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Rote Ampel überfahren: Das droht beim Rotlichtverstoß

Der Gesetzgeber bestraft das Überfahren einer roten Ampel mit hohen Bußgeldern. Unter Umständen drohen dabei auch Punkte in Flensburg, Fahrverbot und in schweren Fällen auch eine Haftstrafe. Damit handelt es sich mitnichten um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine schwerwiegende Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer.

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Ein Rotlichtverstoß ist dann gegeben, wenn der Verkehrsteilnehmer trotz der roten Ampel in den sogenannten Gefahrenbereich einfährt. Dieser umfasst den gesamten Bereich hinter der Ampelanlage.

Überfährt der Verkehrsteilnehmer zwar die rote Ampel, fährt aber nicht in den Gefahrenbereich ein – zum Beispiel, weil er vorher zum Stehen kommt – liegt kein Rotlichtverstoß vor, sondern ein Haltelinienverstoß.

Welche Strafe droht bei einem Rotlichtverstoß?

Die Strafe für das Überfahren der roten Ampel richtet sich nach dem Grad der Gefährdung, die durch das verkehrswidrige Verhalten verursacht wurde und danach, wie lange die Rotlichtphase beim Verstoß schon dauerte. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog gilt dabei:

Rotlichtphase kürzer als eine Sekunde (sogenannter einfacher Rotlichtverstoß)

  • Ohne Gefährdungssituation: 90 Euro Bußgeld plus 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Gefährdungssituation: 200 Euro Bußgeld plus 2 Punkte in Flensburg und Fahrverbot von einem Monat
  • Mit Sachschaden: 240 Euro Bußgeld plus 2 Punkte in Flensburg und Fahrverbot von einem Monat

Rotlichtphase länger als eine Sekunde (sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß)

  • Ohne Gefährdungssituation: 200 Euro Bußgeld plus 2 Punkte in Flensburg und Fahrverbot von einem Monat
  • Mit Gefährdungssituation: 320 Euro Bußgeld plus 2 Punkte in Flensburg und Fahrverbot von einem Monat
  • Sachschaden verursacht: 360 Euro Bußgeld plus 2 Punkte in Flensburg und Fahrverbot von einem Monat.
  • Je nach Fallkonstellation sind beim Überfahren der roten Ampel in der Rotlichtphase, die länger als eine Sekunde andauert auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach § 315c des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) möglich.

Werde ich auch für das Überfahren einer gelben Ampel bestraft?

Wer schnell noch über Gelb fährt, kann unter Umständen wegen eines sogenannten Gelblichtverstoßes ebenfalls bestraft werden. § 37 Abs. (2) Nr. 1 und 2 StVO schreibt explizit vor, dass Verkehrsteilnehmer bei gelbem Licht auf die nächste Signalphase warten müssen – der Tritt aufs Gaspedal ist also ganz klar ebenfalls ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften.

Der Gesetzgeber greift hier jedoch nicht ganz so hart durch: Mit einem Bußgeld von 10 Euro und keinen weiteren Strafen müssen Gelblichtsünder also kein Fahrverbot o. Ä. befürchten.

Was ist, wenn die Ampel kaputt ist und nicht auf Grün schaltet?

Bei einer defekten Ampelanlage, die nur noch eine Rotphase anzeigt, sollte eine angemessene Wartezeit eingehalten werden, bevor der Verkehrsteilnehmer in den Gefahrenbereich einfährt. Dabei werden von der Rechtsprechung hohe Maßstäbe angelegt – insbesondere sind die Verkehrsteilnehmer angehalten, eine lange Rotphase nicht mit einer defekten Ampel zu verwechseln. Es reicht daher nicht aus, schon nach einer ungewöhnlich lang erscheinenden Rotphase gleich weiterzufahren.

Besonders wichtig: Wird die defekte Ampelanlage überfahren, muss das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden. Hierbei ist vorausschauendes Fahren gefragt – verständigen Sie sich notfalls per Handzeichen mit den übrigen Verkehrsteilnehmern.

Verkehrsteilnehmer fährt trotz grüner Ampel nicht weiter – was tun?

Die Ampel springt auf Grün und Ihr Vordermann bleibt stehen? Dann ist Geduld gefragt, denn: Eine grüne Ampel erzeugt nicht die Pflicht, tatsächlich weiterzufahren. Das kann Nerven kosten, dennoch sollten Sie nicht überreagieren – wer hier auf die Hupe drückt, verstößt gegen § 16 Abs. (1) StVO und riskiert eine Verwarnung mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro.

Was passiert bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit?

In der Probezeit droht den Fahranfängern eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar, wenn sie die rote Ampel missachten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen einfachen oder um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt – Aufbauseminar und Probezeitverlängerung sind von der Art der Ordnungswidrigkeit losgelöst.

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