Pkw-Kaufvertrag: Tipps rund um Vertrag und Rücktrittsrecht
Wer sich einen Neuwagen kauft, trifft eine wohlüberlegte Entscheidung und investiert dabei gutes Geld. Aus diesem Grund sollten Sie die Beschäftigung mit dem Pkw-Kaufvertrag nicht auf die leichte Schulter nehmen. Nur wenn dort alles korrekt vermerkt ist, erhalten Sie am Ende auch genau das Fahrzeug, dass Sie sich wünschen und müssen im Nachhinein nicht mit Problemen rechnen.
Die gute Nachricht: Bei einem Neuwagenkauf kommen meistens standardisierte Kaufverträge zum Einsatz, die auf den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) beruhen. Entwickelt wurden diese Bedingungen von verschiedenen Verbänden des Kraftfahrzeuggewerbes, um allgemeine Regelungen bezüglich Zahlungs- und Lieferfristen, Eigentumsvorbehalt und Sachmängelhaftung aufzustellen. Allerdings: Für Händler sind die NWVB nicht verpflichtend. Unsere Checkliste für den Pkw-Kaufvertrag hilft Ihnen dabei, dass Ihnen bei der Unterzeichnung nichts Wichtiges entgeht.
Pkw-Kaufvertrag Checkliste: das muss drinstehen
Sie sollten als Käufer immer ein Auge darauf haben, dass auch alle Angaben im Pkw-Kaufvertrag richtig und vollständig sind. Folgende Checkliste kann Ihnen dabei helfen:
- Generell muss der Pkw-Kaufvertrag in zweifacher Ausführung vorliegen, ein Exemplar ist für den Verkäufer und eins ist für Sie.
- Achten Sie darauf, dass dem Vertrag auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pkw-Händlers beiliegen und überprüfen Sie diese sorgfältig auf eventuelle Ungereimtheiten.
- Inhaltlich muss der Kaufvertrag alle Angaben zum Pkw beinhalten, dazu zählen die Marke und exakte Modellbezeichnung, die Fahrgestellnummer oder Fahrzeug-Ident-Nummer sowie die korrekten Angaben zur Leistung, Hubraum und Motor.
- Die erste Zulassung bzw. Auslieferung und der Kilometerstand müssen ebenfalls im Vertrag festgehalten sein, wenn es sich um Tageszulassungen, Vorführwagen oder Importe handelt.
- Darüber hinaus müssen serienmäßige Ausstattung, Sonderausstattung und sämtlich Zusatzkosten vermerkt sein.
- Außerdem sollten Sie überprüfen, ob Gesamtpreis, Liefertermin und Herstellergarantie mit dem übereinstimmen, was im Vorfeld besprochen wurde.
- Sollten Sie mündlich noch Sonderzubehör bestellt haben, muss dies ebenfalls dokumentiert werden.
Pkw-Kaufvertrag: Rücktrittsrecht bei Mängeln
Darüber hinaus ist es bei eventuellen Schäden am Wagen von Vorteil, wenn Sie sich im Vorfeld der Unterzeichnung mit Ihrem Rücktrittsrecht auseinandergesetzt haben. Weder beim Neuwagen- noch beim Gebrauchtwagenkauf gibt es ein generelles Rücktrittsrecht von Auto-Kaufverträgen: Ist der Vertag einmal abschlossen, so ist der Kauf uneingeschränkt gültig. Es gibt dennoch einige Ausnahmen im deutschen Recht, bei denen Sie unter bestimmten Umständen von dem Kaufvertrag zurücktreten können. So gehen Sie vor:
- Zunächst einmal müssen Sie dafür den Verkäufer schriftlich über die Mängel am Wagen aufklären und eine Nachbesserungsfrist setzen. Wenn diese Frist ohne Nachbesserung verstrichen ist, können Sie bei „erheblichen Mängeln“ von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
- Der Begriff „erhebliche Mängel“ kann hierbei unterschiedlich ausgelegt werden, beispielsweise können quietschende Bremsen, eine falsche Lackierung oder eine fehlerhafte Motorleistung unter die Kategorie fallen. Bei entsprechenden Gegebenheiten können Sie dann bei Ihrem Händler den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag einreichen.
- Im Allgemeinen wird im Streitfall zur Bewertung des Mangels ein unabhängiger Gutachter eingesetzt. Sollte sich der Verkäufer weigern, die Rücktrittserklärung anzuerkennen, suchen Sie sich juristischen Beistand für eine gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Bei erfolgreicher Durchsetzung Ihres Rücktritts geht der Wagen wieder zurück an den Verkäufer und Ihnen wird der Kaufpreis zurückerstattet.
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