Bus überholen: Wie mache ich es als Autofahrer richtig?
Busse gehören besonders im Stadtverkehr zum täglichen Straßenbild. Beim Überholen im fließenden Verkehr gelten die üblichen Regeln rund ums Überholen – heikel wird es für Autofahrer aber, wenn bestimmte Sonderregeln gelten, wie zum Beispiel bei der Ein- und Ausfahrt an Bushaltestellen und dann, wenn der Warnblinker beim Bus eingeschaltet ist. Hier sind die Verkehrsregeln und Vorschriften oft nicht klar.
Wir erklären die Gefahren und Regeln, die in diesen Situationen zu beachten sind.
Darf man an einer Haltestelle am Bus vorbeifahren?
Bushaltestellen werden durch die Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) durch das Verkehrszeichen 224 – ein grünes H auf gelbem Hintergrund mit grünem Rand – gekennzeichnet. In § 20 StVO wird geregelt, wie sich Autofahrer verhalten müssen, wenn sie an einem Bus vorbeifahren wollen, der sich einer Haltestelle nähert oder bereits dort gehalten hat.
Wichtig zu wissen: Die Regelung gilt unabhängig davon, ob Sie an einem Linienbus oder einem Schulbus vorbeifahren wollen. Schulbusse müssen aber auch als solche gekennzeichnet sein, d.h. sie müssen das Schulbus-Schild nach Anlage 4 der BOKraft – ein Mädchen und ein Junge auf einem orangefarbenen Hintergrund mit schwarzem Rahmen – aufweisen. Nicht erfasst werden durch die Regelung Fahrzeuge von privaten Unternehmen oder die mittlerweile sehr populären Fernbusse.
Beim Vorbeifahren ist nach dem Wortlaut der Vorschrift Vorsicht angezeigt: Das bedeutet, dass Autofahrer beispielsweise nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, wenn gerade Fahrgäste ein- oder aussteigen und dass ausreichend Abstand eingehalten wird. Nur unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. (1), (2) und (3) StVO ist es ist es erlaubt, überhaupt an einem Bus an einer Haltestelle vorbeizufahren. Oberstes Gebot ist dabei, dass die Fahrgäste dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Ist es nicht möglich, am Bus vorbeizufahren, ohne Fahrgäste oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen, ist das Vorbeifahren verboten.
Übrigens: Wenn stehende Busse an einer Haltestelle stehen und das Warnblinklicht eingeschaltet haben, gilt laut § 20 StVO die Schrittgeschwindigkeit auch für den Gegenverkehr.
Natürlich gilt das in besonderem Maße auch an den Haltestellen für Schulbusse. Hier müssen Autofahrer auf das oft unbedarfte Verhalten von Kindern Rücksicht nehmen – und auch damit rechnen, dass diese völlig unvermittelt auf die Fahrbahn laufen oder mit Freunden am Spielen sind, ohne auf den restlichen Verkehr zu achten.
Wann darf ich den Bus als Autofahrer nicht überholen?
Autofahrern ist es gemäß § 20 Abs. (3) StVO nicht erlaubt, einen Bus zu überholen, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähert. Hier gilt: Ist das Warnblinklicht eingeschaltet, ist das Überholen verboten.
Anders verhält es sich aber, wenn der Bus bereits steht und dann das Warnblinklicht eingeschaltet ist:
Hier ist es dem Autofahrer gemäß § 20 Abs. (4) StVO grundsätzlich erlaubt, mit der gebotenen Vorsicht am Bus vorbeizufahren. Dabei gilt aber Schrittgeschwindigkeit, also eine Geschwindigkeit von circa 5 km/h – und zwar auch für die Autofahrer, die auf der Gegenspur in die entgegengesetzte Richtung fahren, wenn die Gegenspur nicht durch bauliche Elemente von der anderen Fahrbahn getrennt ist. Weiterhin kann es im Einzelfall dennoch nötig sein, zu warten, bis der Bus weitergefahren ist.
Wer hat Vorrang im Straßenverkehr: Bus oder Auto?
Im Straßenverkehr kommt es häufig zu Konflikten zwischen Auto- und Busfahrern und zwar insbesondere dann, wenn die Busse wieder in den fließenden Verkehr einfahren wollen. Hier gilt zwar das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, allerdings vermisst man diese oft in der Hektik des Alltags. Wenn nötig, müssen Sie als Autofahrer warten, wenn ein Bus von der Haltestelle in den fließenden Verkehr einfährt. Allerdings darf der Busfahrer die Einfahrt nicht erzwingen – zudem muss das Einfädeln durch zeitiges Blinken angezeigt werden, sodass sich der fließende Verkehr entsprechend darauf einstellen kann.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie sehen, dass der Bus in den fließenden Verkehr einfädeln möchte, dürfen Sie nach § 20 Abs. (5) StVO nicht noch schnell "vorbeihuschen" – dies kann den Busfahrer beim Einfädeln massiv behindern und die Verkehrssicherheit gefährden.
Welche Konsequenzen drohen bei Fehlverhalten?
Wer gegen die Regeln aus der StVO verstößt, wenn es darum geht, einen Bus zu überholen oder an ihm vorbeizufahren, dem droht ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit und unter Umständen ein Eintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg, auch heute noch bekannt unter dem ehemaligen Namen Verkehrszentralregister. Hier gilt als Faustregel: Kommt eine Gefährdung der Fahrgäste hinzu, fällt die Strafe höher aus.
Bus überholen: Checkliste
Damit Sie die Regeln im Falle des Überholens oder Vorbeifahrens von Bussen immer im Blick behalten, haben wir das Wichtigste für Sie noch einmal zusammengefasst:
- An haltenden Bussen darf auch bei eingeschaltetem Warnblinker vorbeigefahren werden, wenn sie an einer Haltestelle stehen.
- Ein striktes Überholverbot gilt immer dann, wenn der Bus den Warnblinker einschaltet, aber noch nicht zum Stehen gekommen ist.
- Steht ein Bus an einer Haltestelle, müssen Autofahrer mit erhöhter Vorsicht und der Bereitschaft, jederzeit zu bremsen, an dem stehenden Bus vorbeifahren.
- Grundsätzlich gilt das Gebot der Rücksichtnahme: Das gilt gerade auch dort, wo Busse in Bushaltestellen ein- oder ausfahren.
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