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Wintercheck: Tipps und Tricks rund ums Autofahren im Winter

Eiskratzen mit der Scheckkarte? Nebelschlussleuchte bei Nieselregen? M+S Reifen im Winter? Wir haben Behauptungen und Tricks rund um das Autofahren im Winter auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Hätten Sie die Antworten gewusst?

Verhindert Vaseline das Zufrieren von Türen?

Leider nicht! Auch Hausmittel wie Hirschtalg (hilft kaum) oder Talkumpuder (mühsam aufzubringen) sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Wirkungsvoll und problemlos anwendbar sind dagegen glyzerin- oder silikonhaltige Pflegestifte und Sprays, wie sie beispielsweise von Nigrin oder Sonax im Handel angeboten werden.

Reicht zum Eiskratzen auch die Bankkarte?

Im Notfall ja. Ob das gute Stück danach aber auch noch vom Geldautomaten akzeptiert wird, steht auf einem anderen Blatt. Völlig abzuraten ist aber von scharfkantigen Nothelfern wie etwa CD-Hüllen, die häufig Kratzer in der Scheibe verursachen. In jedem Fall lohnt sich die Investition in einen stabilen Eiskratzer, der über eine Sägezahnkante für grobes Eis und eine glatte Kante für Raureif verfügen sollte.

Muss ich mich um wartungsfreie Batterien nicht kümmern?

Richtig! Müssen Sie nicht. Im Interesse einer längeren Haltbarkeit sollten Sie aber trotzdem mindestens einmal jährlich den Flüssigkeitsstand in den Zellen überprüfen und – wenn möglich – mit destilliertem Wasser auffüllen. Um die Lebensdauer des Akkus zu verlängern, empfiehlt es sich auch, die Oberfläche der Batterie stets sauber zu halten und regelmäßig den festen Sitz der Polklemmen zu überprüfen.

Darf ich bei schlechter Sicht die Nebelschlussleuchte einschalten?

Nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. Genauer müsste es heißen: „Nur bei sehr schlechter Sicht.“ Gesetzlich vorgeschrieben ist das Einschalten der Nebelschlussleuchten nur dann, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Wer die roten Strahler schon bei Nieselregen oder leichtem Nebel aktiviert, blendet damit nicht nur sämtliche nachfolgenden Verkehrsteilnehmer, sondern riskiert auch ein Verwarnungsgeld.

Übrigens: Bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte und einer Sichtweite von weniger als 50 Metern beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, wer diese Geschwindigkeit überschreitet, dem droht ein Bußgeld.

Reichen M+S-Reifen im Winter aus?

Theoretisch ja. Die M+S-Kennung steht für „Matsch und Schnee“, findet sich aber auch an grobstolligen Reifen, die sich nur bedingt für den Winter eignen. Der gesetzlich vorgeschriebenen Winterreifenpflicht bei Glatteis und Schneeglätte kommt man damit nach. Für echte Winterreifenqualitäten bürgt aber nur das Schneeflocken-Symbol auf der Reifenflanke. Denn nur Reifen, die dieses Symbol tragen, sind auch tatsächlich auf winterliche Bedingungen geprüft. Neu hergestellte Reifen ab 1.1.2018 müssen das Schneeflocken-Symbol tragen, dieses Symbol wird das M+S-Symbol ab Oktober 2024 ablösen. Wer danach noch mit M+S-Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 120 €.

Kommt man mit einem Allradler besser durch den Winter?

Die Antwort lautet: Nur bedingt. Zweifellos kommen allradgetriebene Fahrzeuge dank ihrer besseren Traktion gerade auf schlüpfrigem Untergrund besser in Fahrt – vor allem dann, wenn es bergauf geht. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille, denn beim Verzögern gelten auch hier die ganz normalen Regeln der Fahrphysik: Der Bremsweg ist genauso lang wie bei einem Auto mit Front- oder Hinterradantrieb.

Gilt für Winterreifen dieselbe Mindestprofiltiefe wie für Sommerreifen?

Ja, aber: In einer Polizeikontrolle bekommt man mit der gesetzlich vorgeschriebenen Restprofiltiefe von 1,6 Millimetern keinen Ärger, in der Regel aber eine Ermahnung zum baldigen Reifenwechsel – und das aus gutem Grund: Da die Traktion der Reifen deutlich nachlässt, empfiehlt es sich, Winterreifen nur mit bis zu vier Millimeter Restprofil zu nutzen.

Stimmt es, dass man mit Allradantrieb und Winterreifen keine Schneeketten braucht?

Das stimmt nicht! In Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können Schneeketten durch ein Verkehrsschild angeordnet werden, das dann auch für Allradler gilt. Wer dagegen verstößt und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird zur Kasse gebeten: In Österreich kann ein Verstoß bis zu 5000 Euro kosten. Textile Anfahrhilfen wie etwa die Schneesocke werden bei angeordneter Schneekettenpflicht grundsätzlich nicht anerkannt.

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