Fahrzeuge selbst abschleppen
Ihr Wagen ist liegengeblieben und Sie wollen keinen Abschleppdienst in Anspruch nehmen? Je nach Fahrzeug -& Schadensart können Sie den Wagen in Eigenregie und mit Hilfe eines weiteren Autos zur nächsten Werkstatt transportieren. Doch wie genau funktioniert das?
Voraussetzungen für das Abschleppen mit Privatfahrzeugen
Bevor Sie erwägen, selbst ein Fahrzeug abzuschleppen, sollten die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Das Auto kann nicht vor Ort repariert werden.
(Das eigene Abschleppen aufgrund eines leeren Tanks ist nicht gerechtfertigt.) - Das abgeschleppte Fahrzeug ist kein E-Auto.
(Hier darf die Radachse beim Abschleppvorgang nämlich nicht den Boden berühren, weswegen ein professioneller Abschleppdienst mit Spezialwerkzeug benötigt wird.) - Abschleppseil oder Abschleppstange liegt vor.
- Das abschleppende Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet.
- Das abschleppende Fahrzeug befindet sich in einer höheren Gewichtsklasse, um den Abschleppvorgang überhaupt möglich zu machen.
- Die Warnblinkanlagen beider Fahrzeuge funktionieren einwandfrei.
Abschleppen über die Autobahn verboten!
Während des Abschleppvorgangs ist das Befahren von Autobahnen verboten, da durch das Gespann ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Ist Ihr Wagen auf der Autobahn liegengeblieben, müssen Sie zwangsläufig die nächste Ausfahrt nehmen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 20 €.
Selbstständiges Abschleppen: So geht´s
- Bei einem liegengebliebenen Fahrzeug sollten Sie zuerst den Warnblinker anschalten und den Schadensort absichern.
- Bringen Sie die Abschleppstange oder das Schleppseil am Fahrzeug an. Schauen Sie dazu in im Betriebshandbuch nach, an welchen Stellen diese bei Ihrem Fahrzeugmodell abgebracht werden. Allgemein gilt, dass Stange oder Seil nicht länger als 5 Meter sein sollten und keinesfalls diagonal zueinander angebracht werden. Kennzeichnen Sie dieses Gespann ordnungsgamäß mit einem roten Fähnchen.
- Je nach dem , welches Getriebe Ihr Wagen hat, nehmen Sie gegebenenfalls zusätzliche Einstellungen vor, um weitere Schäden zu vermeiden.
(Wählen Sie bei einem Automatikgetriebe die Stufe N aus.) - Nehmen Sie den Gang raus, lösen Sie die Handbremse und schalten Sie die Zündung an, damit das Lenkradschloss nicht eingerastet ist und der Fahrer während des Transports notfalls gegensteuern kann.
(Verfügt Ihr Wagen über einen Startknopf, halten Sie diesen länger gedrückt, ohne dabei das Bremspedal zu betätigen.) - Fahren Sie lieber maximal 50 km/h schnell, da beim Abschleppvorgang die Bremsverstärker und die Servolenkung nicht aktiviert sind. Eine vorgegebene Höchstgeschwindigkeit gibt es allerdings nicht. Seien Sie immer bremsbereit.
- Lassen Sie bis zur Ankunft an der Werkstatt die Warnblinker beider Fahrzeuge an. Fahren Sie bei Dunlkelheit, sollte zusätzlich auch die Beleuchtung aktiviert sein.
- Geben Sie Richtungswechsel während der Fahrt mithlfe von Handzeichen an. Bei eingeschalteter Warnblinkanlage ist normales Blinken nämlich nicht erkennbar.
Was tun bei einspurigen Fahrzeugen?
Meist handelt es sich bei den Pannenfahrzeugen um Autos, die über mehr als eine Spur verfügen. In solchen Fällen kann der Wagen mit einem Abschleppseil oder -stange zur nächsten Werkstatt transportiert werden.
Doch was ist, wenn es sich um zum Beispiel um ein liegengebliebenes Motorrad handelt? In diesem Fall kommen Sie mit den oben genannten Hilfsmitteln nicht weiter. Nehmen Sie keinen Abschleppdienst in Anspruch, bleibt nur noch, das Fahrzeug auf einem Anhänger zur Werkstatt zu bringen.
ACV Pannenhilfe für alle Fälle
Sie haben noch keinem Automobilclub, möchten aber abgesichert sein, wenn ihr Fahrzeug den Geist aufgibt? Dann sind Sie bei uns goldrichtig. Mit unserem Mobilitätsschutz sind wir rund um die Uhr und zum kleinen Preis für Sie da. Alle Infos zu unserer ACV Pannenhilfe.
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