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Geisterfahrer: Das sollten Autofahrer wissen!

Wer im Straßenverkehr entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist, gilt als Falschfahrer – oder im allgemeinen Sprachgebrauch als Geisterfahrer. Die Unfallstatistik zeigt, dass Geisterfahrer in Deutschland eine Vielzahl an Unfällen verursachen: Rechtlich und auch verkehrstechnisch ergeben sich daraus zahlreiche Aspekte.

Regelmäßige Warnungen vor Falschfahrern im Radio machen deutlich, dass Geisterfahrer leider zum Alltag im Straßenverkehr gehören. Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung kann dabei ganz unterschiedliche Ursachen haben. Unabhängig davon, wie der Autofahrer zum Geisterfahrer wird, ist beim Falschfahren aber fast immer eine Gefährdung des Straßenverkehrs gegeben.

Der Gesetzgeber erfasst dieses Fehlverhalten unter Umständen sogar durch § 315c des Strafgesetzbuches (kurz: StGB), wenn es im Rahmen der Geisterfahrt zu einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben kommt oder aber Sachen von bedeutendem Wert beschädigt werden. Demnach handelt es sich beim Fahren entgegen der Fahrtrichtung keinesfalls um ein sogenanntes "Kavaliersdelikt" – juristisch macht sich der Geisterfahrer in diesen Fällen zum Täter einer Straftat im Sinne der genannten Vorschrift.

Richtiges Verhalten bei Geisterfahrern

Ist ein Falschfahrer unterwegs, dann können die anderen Verkehrsteilnehmer durch umsichtiges Verhalten selbst viel dazu beitragen, dass es nicht zu einem Unfall kommt. Dazu gehört beispielsweise:

  • Reduzieren der eigenen Geschwindigkeit
  • Vorausschauendes  und defensives Fahren
  • Einhalten von ausreichendem Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen
  • Vermeiden von Überholvorgängen
  • Fahren auf der rechten Spur und dort auf der rechten Seite
  • ggf. Einschalten der Warnblinkanlage.

Wenn Sie die Situation nicht sicher einschätzen können, sollten Sie bei der nächsten Ausfahrt von der Autobahn abfahren oder einen Parkplatz aufsuchen.

Warten Sie dort, bis sich die Situation beruhigt hat – der Verkehrsfunk gibt Bescheid, wenn der Falschfahrer nicht mehr unterwegs ist. Lassen Sie daher unbedingt das Radio eingeschaltet. Je nach Modell gibt auch das Navigationsgerät Auskunft und ist entsprechend eine Alternative zum Verkehrsfunk.

Was kann ich tun, wenn ich selbst zum Geisterfahrer geworden bin?

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit – und Autofahrer werden schnell und ungewollt zum Falschfahrer. Besonders gefährliche Stellen sind regelmäßig an Autobahnauffahrten gegeben: Gerade dann, wenn der Autofahrer den Verkehrsverlauf nicht kennt und die Beschilderung nicht eindeutig ist, passieren hier Fehler. 

Nicht immer sind Geisterfahrer aber versehentlich in der falschen Richtung unterwegs: Die  Statistik zeigt, dass durchaus auch absichtlich der falsche Weg eingeschlagen wird – dazu zählt zum Beispiel die Flucht vor der Polizei, aber auch die Umgehung von Verkehrsbehinderungen bzw. Staus.

Wenn Sie feststellen, dass Sie selbst als Falschfahrer entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind, sollten Sie nach Möglichkeit Ruhe bewahren und folgende Regeln beherzigen:

  • Warnblinkanlage  und Licht einschalten und Geschwindigkeit verringern
  • Nicht wenden, sondern vorsichtig an den Seitenstreifen fahren und den Wagen abstellen
  • Polizeilichen Notruf wählen und Hilfe anfordern
  • Abwarten, bis die Polizei eintrifft

Welche Strafe droht Geisterfahrern?

Der Gesetzgeber greift bei Geisterfahrern hart durch: Nach§ 315c StGB droht Falschfahrern eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, wenn der Autofahrer bei seiner Falschfahrt auf der Autobahn grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt und es zudem zu einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben kommt oder aber Sachen von bedeutendem Wert beschädigt werden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs(kurz: BGH) geht hier von einer Wertgrenze von 750 Euro aus. Der Wert ist nur als vager Anhaltspunkt zu betrachten.

Nicht jede Falschfahrt ist aber eine Straftat – dies gilt beispielsweise dann, wenn dem Geisterfahrer kein Vorsatz bzw. keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann und die Falschfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Doch auch dann muss der Autofahrer mit empfindlichen Sanktionen rechnen, die sich nach der konkreten Fallkonstellation richten.

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahverbot

Falschfahrt in der Ausfahrt oder Einfahrt einer Autobahn

     75 €

      1

 

Falschfahrt in der Ausfahrt oder Einfahrt einer Autobahn mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

     90 €

      1

 

Falschfahrt in der Ausfahrt oder Einfahrt einer Autobahn mit Unfall

     110 €

      1

 

Falschfahrt auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen

     130 €

      1

 

Falschfahrt auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

     160 €

      1

 

Falschfahrt auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen mit Unfall

     195 €

      1

 

Falschfahrt auf der Hauptfahrbahn der Autobahn

     200 €

      1

1 Monat

Falschfahrt auf der Hauptfahrbahn der Autobahn mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

     240 €

      2

1 Monat

Falschfahrt auf der Hauptfahrbahn der Autobahn mit Unfall

     290 €

     2 

1 Monat

 

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