Licht am Auto: Mythen, Tipps und praktischer Licht-Check
Das Licht am Auto benutzen wir fast täglich. Aber wissen Sie auch, wann Sie welches Licht einschalten dürfen und wann nicht? Und welches Symbol am Armaturenbrett gehört zu welcher Lampe? Eine funktionierende und der Situation angepasste Beleuchtung am Fahrzeug ist für alle Verkehrsteilnehmer wichtig. Wer durch falsches Licht oder falsche Bedienung andere gefährdet, muss mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen.
Die wichtigsten Lichter für Ihre Fahrt
Ihr Auto ist mit verschiedenen Leuchten ausgestattet, die für unterschiedliche Situationen und Wetterbedingungen gedacht sind:
Abblendlicht
Die Standardbeleuchtung ist vorne und hinten angebracht und dient dazu, das Fahrzeug bei Dämmerung und Dunkelheit besser sichtbar zu machen und die Fahrbahn auszuleuchten.
Fernlicht
Das Fernlicht ist ein starker Scheinwerfer nach vorne für Fahrten auf unbeleuchteten Straßen und bei sehr dunkler Witterung.
Nebelscheinwerfer
Der Nebelscheinwerfer leuchtet nach vorne und verbessert die Sicht bei starkem Nebel, Regen oder Schneefall.
Nebelschlussleuchte
Die Nebelschlussleuchte leuchtet rot nach hinten und erhöht bei starkem Nebel die Sichtbarkeit für nachfolgende Fahrzeuge.
Standlicht
Das Standlicht leuchtet vorne und hinten und kennzeichnet abgestellte Fahrzeuge bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen.
Tagfahrlicht
Das Tagfahrlicht verbessert die Sichtbarkeit des Fahrzeugs tagsüber und aktiviert sich in neueren Modellen automatisch mit der Zündung (Schalter auf O oder A).
Abblendlicht ist Pflicht
Viele Autofahrer schalten das Abblendlicht fälschlicherweise erst bei Dunkelheit ein, obwohl es laut § 17 der Straßenverkehrsordnung bereits bei Dämmerung eingeschaltet werden muss. Auch bei schlechten Sichtverhältnissen durch Regen, Schnee oder Nebel sowie in Tunneln, Parkhäusern oder beim Abschleppen muss es eingeschaltet sein. Wer trotz Sichtbehinderung ohne ordnungsgemäße Beleuchtung fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
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Fernlicht – nicht immer eine gute Wahl
Das Fernlicht kann, abhängig von der Lichttechnik, Straßenteile bis zu 200 Meter ausleuchten und sollte ausschließlich bei unzureichender Beleuchtung der Fahrbahn eingesetzt werden, etwa auf unbeleuchteten Landstraßen. Aufgrund seiner starken Leuchtkraft besteht sonst die Gefahr, andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Vor allem in Kurven und auf Kuppen kann es so schnell zu gefährlichen Situationen kommen, deshalb sollte das Fernlicht rechtzeitig ausgeschaltet werden, wenn sich Gegenverkehr nähert.
Auch auf der Autobahn darf das Fernlicht benutzt werden, solange es den Gegenverkehr nicht blendet und der Mittelstreifen ausreichend lichtdicht ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften oder auf gut ausgeleuchteten Straßen ist das Fahren mit Fernlicht jedoch verboten. Verstöße werden mit Bußgeldern von 10 Euro geahndet.
Bei Nebel, Schneefall oder starkem Regen darf das Fernlicht übrigens nicht eingeschaltet werden, da Regentropfen oder Schneeflocken das Licht reflektieren können. Dann muss das Abblendlicht oder bei sehr schlechter Sicht der Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Befindet sich Wild auf der Straße, sollte das Licht sofort ausgeschaltet werden, da der grelle Lichtkegel die scheuen Tiere regelrecht erstarren lässt.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte – wann benutze ich was?
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte werden im Alltag oft verwechselt. Dabei gibt es wichtige Unterschiede, die man kennen sollte:
- Nebelscheinwerfer leuchten nach vorn und streuen das Licht flach über den Boden, wenn Ihre Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee erheblich beeinträchtigt ist. Meist macht dies bei einer Sichtweite unter 150 Metern Sinn. Bei klarem Wetter sind Nebelscheinwerfer verboten, da sie den Gegenverkehr stark blenden können.
- Anders die Nebelschlussleuchte: Sie leuchtet nach hinten und sorgt dafür, dass andere Autofahrer Ihr Fahrzeug besser sehen. Die Nebelschlussleuchte darf nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden. Hier gilt dann auch eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h. Bei Regen oder Schnee darf die Nebelschlussleuchte nicht verwendet werden. Wer die Nebelschlussleuchte falsch einsetzt, muss mit einem Bußgeld von 20 bis 35 Euro rechnen.
Um Ihre Sichtweite besser einzuschätzen, können Sie sich an den Leitpfosten entlang der Straße orientieren. Diese sind normalerweise in einem Abstand von 50 Metern zueinander aufgestellt. Sobald Sie auf der Höhe eines Leitpfostens den nächsten nicht mehr sehen können, ist die Sichtweite geringer als 50 Meter und Sie sollten die Nebenschlussleuchte einschalten.
Bessere Sichtbarkeit durch Stand- und Tagfahrlicht
Das Stand- oder Begrenzungslicht dient dazu, ein geparktes Fahrzeug bei schlechten Lichtverhältnissen, etwa bei Dunkelheit am Straßenrand, erkennbar zu machen. Wenn das Fahrzeug aus einer Entfernung von 50 Metern nicht deutlich zu sehen ist, sollte es eingeschaltet werden. Für den aktiven Fahrbetrieb ist es jedoch nicht geeignet, da es die Sichtbarkeit im fließenden Verkehr nicht ausreichend erhöht.
Tagfahrleuchten sind zusätzliche Leuchten an der Fahrzeugfront, häufig unterhalb des Kennzeichens. Sie schalten sich automatisch mit dem Motor ein und erhöhen die Sichtbarkeit des Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer während des Tages. Im Gegensatz zum Abblendlicht beleuchten sie nicht die Fahrbahn, sondern strahlen nach vorne in Richtung des Gegenverkehrs. Daher können sie das Abblendlicht nicht ersetzen und dürfen nicht gleichzeitig mit diesem verwendet werden. In der Regel schalten sich die Tagfahrleuchten automatisch aus, sobald die Hauptscheinwerfer eingeschaltet werden.
Übrigens: Seit 2011 dürfen in der EU nur noch Autos mit Tagfahrlicht produziert und zugelassen werden. In Deutschland gibt es jedoch bisher keine gesetzliche Pflicht zur Nutzung des Tagfahrlichts. In einigen anderen europäischen Ländern ist das Fahren mit Licht am Tag hingegen bereits verpflichtend.
Wie überprüfe ich, ob meine Fahrzeugbeleuchtung richtig funktioniert?
Eine funktionierende Beleuchtung ist wichtig für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Auch verschmutzte Lampen sollten unbedingt vermieden werden, da sie die Lichtintensität verringern können. Wer mit defektem oder falsch eingestelltem Licht unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld bis zu 35 Euro. Überprüfen Sie deshalb regelmäßig die Beleuchtung an Ihrem Auto. Das können Sie mit Hilfe einer hellen Wand auch ganz einfach selber machen:
- Bremslichter: Parken Sie rückwärts nah vor die Wand. Wenn Sie auf die Bremse treten, sollten Sie im Rückspiegel auf jeder Seite des Fahrzeugs und in der Mitte einen roten Lichtschein sehen.
- Heckleuchten: Die Schlussleuchten werfen rote Lichtpunkte an die Wand, und die Nebelschlussleuchte ist durch ihr intensives rotes Licht erkennbar. Bei eingelegtem Rückwärtsgang sollte auch ein weißes Licht aufleuchten.
- Frontleuchten: Drehen Sie das Auto um und parken Sie vorwärts mit etwas Abstand zur Wand. So können Sie das Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht überprüfen. Das Fernlicht erscheint etwas höher als das Abblendlicht. Die Lichtpunkte der Nebelscheinwerfer sind meist unterhalb der Hauptscheinwerfer zu sehen. Wenn das Auto dicht an einer Wand steht und es nicht zu hell ist, kann man auch das Tagfahrlicht sehen.
Unser Tipp: Viele Autowerkstätten bieten im Herbst einen kostenlosen Lichttest an. Nutzen Sie dieses Angebot, auch wenn Sie glauben, dass Ihre Scheinwerfer in Ordnung sind. Ein professioneller Lichttest in der Werkstatt stellt sicher, dass Ihre Scheinwerfer korrekt eingestellt sind und andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. So kommen Sie und andere sicher durch die dunkle Jahreszeit.
Der ACV hilft bei Auffahrunfällen
Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen aufgrund einer defekten Beleuchtung in einen Auffahrunfall verwickelt werden, lässt Sie der ACV nicht im Dunkeln stehen. Unsere Pannenhelfer sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug fahrbereit bleibt und organisieren bei Bedarf das Abschleppen zur nächsten Werkstatt.
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