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So erhalten Sie eine Kaufprämie für Elektroautos

Schon seit einigen Jahren fördert die Bundesregierung den Erwerb elektrischer Fahrzeuge. Im Jahr 2023 hat sich viel geändert. Wie Sie nun von Fördermitteln für E-Autos profitieren können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Klar ist: Elektromobilität ist der Antrieb der Zukunft. In den letzten Jahren haben sich immer mehr Menschen dazu entschlossen, den Kauf eines Elektrofahrzeugs zu wagen – und auch entsprechende Lademöglichkeiten sind bundesweit entstanden.

Die Bundesregierung fördert den Kauf von E-Autos ebenfalls und hat zu diesem Zweck erstmals im Jahr 2016 Fördermittel bereitgestellt, um die Anschaffungskosten zu reduzieren und damit das Interesse an Elektromobilität zu steigern.

Mit Erfolg! Viele Menschen entscheiden sich inzwischen beim Kauf eines Neuwagens für ein Elektroauto. Das Ziel, bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen zu finden, konnte jedoch nicht erreicht werden. Um die Entwicklung hin zur Elektromobilität voranzutreiben, hat die Bundesregierung daher auch im Jahr 2023 Fördermittel für E-Autos zur Verfügung gestellt.

Erhält 2023 jeder Fördermittel beim Kauf eines E-Autos?

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Auszahlung der Fördermittel beim Erwerb eines Elektroautos, unabhängig davon, ob es sich um einen Leasingwagen, Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt. Die Zuwendung steht immer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit – sollten die Haushaltsmittel also bereits aufgebraucht sein, gehen Sie leer aus. Das ist insbesondere dann ein Risiko, wenn zwischen dem Erwerb des Kraftfahrzeuges und der Zulassung viel Zeit vergangen ist. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um 2023 Fördermittel für Elektroautos beantragen zu können?

Folgende Voraussetzungen müssen ab 2023 bei Antragsstellung erfüllt sein, damit Sie von den Fördermitteln für Elektroautos profitieren:

  • Sie müssen nachweislich der Halter des Kraftfahrzeuges sein, um die Fördermittel für E-Autos 2023 beantragen zu können.
  • Aus der verbindlichen Bestellung oder aus dem Kaufvertrag des Kraftfahrzeuges muss der Herstelleranteil deutlich hervorgehen.
  • Der Antrag auf Fördermittel für E-Autos muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden.
  • Wenn Sie die Fördermittel erhalten, muss das Fahrzeug mindestens für 12 Monate auf Sie zugelassen sein. Bei Leasingverträgen erhöht sich die Mindesthaltedauer auf bis zu 24 Monate. Kürzere Haltezeiten sind unverzüglich zu melden.
  • Ab dem 01. September 2023 dürfen nur noch Privatpersonen einen Antrag auf Fördermittel für E-Autos stellen – bis zu diesem Zeitpunkt können aber auch Firmenfahrzeuge gefördert werden.

Welche E-Autos werden aktuell durch den Staat gefördert?

Nicht jedes Elektroauto profitiert von den Fördermitteln. Mit der neuen Fördermittelregelung für E-Autos im Jahr 2023 sind nur noch folgende Fahrzeuge förderfähig:

  • Neufahrzeuge: Höhe der Förderung abhängig vom Nettolistenpreis
  • Leasingfahrzeuge: Bei einer Mindestleasingdauer von 12 Monaten anteilige Förderung, bei einer Leasingdauer von 24 Monaten volle Förderung
  • Gebrauchtwagen: Nur junge E-Autos, die vor weniger als 12 Monaten erstmals zugelassen wurden und eine Laufleistung von weniger als 15.000 km aufweisen. Gilt nur für gebrauchte Elektroautos, die nicht bereits bei der Anschaffung gefördert wurden.

Eine genaue Auflistung aller Kraftfahrzeuge, die für die Fördermittel der Bundesregierung in Frage kommen, finden Sie in der Bafa-Liste der förderfähigen Fahrzeuge. Hier werden nur Kraftfahrzeuge aufgelistet, bei denen mit dem Hersteller eine Einigung zur anteiligen Finanzierung des Umweltbonus getroffen wurde. Fahrzeuge, die nicht auf dieser Liste zu finden sind, können demnach auch nicht von den Fördermitteln profitieren.

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Wie beantragt man die Prämie für E-Autos?

Bevor Sie den Antrag auf E-Auto Fördermittel im Jahr 2023 stellen können, muss das Auto zunächst erworben und zugelassen werden. Anschließend lässt sich der Antrag ganz einfach online ausfüllen. Gehen Sie dazu auf die Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Nach der Erstzulassung haben Sie genau ein Jahr Zeit, den Antrag auszufüllen und einzureichen. Welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden, können Sie der Webseite für die Antragsstellung entnehmen. 

Damit der Antrag bewilligt werden kann, müssen Sie verpflichtend die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des E-Autos eingeben und zustimmen, dass zwischen Bafa und KBA ein Datenaustausch stattfinden darf. Sobald Sie den Antrag abgesendet haben, ruft das KBA automatisch weitere Angaben zum Fahrzeug ab, darunter zum Beispiel Informationen über den Hersteller, das exakte Modell und die bisherige Liste an Fahrzeughaltern. In der Vergangenheit musste zusätzlich noch der Fahrzeugbrief des Kraftfahrzeugs hochgeladen werden, das ist 2023 jedoch nicht mehr nötig. Durch den Datenabgleich erfolgt die Abfrage nun automatisiert. 

Ganz kommen Sie aber nicht um manuelle Vorgänge herum, denn auch 2023 müssen Sie weiterhin die „Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben“ ausdrucken, unterzeichnen, wieder einscannen und auf dem Online-Portal hochladen. Sobald diese Anforderungen erfüllt wurden, erhalten Sie im Anschluss eine Bestätigungsmail, die auch die Zugangsnummer zum Antrag enthält. 

Was hat sich 2023 bei der Förderung von Neuwagen geändert?

Der Bundesanteil der Fördermittel für Elektroautos hat sich im Jahr 2023 verringert. Zunächst einmal wird nur noch der Erwerb von Elektroautos mit Fördermitteln unterstützt – also der Kauf oder das Leasing eines solchen Fahrzeuges. Außerdem ist die Höhe der Fördermittel an die Kosten gebunden. Für ein batterieelektrisches Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit Brennstoffzellen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro gibt es nunmehr nur noch 4.500 Euro Prämie – in den Jahren zuvor waren bis zu 6.000 Euro möglich. 

Liegt der Nettolistenpreis eines solchen Kraftfahrzeuges zwischen 40.000 und 60.000 Euro, können Sie bis zu 3.000 Euro statt wie bisher 5.000 Euro erhalten. Diese Fördermittel werden zur Hälfte von den Herstellern getragen. Die andere Hälfte der Prämie stammt aus Geldern, die seitens der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden.

Um auch beim Leasing eines Elektroautos von diesen Fördermitteln profitieren zu können, muss die Leasingdauer des Kraftfahrzeuges nun bei mindestens 12 Monaten liegen. Kürzere Leasing-Laufzeiten profitieren nicht länger von den Fördermitteln für E-Autos.

Was hat sich 2023 bei der Förderung von Gebrauchtwagen geändert?

Für gebrauchte Elektrofahrzeuge können im Jahr 2023 nur dann Fördermittel beantragt werden, wenn die Erstzulassung des Fahrzeugs weniger als 12 Monate zurückliegt und die Laufleistung noch unter 15.000 Kilometern liegt.

Aber es gibt auch gute Neuigkeiten: Bisher waren die Fördermittel für gebrauchte Elektrofahrzeuge nur bei der Anmeldung eines Zweithalters möglich, künftig wird die Anzahl vorheriger Halter aber keine Rolle mehr spielen. Sind die oben genannten Voraussetzungen – also Alter des Wagens und maximale Laufleistung – für den elektrischen Gebrauchtwagen erfüllt, können Sie also nunmehr auch dann Fördermittel beantragen, wenn Sie bereits der dritte oder vierte Halter des Kraftfahrzeuges sind. Allerdings können die Fördermittel für gebrauchte Elektroautos nur beantragt werden, wenn nicht zuvor bei der Erstanschaffung oder von einem anderen Halter für das Fahrzeug Fördermittel beantragt wurden. 

Außerdem gilt die veränderte Regelung der Fördermittel für E-Autos nun ausschließlich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Batterie oder Brennstoffzelle. Sogenannte Plug-in-Hybride, die bis 2022 noch gefördert werden konnten, sind inzwischen von dieser Regelung ausgenommen. 

Was wird sich voraussichtlich 2024 bei Fördermitteln für E-Autos ändern?

Ab 2024 werden Neuwagen durch die Bundesregierung nur noch bei einem Nettolistenpreis (Basismodell) von maximal 45.000 Euro gefördert. Auch verringert sich die Höhe der Fördermittel auf 3.000€ für Neuwagen und 2.400€ für junge Gebrauchtfahrzeuge.

Ähnlich verhält es sich mit den Fördersummen für Leasing von Neu- oder Gebrauchtwagen.

ACV FaktencheckKlimaschutz und Nachhaltigkeit beim ACV

ACV Nachhaltigkeitsstrategie

Das E-Auto gehört zur Mobilität der Zukunft. Ein alternativer Antrieb, der auch in unserer Nachhaltigkeitsstrategie eine große Rolle spielt. Als der klimafaire Automobilclub zeigen wir Ihnen, welche Schritte wir in Richtung Nachhaltigkeit unternehmen und wie wir uns die Mobilität der Zukunft vorstellen.

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