Fahren ohne Papiere: Was passiert, wenn man ohne Führerschein, Fahrzeugschein oder Fahrerlaubnis Auto fährt?
Wenn der Satz „Allgemeine Verkehrskontrolle – Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!“ fällt, ist klar: Sie müssen Ihre Papiere vorlegen. Was aber, wenn Sie diese gar nicht dabeihaben? Drohen Bußgelder, wenn Sie Ihren Führerschein zuhause vergessen haben? Und welche Regeln gelten beim Fahren ohne Fahrerlaubnis? In diesem Beitrag gehen wir genauer darauf ein, welche Konsequenzen beim Fahren ohne Papiere drohen und welche Dokumente Sie besser zur Hand haben sollten.
Ist es überhaupt erlaubt, ohne vollständige Papiere Auto zu fahren?
In Deutschland ist zum Fahren eines Kraftfahrzeuges zwingend ein Führerschein vorgesehen. Geraten Sie in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie Ihre Befähigung zum Fahren – also den Führerschein – im Original vorlegen können. Wenn Sie den Führerschein nicht dabeihaben, droht in einem solchen Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Deutlich härter fallen die Strafen aus, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis fahren. Hier kommen verschiedene Szenarien in Frage: Sie haben den Führerschein nie gemacht, er wurde Ihnen entzogen oder Sie unterliegen derzeit einem Fahrverbot. In allen Fällen handelt es sich um eine Verkehrsstraftat, wenn Sie dennoch Auto fahren.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ebenso eine Straftat wie Fahren, während Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder Sie einem Fahrverbot unterliegen. In all diesen Fällen droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Der Gesetzgeber stuft das Fahren ohne Fahrerlaubnis als A-Verstoß ein, sodass Sie zusätzlich mit drei Punkten in Flensburg rechnen müssen. Gemäß § 21 Abs. 3 StVG kann das betroffene Fahrzeug auch eingezogen werden, wenn es zu wiederholten Verstößen kommt. Werden Sie bei der Gerichtsverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe mit mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, gelten Sie zudem als vorbestraft. Wer mehrmals beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wird, muss mit höheren Strafen rechnen.
Auch das Fahren ohne Zulassungspapiere ist nicht erlaubt. Die Polizisten prüfen in einem solchen Fall vor Ort bei der Verkehrskontrolle, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist. Ist dies der Fall und Sie haben lediglich Ihre Zulassungspapiere vergessen, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Stellt sich im Rahmen der Kontrolle jedoch heraus, dass Ihr Fahrzeug nicht zugelassen ist, drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Eine Kopie des Fahrzeugscheins reicht nicht aus, um die ordnungsgemäße Zulassung zu beweisen. Sie müssen das Dokument im Original vorlegen können.
Fahrzeugschein verloren: Wer muss informiert werden und wie erhalte ich einen neuen?
Wenn Ihnen der Fahrzeugschein gestohlen wurde oder Sie das Dokument verloren haben, können Sie es ganz einfach neu beantragen. Im Falle eines Diebstahls müssen Sie zunächst Anzeige erstatten – diese ist notwendig, wenn Sie den Fahrzeugschein bei der Zulassungsbehörde neu beantragen möchten.
Haben Sie den Fahrzeugschein lediglich verloren, bedarf es keiner Anzeige. Zusätzlich benötigen Sie Sie für die Neuausstellung Ihren Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung), einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht) und die Zulassungsbescheinigung Teil 2, die auch als Fahrzeugbrief bekannt ist. Mit diesen Dokumenten können Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde die Neuausstellung beantragen. Zudem müssen Sie vor Ort eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben.
Sofern Sie Ihren Fahrzeugschein im Ausland verloren haben oder er Ihnen dort gestohlen wurde, melden Sie den Verlust bei der örtlichen Polizei und lassen sich über diese Meldung eine Bestätigung ausstellen. Diese können Sie bei einer möglichen Fahrzeugkontrolle vorlegen und als Beweis zur Neubeantragung des Fahrzeugscheins verwenden.
Bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde erhalten Sie nach der Neubeantragung auf Wunsch auch eine vorläufige Fahrzeugdokumentation, die für einen begrenzten Zeitraum gültig ist. Solange Sie dieses Dokument bei sich tragen, muss das Fahrzeug nicht stillgelegt werden und Sie dürfen weiterhin damit fahren.
Ist es ausreichend, eine Kopie des Fahrzeugscheins mitzuführen?
Eine Kopie des Fahrzeugscheins gilt nicht als gültiges Dokument und ist im Falle einer Verkehrskontrolle unzulässig. Sie müssen den Fahrzeugschein im Original vorlegen können, wenn Sie von der Polizei kontrolliert werden. Andernfalls wird das Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
Tipp: Insbesondere Autovermieter legen den Fahrzeugschein gern nur als Kopie zu den Unterlagen, um einen Verlust zu vermeiden. Für Sie kann dies jedoch ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn Sie ein Auto mieten möchten, achten Sie darauf, dass Ihnen der Fahrzeugschein im Original ausgehändigt wird – bestehen Sie darauf.
Gibt es so etwas wie einen vorläufigen Führerschein?
Im Falle einer Verkehrskontrolle müssen Sie einen gültigen Führerschein vorlegen können. Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen oder haben Sie ihn schlicht verloren, müssen Sie einen neuen beantragen. Dies können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort tun. Dazu benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passbild und, falls der Führerschein erstmals an einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde, eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde. Sofern der Führerschein gestohlen wurde, müssen Sie auch die Anzeige bei der Polizei vorlegen. Fand der Diebstahl im Ausland statt und Sie haben den Verlust bei der dortigen Polizei gemeldet, muss gegebenenfalls die Diebstahlsanzeige zunächst ins Deutsche übersetzt werden.
Bei der Neubeantragung des Führerscheins können Sie sich einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen, der bis zum Zeitpunkt der Neuausstellung gültig ist. Mit einem vorläufigen Führerschein dürfen Sie jedoch nur innerhalb Deutschlands fahren – im Ausland ist das Dokument nicht gültig.
Darf ich ohne vollständige Papiere ins Ausland fahren?
Nein. Um im Ausland mit dem Auto fahren zu dürfen, müssen Sie Ihren Führerschein und Fahrzeugschein im Original vorlegen können. Ein vorläufiger Führerschein oder ein vorläufiger Fahrzeugschein reichen dafür nicht aus. Mit diesen Dokumenten ist lediglich das Fahren in Deutschland zulässig. Wurden Ihnen die Papiere im Ausland gestohlen, sollten Sie bei der nächsten zuständigen Polizeibehörde Anzeige erstatten und diese Dokumente mit sich führen, falls es zu einer Fahrzeugkontrolle kommt.
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