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Richtig blinken: Das müssen Autofahrer wissen

Blinken ist für Autofahrer selbstverständlich? Bei weitem nicht! Fast ein Drittel der Autofahrer können als Blinkmuffel bezeichnet werden. Dabei kann falsches oder unterlassenes Blinken schlimme Konsequenzen nach sich ziehen. Wir erklären, an welchen Stellen das Blinken häufig vergessen wird – und welche Strafen Falschblinkern drohen.

Nicht nur beim Abbiegen, sondern auch beim Spurwechsel und in anderen Situationen müssen Autofahrer den Blinker betätigten. Wie das richtige Blinken funktioniert, hat man eigentlich in der Fahrschule gelernt – doch nicht jeder Verkehrsteilnehmer hält sich an die Regeln.

Wer nicht oder falsch blinkt, muss unter Umständen mit Bußgeldern rechnen und kann mit seinem Fehlverhalten auch andere gefährden. Wir frischen die Erinnerungen auf und zeigen, wie es richtig geht – auch an kniffligen Stellen wie Kreisverkehr und abknickender Vorfahrt.

Richtig blinken – Unfälle vermeiden

Zum richtigen Verhalten gehört im Straßenverkehr auch das richtige Blinken. Grundsätzlich gilt es dabei zu beachten, dass falsches Blinken keinesfalls nur ein Kavaliersdelikt ist. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass viele Unfälle im Zusammenhang mit falschem Abbiegen und dem dabei vorgeschriebenen Blinken stehen – davon ein großer Teil Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kamen.

Ebenfalls zeigen Untersuchungen, dass viele Verkehrsteilnehmer überhaupt keinen Blinker setzen. Schätzungen zufolge sind fast ein Drittel der Autofahrer Blinkmuffel. Manche aus Bequemlichkeit, andere, weil ihnen schlichtweg das korrekte Blinkverhalten nicht bekannt ist. Vor allem in Kreisverkehren oder bei abknickender Vorfahrt wissen viele Verkehrsteilnehmer gar nicht, ob und wann sie den Blinker setzen müssen.

Abbiegen, Vorfahrtsstraße & Co.: Wann muss ich blinken?

Grundsätzlich legt die Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) fest, wann geblinkt werden muss, nämlich in zwei Fällen: Bei einem Richtungswechsel und bei einem Spurwechsel

So steht in § 9 Abs. (1) StVO, dass der Blinker immer dann gesetzt werden muss, wenn der Autofahrer die Fahrtrichtung ändern will. Das ist beim Abbiegen der Fall, aber auch beim Wenden. Durch das Blinken wird den anderen Verkehrsteilnehmern angezeigt, dass es zu einem Wechsel der Fahrtrichtung kommt. Diese können das eigene Fahrverhalten dann entsprechend anpassen. 

Wichtig zu wissen: Der Blinker muss auch dann gesetzt werden, wenn der Autofahrer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt – also wenn er seine Fahrtrichtung ändert. Hier spielt es keine Rolle, dass er auf der Vorfahrtstraße bleibt. Ebenfalls erforderlich ist der Blinker, wenn der Autofahrer abbiegen möchte, ganz egal, ob dies auf einer separaten Abbiegespur erfolgt oder nicht. Die Tatsache, dass für den Abbiegevorgang eine eigene Spur vorhanden ist, ersetzt nach den geltenden Vorschriften nicht, dass zusätzlich der Blinker gesetzt wird.

Ebenfalls sieht die StVO in § 7 Abs. (5) vor, dass der Autofahrer den Wechsel der Fahrspur per Blinker anzeigen muss. Besonders wichtig ist dies im täglichen Verkehr bei Überholvorgängen: Hier hat der Autofahrer den Spurwechsel rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt nach allgemeiner Auffassung, wenn der Blinker mindestens dreimal geleuchtet hat

Wie muss im Kreisverkehr geblinkt werden?

Immer wieder sind sich Autofahrer unsicher, welche Regeln rund um das Blinken im Kreisverkehr gelten. Das richtige Verkehrsverhalten lautet hier, dass bei der Einfahrt in den Kreisverkehr grundsätzlich nicht geblinkt wird. Wer den Kreisverkehr verlässt, ist allerdings zum Blinken verpflichtet: Das ergibt sich aus § 8 Abs. (1a) StVO.

Richtig blinken: Checkliste

Autofahrer sollten im Straßenverkehr vor allem das gemeinschaftliche Miteinander nicht aus den Augen verlieren. Schließlich möchte jeder unfallfrei und zügig an seinem Ziel ankommen – dazu gehört es auch, die anderen Verkehrsteilnehmer durch Blinken zu befähigen, dass sie selbst vorsichtig und effektiv fahren können. 

Wenn Sie selbst merken, dass Sie zum Blinkmuffel geworden sind, hilft es, einige Zeit bewusster zu blinken. Denn ob man den Blinker betätigt, ist eine reine Gewohnheitssache – lassen Sie es sich also zur Gewohnheit werden. Hilfreich ist dabei unsere Checkliste:

  • Beim Abbiegen muss immer geblinkt werden.
  • Ebenfalls muss der Wechsel der Fahrspur immer mit dem Blinker angezeigt werden.
  • Für den Kreisverkehr gilt: Bei der Einfahrt darf nicht geblinkt werden, beim Verlassen muss geblinkt werden.
  • Autofahrer, die am Seitenstreifen anhalten wollen oder eine Parklücke nutzen möchten, müssen ebenfalls den Blinker setzen.

Welche Strafe droht, wenn falsch geblinkt wird?

Wenn gar nicht oder falsch geblinkt wird, kann das teuer werden: Das Verwarngeld von 10 Euro ist zwar schnell bezahlt, kommt es aber durch das falsche Blinkverhalten zum Unfall, verschärft sich die Sachlage deutlich. Juristisch trägt nämlich dann der Autofahrer die Hauptschuld, der nicht geblinkt hat.  Auch beim Falschblinken trägt bei einem Unfall der Autofahrer, der den Blinker falsch gesetzt hat, in der Regel mindestens 20 % der Schuld. Hier wird zu seinen Gunsten aber berücksichtigt, dass sich auch die anderen Verkehrsteilnehmer nicht einfach blind auf den Blinker der anderen verlassen dürfen.

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Rechtliche Erstberatung für ACV Mitglieder

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Bei falschem Blinken oder auch Abbiegen droht Ärger mit den Behörden. Wir empfehlen in solchen Fällen eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Diese hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.

ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten Partner-Anwalt oder Rechtsexperten. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.

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