ACV Ratgeber ReisenACV Ratgeber ReisenACV Ratgeber Reisen

In welchen Ländern ist die Grüne Karte Pflicht?

Bei Fahrten ins Ausland dient die Grüne Karte im Kraftverkehr als Versicherungsnachweis. So ist bei Unfällen eine einfache Schadenregulierung auch über die Ländergrenzen hinweg möglich. Lesen Sie hier mehr zur Grünen Karte.

Ob im Urlaub, auf einer Geschäftsreise oder während eines Kurztrips – Autounfälle passieren auch im Ausland. In diesem Fall ist es wichtig, als Kraftfahrzeughalter die Grüne Karte mit sich zu führen. Dabei handelt es sich um die internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr.

Sie ist Teil eines überwiegend europäischen Systems, das bei Autounfällen im Ausland die Schadenregulierung erleichtern soll. Die Grüne Karte ist zwar nicht in allen europäischen Ländern Pflicht, dient allerdings als Versicherungsnachweis und enthält alle wichtigen Daten für den Fahrzeughalter.

Wo ist die Grüne Karte Pflicht?

Das Grüne-Karte-System ist auf Europa und vier außereuropäische Länder begrenzt. Aktuell sind 46 Länder an diesem System beteiligt. Jeder Mitgliedsstaat muss eine funktionierende Versicherungswirtschaft vorweisen, um Schäden auch im Ausland regulieren zu können. In der EU ist die Grüne Karte als Einreisedokument inzwischen nicht mehr nötig. Hier reicht das Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine vorhandene Fahrzeugversicherung aus. Trotzdem kann die Versicherungskarte die Schadenabwicklung bei einem Unfall im Ausland erleichtern. In der EU stellt nur Italien eine Ausnahme dar, da Polizisten hier nach einem Schadenfall immer noch die Vorlage des Dokuments verlangen.

In den Balkanstaaten ist die Grüne Karte bei der Einreise jedoch Pflicht. Nur der Kosovo erkennt die Versicherungskarte nicht an. Stattdessen muss hier an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden. Auch bei Fahrten in die außereuropäischen Länder Iran, Israel, Marokko sowie Tunesien ist das Mitführen des Dokuments notwendig. Bevor Sie ins Ausland fahren, sollten Sie deswegen die Gültigkeit der Grünen Karte überprüfen.

Einheitliches System zur Schadenregulierung

Bis 1965 musste der Fahrzeughalter für jedes Reiseland einen eigenen Versicherungsnachweis mitführen. Erst durch die Einführung des Grüne-Karte-Abkommens gab es für die beteiligten Staaten eine praktische und einheitliche Lösung. Auf der Grünen Karte sind das Fahrzeug, der Fahrzeughalter und die Kfz-Versicherungsgesellschaft vermerkt. Außerdem gibt sie Auskunft über die Staaten, für die der Versicherer keinen Schutz gewährt.

In jedem Mitgliedsland gibt es ein nationales Grüne-Karte-Büro, das eine Unfallmeldung entgegennimmt und für die Bearbeitung zuständig ist. Damit der Fahrzeughalter auch hinter der ausländischen Grenze die richtige Anlaufstelle findet, enthält die Versicherungskarte die Adressen und Kontaktdaten aller Regulierungsbüros. In Deutschland ist das der Verein Deutsches Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) mit Sitz in Berlin. Dachorganisation aller nationalen Büros ist das Council of Bureaux in London. Dort werden die Regelungen des Grüne-Karte-Systems ständig weiterentwickelt.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Schilder für Geschwindigkeitsbegrenzungen

    Tempolimits in Europa: Das sollten Sie für Ihren Urlaub beachten

    Reisen mit dem Auto

    Während in Deutschland auf einigen Autobahnabschnitten keinerlei Tempolimits gelten, sehen andere Länder in Europa verpflichtende Maximalgeschwindigkeiten vor. Welche Tempolimits Sie in den verschiedenen europäischen Ländern erwartet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
    Tempolimits in Europa: Das sollten Sie für Ihren Urlaub beachten
  • ACV Ratgeber_Richtiges Verhalten bei einem Autounfall im Ausland

    Autounfall im Ausland – was ist zu beachten?

    Reisen mit dem Auto

    Ein Unfall im Ausland ist nicht nur ärgerlich, gleichzeitig führen Sprachbarrieren und fremde Versicherungen zu Stress und Unsicherheit. Wir beantworten die wichtigsten Fragen – damit Sie auch beim Unfall im Ausland einen kühlen Kopf bewahren.
    Autounfall im Ausland – was ist zu beachten?
  • ACV Reisetipps für Ihren Urlaub

    Traumstraßen: Schöne Routen abseits der Autobahn

    Reisen mit dem Auto

    Großartige Landschaften sollten Sie sich im Urlaub nicht entgehen lassen. Wir zeigen Ihnen fünf europäische Traumstraßen abseits der Autobahn, auf denen man nicht ganz so schnell vorankommt, aber deutlich mehr sieht.
    Traumstraßen: Schöne Routen abseits der Autobahn

Wir ziehen um! Bitte beachten Sie unsere neuen Kontaktdaten ab dem 1. Juni 2024:
ACV Automobil-Club Verkehr e.V. | An der Wachsfabrik 5 | 50996 Köln
T: 02236 94 98 0 | F: 02236 94 98 298