Änderungen 2022: Das erwartet Autofahrer im neuen Jahr
Zum Jahresstart treten wieder neue Regeln rund um das Auto und die Mobilität in Kraft. Vor allem der weiter steigende CO2 -Preis und der sich entsprechend erhöhende Spritpreis wird viele Menschen in ihrem Alltag betreffen.
Die wichtigsten Änderungen haben wir hier bündig für Sie zusammengefasst.
Höherer CO₂-Preis bedeutet steigende Spritpreise
Die Kraftstoffpreise werden auch 2022 weiter steigen. Am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne, wodurch der Preis für den Liter Benzin um 8,4 Cent steigt. Diesel wird um 9,5 Cent teurer. Letztendlich ist aber auch die weitere Entwicklung des weltweiten Ölpreises für den Kraftstoffpreis an den Tankstellen verantwortlich. Entsprechend hilft eine spritsparende Fahrweise nicht nur der Umwelt, sondern auch dem eigenen Geldbeutel.
Neue Assistenzsysteme
Ab dem 6. Juli 2022 müssen neue Autos mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Unter anderem ist ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), vorgeschrieben. Dieser warnt den Fahrer beim Überschreiten des aktuellen Tempolimits.
In der Regel dürfte dazu die Daten der kamerabasierten Verkehrszeichenerkennung genutzt werden. Zu den weiteren obligatorischen Helfern zählen ein Notbremsenassistent und ein Notfall-Spurhalteassistent.
Zur Pflicht werden des Weiteren der Einbau eines Unfalldatenspeichers (Black Box) und eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre.
Darüber hinaus ist der Abbiegeassistent für alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen - also hauptsächlich Transporter und LKW - ab 2022 vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Vorerst gilt die Regelung für neue Fahrzeugtypen, ab 2024 für alle Neufahrzeuge.
Maskenpflicht im Verbandskasten
Am Steuer wird es auch 2022 keine Maskenpflicht geben. Schutzmasken für Mund und Nase müssen dennoch an Bord sein. Laut einer Verordnung der Bundesregierung müssen Verbandskasten künftig zwei Masken enthalten.
Wann diese Verordnung jedoch in Kraft tritt, war zum Jahresbeginn 2022 noch nicht klar.
Schärfere Förderkriterien für Plug-in-Hybride
Ab dem 1. Januar 2022 erhalten Käufer eines Plug-in-Hybriden die E-Auto-Prämie, wenn das Modell eine elektrische Mindeststreichweite von 60 Kilometern aufweist. Die ursprünglich für 2025 vorgeschriebene elektrische Mindeststreichweite von 80 km gilt voraussichtlich schon 2023.
Der Mindestwert lag bisher bei 40 Kilometern beziehungsweise einem Maximal-Ausstoß von 50 Gramm CO2 pro Kilometer. Im kommenden Jahr bleibt diese Emissionsgrenze unverändert.
Führerschein-Tausch
2022 verlieren diverse alte Führerscheine ihre Gültigkeit. Menschen aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958, die des Weiteren noch ein graues oder rosafarbendes Dokument besitzen, sind bis zum 19. Januar 2022 verpflichtet, diese gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen. Autofahrer, die mit einem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle geraten, zahlen ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Pannenhilfe für ACV Mitglieder
Als ACV Mitglied haben Sie europaweit Anspruch auf unsere Pannenhilfe. Unsere Pannenhelfer sorgen für die Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs und organisieren, wenn notwendig das Abschleppen zur nächsen Werkstatt.
Weitere Informationen zu unserer Pannenhilfe finden Sie hier.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Bußgeldkatalog: Diese Strafen drohen Fahrern
Verkehrsrecht
Der Bußgeldkatalog regelt im Bereich Abstand die Strafen bei Missachtung des Sicherheitsabstands. Wir geben Ihnen einen Überblick über das Strafmaß und zeigen, mit welchen Konsequenzen Sie bei einem Verstoß rechnen müssen. -
Anhörungsbogen erhalten? So reagieren Sie richtig
Verkehrsrecht
Liegt ein Anhörungsbogen in Ihrem Briefkasten , haben Sie die Möglichkeit, sich selbst zum vorausgegangenen Verkehrsverstoß zu äußern. Natürlich müssen Sie sich dabei nicht selbst belasten. Einfach entsorgen dürfen Sie das Schreiben aber auch nicht. -
Seitenstreifen: Wann darf man darauf fahren?
Verkehrsrecht
Der Seitenstreifen, auch Standstreifen, dient in erster Linie der Absicherung von Personen und Fahrzeugen in Notfallsituationen. In einigen Ausnahmesituationen darf der Seitenstreifen auch befahren werden – aber nur bei einer entsprechenden Beschilderung. Wer widerrechtlich auf dem Standstreifen fährt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.