Sicher unterwegs an Karneval: Was für Autofahrer wichtig ist
Wenn im Frühjahr wieder die Jecken und Narren unterwegs sind, herrscht in einigen Regionen Ausnahmezustand. Aber im Straßenverkehr gibt es auch an Karneval oder Fasching keine Narrenfreiheit.
Kein Alkohol am Steuer
Besonders bei Alkohol am Steuer hört der Spaß auf, denn bereits ab 0,3 Promille werden Seh- und Reaktionsvermögen beeinträchtigt. Das sollten auch Fahrradfahrer beherzigen, denn auf dem Fahrrad können schlimme Unfälle passieren, wenn man sein Fahrzeug nicht mehr richtig im Griff hat oder auf Gefahren zu langsam reagiert. Ab 0,5 Promille drohen 500 € Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit und junge Menschen bis 21 Jahre gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze.
Das Auto an Karneval einfach stehen lassen
Vorsicht auch vor Restalkohol: Autofahrer sollten sich nach einer durchfeierten Nacht auch am nächsten Morgen nicht auf die Restalkohol-Angaben aus Apps oder Online-Promillerechnern verlassen.
Besser ist es, direkt auf Bus und Bahn auszuweichen. Denn ist bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann es teuer werden, da der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit verloren gehen kann. Wer auf dem Fahrrad übrigens mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, kann sogar den Pkw-Führerschein verlieren.
Lassen Sie daher das Auto und das Fahrrad nach einer intensiven Karnevalsfeier grundsätzlich stehen und weichen Sie auf den ÖPNV oder Taxis aus. Und das nicht nur wegen Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitfahrer, sondern auch, um Ärger zu vermeiden – schließlich gibt es an Karneval deutlich mehr Kontrollen durch die Polizei.
Kostüm oder Maske sind im Auto tabu
Muss es doch einmal das Auto sein, verzichten Sie während der Fahrt lieber auf ausladende Kostüme, üppige Perücken und Masken. Schon kleinere Behinderungen durch die Verkleidung erhöhen das Unfallrisiko – etwa wenn Sie durch eine Clownsmaske nicht die gesamte Straße im Blick haben oder mit klobigen Gummistiefeln Ihr Feingefühl beim Bremsen einbüßen.
Auch laut Gesetz dürfen Sicht, Gehör und die Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht beeinträchtigt sein. Wer mit Kostüm einen Unfall baut, handelt fahrlässig und riskiert Strafen und Probleme mit der Versicherung. Wenn Sie mit einer Maske in eine Verkehrskontrolle geraten, müssen Sie zudem mit einem Bußgeld rechnen, da Autofahrer ihr Gesicht nicht verstecken dürfen.
Abseits der Karnevalszone parken
Nicht nur Besucher, sondern auch Anwohner von Karnevalszonen sollten an den jecken Tagen an ihr Fahrzeug denken. Damit auch das Auto unbeschadet durch die Karnevalszeit kommt, sollten Sie Ihr Fahrzeug in Garagen oder abseits von Umzügen und Partymeilen abstellen, um nicht auf Schäden wie abgebrochenen Spiegeln und kaputten Scheiben sitzenzubleiben.
Informieren Sie sich am besten vorab, ob Karnevalsumzüge in der Nähe Ihres Parkplatzes geplant sind, denn oft schlängeln sich regionale Umzüge auch durch Nebenstraßen. Dadurch werden Parkplätze plötzlich zu Halteverbotszonen – Städte können mit nur drei Tagen Vorlauf mobile Halteverbotsschilder aufstellen.
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