsamere Kraftfahrzeuge dürfen hier auch von rechts überholt werden. Selbiges gilt auch dann, wenn der Trennstreifen in der Mitte der Fahrbahn fehlt.

Was gilt an Übergängen und Bushaltestellen?

Grundsätzlich ist das Überholen laut StVO an Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen verboten. Dieses Verbot ist auch dann wirksam, wenn ein Bus eine Haltestelle anfährt und dazu die Warnblinkanlage einschaltet. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: An haltenden Bussen an der Bushaltestelle darf durchaus vorbeigefahren werden, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit. Achten Sie hier besonders auf aussteigende Fahrgäste, die möglicherweise die Fahrbahn überqueren könnten. Möchte der Bus wieder in den Straßenverkehr einfädeln und signalisiert dies über den Blinker, so darf nicht mehr überholt werden.

Darf ich eine Straßenbahn überholen?

Ein weiterer Sonderfall sind Schienenfahrzeuge wie Straßenbahnen, die grundsätzlich rechts überholt werden müssen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann auch von links überholt werden – allerdings nur, wenn eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Je nach Schwere des Verstoßes drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot.

 

Vergehen

BußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot

Nach dem Überholen beim Einordnen einen Verkehrsteilnehmer behindert

20 €

 

 

Seitenabstand beim Überholen nicht eingehalten

30 €

 

 

Geschwindigkeitsüberschreitung beim Überholen

30 €

 

 

Nicht wesentlich schneller gefahren als der zu überholende Verkehrsteilnehmer

80 €

1

 

Nicht wesentlich schneller gefahren als der zu überholende Verkehrsteilnehmer + Sachbeschädigung

120 €

1

 

Gefährdungslage für den nachfolgenden Verkehr durch Überholvorgang

80 €

1

 

Widerrechtliches Überholen auf der rechten Spur innerorts

30 €

 

 

Widerrechtliches Überholen auf der rechten Spur innerorts mit Sachbeschädigung

35 €

 

 

Überholen und Nichtbeachten von Verkehrszeichen, die ein Überholen verbieten

70 €

1

 

Überholen an Fußgängerübergang

80 €

1

 

Überholen bei unklarer Verkehrslage

100 €

1

 

Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot

150 €

1

 

Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung

250 €

2

1 Monat + je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren (§ 315c StGB)

Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung

300 €

2

1 Monat

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