Radfahrstreifen: Regeln und Unterschiede zum Schutzstreifen
Radfahrstreifen werden durch ein spezielles Verkehrsschild ausgewiesen. Dort, wo eine Fahrspur als Radfahrstreifen gekennzeichnet wird, verfügen Fahrradfahrer über eine eigene Spur.
Sie sorgt besonders in Großstädten dafür, dass Fahrräder besser und sicherer in den Straßenverkehr integriert werden.
Radfahrstreifen: Regeln und Unterschiede zum Schutzstreifen für Radfahrer
Ein Radfahrstreifen wird im Straßenverkehr über eine farbliche Markierung gekennzeichnet. Dazu gehört das Verkehrszeichen 237, das ein weißes Fahrrad auf blauem Grund zeigt und eine korrespondierende Markierung auf der Fahrbahn. In der Regel findet sich ein Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand mit einer Mindestbreite von 1,60 Meter und einer Markierungsbreite von 25 Zentimetern.
Im täglichen Verkehr finden sich durchaus auch breitere Radfahrstreifen: Dies gilt vor allem dort, wo besonders viel Verkehr herrscht und viele Fahrräder am Straßenverkehr teilnehmen.
Gibt es eine Benutzungspflicht, wenn ein Radfahrstreifen ausgewiesen wird?
Dort, wo ein Radfahrstreifen per Verkehrsschild ausgewiesen wird, besteht eine Benutzungspflicht entlang der jeweiligen Fahrtrichtung. Diese ergibt sich explizit aus § 2 Abs. (4) Satz (2) der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO).
Häufig wird der Fahrradverehr auf dem Radfahrstreifen durch Fahrradampeln geregelt. Dort, wo keine Fahrradampeln vorgesehen sind, gelten die Lichtanlagen für den Kfz-Verkehr auch für die Fahrradfahrer.
Eine Ausnahme von der Benutzungspflicht gilt nur dann, wenn der Radfahrstreifen aufgrund von Hindernissen oder durch Baustellen nicht befahrbar ist: In diesen Fällen dürfen Fahrradfahrer auf die Fahrbahn ausweichen und ihre Fahrt dort fortsetzen.
Weist die Fahrbahn eine besonders schlechte Beschaffenheit oder umfassende Beschädigungen auf, etwa durch durchgängig aufgeplatzten Asphalt, und der Streifen ist damit für Fahrradfahrer nicht ohne Sicherheitsrisiko befahrbar, kann dies auch als Hindernis gelten. Wir empfehlen, solche beschädigten Radfahrstreifen aus Sicherheitsgründen zu vermeiden und ggf. auf eine andere Strecke auszuweichen.
Wodurch unterscheidet sich der Radfahrstreifen vom Schutzstreifen?
Während ein Radfahrstreifen explizit als Fahrspur für Fahrradfahrer vorgesehen ist, ist ein sogenannter Schutzstreifen keine eigene Fahrspur. Der Schutzstreifen ist dagegen Teil der Fahrbahn und wird nur durch eine gestrichelte Linie vom restlichen Verkehr getrennt. Mitunter findet sich zudem eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn.
Wichtig: Autofahrer dürfen den Schutzstreifen nur in Ausnahmefällen benutzen. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken ist nicht zulässig. Denn der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn.
Welche Regeln gelten für Fahrräder auf dem Radfahrstreifen?
Nicht nur Schutzstreifen, sondern auch Radfahrstreifen müssen zwingend in der richtigen Richtung befahren werden – es sei denn, dass durch ein Verkehrsschild das Befahren in beiden Richtungen erlaubt wird. Sind Radfahrampeln aufgestellt, müssen diese beachtet werden.
Häufig finden sich an Kreuzungen sogenannte Radfahrerfurten, also spezielle Markierungen, die den Radweg über die Kreuzung hinwegführen und gleichzeitig die Vorfahrt regeln.
Welche Bußgelder drohen Radfahrern bei Nichtbenutzung des Radfahrstreifens?
Da die Benutzung des Radfahrstreifens vorgeschrieben ist, drohen bei Missachtung der Benutzungspflicht Bußgelder. Wer sich der Benutzungspflicht widersetzt, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 20 bis 35 Euro rechnen – je nachdem, ob durch den Verstoß andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder sogar zu Unfallbeteiligten wurden.
Die Benutzungspflicht entfällt nur dann, wenn der Radfahrstreifen aufgrund der oben genannten Hindernisse nicht befahrbar ist.
Juristische Beratung für ACV Mitglieder
Ärger im Straßenverkehr kann es auch bei verkehrswidrigem Verhalten von Fahrradfahrern geben. Wir empfehlen bereits frühzeitig eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt, wenn es beispielsweise zu einem Bußgeld kommt.
Eine Rechtsberatung hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.
ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten KLUGO Partner-Anwalt. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.
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