Pannenhilfe für´s Fahrrad: So funktioniert der Service für ACV Mitglieder
Mit dem Fahrrad kommt man bei Ausflügen oder im Urlaub an die idyllischsten Orte und als Pendler schnell voran. Was aber, wenn das Rad nach einer Panne oder einem Unfall nicht weiterfahren kann? Etwa, wenn nach einem Sturz der Rahmen verbogen ist, der Reifen geplatzt ist oder beim E-Bike der Motor aussetzt?
Wenn das auf der Radreise in Südfrankreich oder auf dem Weg zur Arbeit auf dem Radschnellweg passiert, ist man plötzlich im Nirgendwo gestrandet. Keine Bahn in der Nähe zum Einsteigen, keine Freunde zum Abholen und an eine Reparatur aus eigener Kraft ist nicht zu denken?
Damit Radfahrer in solchen Situationen nicht auf sich alleine gestellt sind, gibt es beim ACV Automobil-Club Verkehr neben den klassischen Leistungen für´s Auto auch Pannenhilfe und Abschleppdienst fürs Fahrrad. Dazu einfach wie gewohnt die Notrufzentrale anrufen und der ACV schickt Ihnen Hilfe. Wie das genau funktioniert, zeigen wir Ihnen hier.
1. Das Fahrrad streikt
Mist – nach einem Sturz oder einer Panne ist das Fahrrad nicht mehr fahrtauglich. Schnell hat man sich in der Stadt wegen Scherben am Boden einen Platten in den Reifen gefahren oder ist beim Auffahren auf den Bordstein abgerutscht und das Rad ist verbogen.
Auch bei Problemen wie einem kaputten E-Bike-Motor oder gerissener Kette müssen Sie Ihre Fahrt schnell mal unfreiwillig beenden. Wenn allein die Fahrradpumpe nicht mehr weiterhilft und auch kein Flickwerkzeug in der Nähe ist, muss also ein Pannendienst her.
2. Die Pannenhilfe rufen
Wenn Sie beim ACV eine Mitgliedschaft für Pkw abgeschlossen haben, sind Sie auch automatisch gegen Pannen mit dem Fahrrad abgesichert. Dann heißt es wie beim Pannenfall mit dem Auto:
Einfach bei der Notrufzentrale unter 0221 757575 anrufen oder in der ACV App per Klick den Schaden melden. Die Notrufzentrale greift auf ein bundesweites Partnernetzwerk zurück und vermittelt Ihnen innerhalb kurzer Zeit einen Pannenhelfer in Ihrer Nähe. Dies kann eine mobile Fahrradwerkstatt oder ein klassisches Pannenfahrzeug sein.
3. Die Pannenhilfe ist unterwegs
Nach ein wenig Wartezeit kommt der Pannenhelfer zu Ihnen – sei es in der Stadt, auf dem Radschnellweg zwischen zwei Metropolen oder sogar im Urlaub auf der Bergtour in Südfrankreich. Wenn möglich, kommt ein Fahrrad-Spezialist vorbei, der das Fahrrad direkt an Ort und Stelle reparieren kann.
Wenn das Fahrrad schwerer beschädigt ist, wird das Rad notfalls zur Reparatur in die nächste Werkstatt transportiert oder auch zu Ihnen nach Hause oder an den Zielort abgeschleppt. Auch für Ihre Mobilität ist gesorgt, der ACV organisiert Ihre Weiterfahrt oder Ihren Rücktransport.
4. Reparatur vor Ort
Der Fahrradpannenhelfer hat dann zum Beispiel mit seinem Lastenfahrrad eine Mini-Werkstatt mit dem passenden Equipment für die Reparatur dabei, sodass er das Fahrrad auch vor Ort aufbocken könnte, wenn der Rahmen verbogen ist.
Außerdem bringt der Mechaniker das nötige Zubehör mit, etwa wenn Ihr Fahrrad einen neuen Schlauch braucht. Beschreiben Sie die Panne am besten vorab genau am Telefon und auch, welche Ersatzteile vermutlich benötigt werden, damit der Pannenhelfer alles mitbringen kann, um Ihr Fahrrad schnell wieder flottzumachen.
5. Einfach weiterfahren
Wenn die Reparatur glattläuft, ist das Fahrrad nach kurzer Zeit wieder fahrbereit und Sie können Ihre Fahrt mit dem reparierten Rad fortsetzen. Der Pannenhelfer hat natürlich alle Ihre Daten aufgenommen, sodass Sie nach der Reparatur direkt weiterfahren können. Der ACV übernimmt anschließend die Kosten der mobilen Pannenhilfe und kümmert sich um die Abwicklung – so unkompliziert hilft der ACV.
Pannenhilfe fürs Rad: Beim ACV inklusive
Beim ACV ist die Pannenhilfe fürs Fahrrad kostenlos in die Mitgliedschaft integriert, sodass Sie, Ihr Partner und Ihre minderjährigen Kinder nicht nur mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Wohnmobil, sondern auch mit dem Fahrrad immer sicher unterwegs sind. Bei Problemen erreichen Sie wie gewohnt und rund um die Uhr die Notrufzentrale unter +49 221 75 75 75
Geschützt sind übrigens alle Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, Lastenräder und Fahrradanhänger, die nicht versicherungspflichtig sind – und die Pannenhilfe für Fahrräder gilt bereits ab Ihrem Wohnort.
So ist Ihre Mobilität stets gewährleistet und Sie können weiterhin mit dem umweltfreundlichen Verkehrsmittel Fahrrad nutzen – egal ob bei kürzeren Fahrten in Ihrer Stadt oder im Urlaub in Deutschland und ganz Europa. Alle Details zum Fahrradschutzbrief und zur Nachhaltigkeitsstrategie des ACV.
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