Auto online anmelden oder abmelden: So geht’s
Seit 2015 wurde es schrittweise möglich, ein Auto online anzumelden. Während vorher viel Zeit in Warteschlangen verbracht werden musste, ermöglicht das neue System eine schnelle und unkomplizierte An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen. Im September 2023 wurde die digitale Kfz-Zulassung weiter ausgebaut, sodass nun auch Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen online an- und abgemeldet werden können. Welche weiteren Neuerungen die Aktualisierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gebracht hat, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Wo kann man online das Auto an- und abmelden?
Sie können Ihr Auto online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ an-, ab- und ummelden, um sich den Weg zur nächsten Zulassungsstelle zu sparen. Das Angebot richtet sich konkret an Bürgerinnen und Bürger sowie inzwischen auch an Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.
Die Umsetzung dieser Plattform obliegt jedoch, wie es bei zulassungsrechtlichen Aufgaben üblich ist, den jeweiligen Bundesländern und den Kommunalverwaltungen. Diese stehen in der Verantwortung, die i-Kfz-Portale zur Verfügung zu stellen und gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufzurüsten. Derzeit sind die i-Kfz-Portale daher noch nicht flächendeckend im gesamten Bundesgebiet verfügbar. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde, ob Sie in Ihrer Region Ihr Auto online anmelden und abmelden können. Teilweise sind bestehende Online-Zulassungsstellen für Kraftfahrzeuge derzeit noch vom Kraftfahrt-Bundesamt gesperrt, weil sie die notwendigen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen.
Welche Neuerungen gibt es seit dem 1. September 2023?
Am 01. September 2023 trat die vierte Stufe des i-Kfz-Projekts in Kraft. Seither ist die Anmeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen nicht mehr nur für allgemeine Kennzeichen möglich, sondern auch für Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Ferner erhalten Sie unmittelbar nach Erhalt der Anmeldung eine digitale Zulassungsbestätigung, mit der Sie sofort losfahren können – Sie müssen nicht mehr auf Papiere und Plaketten warten, die per Post an Sie versendet werden. Für die ersten 10 Tage nach der Anmeldung eines Kraftfahrzeuges dient der digitale Zustellungsbescheid als Nachweis.
Außerdem können erstmals auch juristische Personen Zulassungen auf sich selbst oder andere Personen über die i-Kfz-Portale umsetzen. Davon profitieren vor allem Autohäuser, Flottenbetreiber und Zulassungsdienstleister, die ihren Kunden damit einen neuen und schnelleren Service anbieten können. Diese Anträge werden über die Zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt bearbeitet und in die i-Kfz-Portale eingesteuert. Sind die entsprechenden Portale nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet, die im Anschluss die Einzelanträge sichtet und eventuelle Gebührenrückstände einfordert und die Verfügbarkeit des Kennzeichens prüft, ehe die Zulassung bewilligt wird.
Welche Vorteile hat das neue System?
- Die i-Kfz-Portale stehen 24/7 zur Verfügung, sodass Sie zeitlich unabhängig sind
- Sie müssen keine Wartezeit auf der Zulassungsbehörde mehr in Kauf nehmen
- Die Online-Anmeldeportale für Kraftfahrzeuge sind überall nutzbar
- Sie können unmittelbar nach der Anmeldung mit Ihrem neuen Kraftfahrzeug losfahren und müssen nicht mehr auf Plaketten warten, die per Post zugestellt werden
Was wird für das Anmelden, Ummelden oder Abmelden des Kraftfahrzeuges benötigt?
Für die Identifizierung
- Personalausweis mit eID-Onlinefunktion oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) sowie jeweils die freigeschaltete eID-Funktion inklusive der sechsstelligen PIN
- Kartenlesegerät oder Smartphone mit kostenloser Ausweis-App (AusweisApp2) oder
- alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Juristische Personen benötigen hingegen ein „Mein Unternehmenskonto“ mit ELSTER-Zertifikat.
Für die Zahlung
- Bankverbindung (IBAN)
Für die Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung
- Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie ggf. eine Sicherheitsüberprüfung (SP) – nicht nötig bei der Neuzulassung eines Fahrzeuges
- Gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) sowie ggf. Stempelplaketten mit jeweiligem Sicherheitscode
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kennzeichen (zur Teilnahme am Straßenverkehr)
Für die Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung I bzw. Fahrzeugschein und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
Schritt-für-Schritt-Anleitungen: Anmelden, Ummelden und Abmelden
- Rufen Sie das i-Kfz-Portal der Zulassungsbehörde auf, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Sie können dazu einfach die Stichworte in die Suchmaschine eingeben und nach einem seriösen Eintrag suchen.
- Bestätigen Sie Ihre Identität mit einer der oben genannten Methoden
- Halten Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung bzw. des Fahrzeugbriefs bereit
- Geben Sie nun folgende Daten ein:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung II)
- eVB-Nummer der Versicherung als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren zum Einzug der Kfz-Steuer
- Freies Kennzeichen auswählen oder Wunschkennzeichen bzw. reserviertes Kennzeichen angeben
- Ihre Antragsdaten werden nun automatisch abgeglichen.
- Bezahlen Sie die Anmeldegebühr über ein ePayment-System. Die verfügbaren Zahlungsarten können je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Bestätigen Sie die Angaben und die Antragsstellung mit einem Klick.
- Sie erhalten unmittelbar nach der Anmeldung Ihren vorläufigen Zulassungsnachweis und Zulassungsbescheid. Laden Sie diesen unbedingt innerhalb von 30 Minuten herunter oder lassen Sie ihn an Ihre persönliche Mailadresse senden. Sofern Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis nicht innerhalb der 30-minütigen Frist abrufen, ist eine sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs nicht mehr möglich.
- Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und führen Sie ihn mit sich, wenn Sie das neu angemeldete Kraftfahrzeug in Betrieb nehmen. Drucken Sie auch den vorläufigen Zulassungsnachweis aus und bringen Sie ihn von innen am Fahrzeug an, sodass er gut sichtbar ist.
- Sie können nun losfahren.
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie zusätzlich folgende Unterlagen von der Zulassungsbehörde:
- Zulassungsbescheid inklusive Gebührenbescheid, sofern die Gebühren nicht bereits online entrichtet wurden
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Die Stempelplakettenträger
- Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten
- Bringen Sie diese Plaketten auf das Kennzeichen auf.
Sie benötigen diese Dokumente, wenn Sie Ihr Kfz online ummelden möchten – beispielsweise im Falle eines Halterwechsels oder für eine Wiederzulassung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, jeweils mit freigelegtem Sicherheitscode – die Zulassungsbescheinigung Teil II wird nur benötigt, wenn gleichzeitig ein Wechsel des Halters stattfinden soll
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU ) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- IBAN für die Abbuchung der Kfz-Steuer
So gehen Sie vor, wenn Sie Ihr Kfz online ummelden möchten:
- Wählen Sie das nächste freie Kennzeichen aus, geben Sie Ihr reserviertes Wunschkennzeichen an oder behalten Sie das alte Kennzeichen. Beim Wechsel des Kennzeichens muss der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
- Nach der Überprüfung der Angaben werden Fahrzeugpapiere, Stempelplakettenträger und HU-Plakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen per Post an Sie versendet.
- Innerhalb von 30 Minuten können Sie den elektronischen Bescheid über die Zulassung und den vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen und herunterladen. Wenn Sie direkt losfahren möchten, muss der vorläufige Zulassungsnachweis gut sichtbar im Fahrzeug angebracht werden. Der Bescheid über die Zulassung ist mitzuführen, da das Kennzeichen ungestempelt ist.
- Sollten Sie ein Wunschkennzeichen angegeben haben, sollten Sie dieses zuvor prägen lassen. Das Fahren ohne ein gestempeltes Kennzeichen ist für maximal 10 Tage möglich. Sie erhalten die Zulassungspapiere und Plakettenträger von der Behörde per Post. Im Anschluss müssen Sie die Plaketten auf dem Kennzeichen anbringen. Tun Sie dies nicht oder fahren Sie länger als 10 Tage ohne die notwendigen Plaketten, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro wegen des Fahrens ohne Zulassungsplakette.
- Geben Sie zunächst Ihr Kfz-Kennzeichen und den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und des Kennzeichens ein.
- Ziehen Sie die Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen ab. Achtung: Sobald die Sicherheitscodes von Ihnen freigelegt wurden, ist das Kennzeichen ungültig. Das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
- Tragen Sie den freigelegten Sicherheitscode in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals ein.
- Wünschen Sie gegebenenfalls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen, können Sie das Kennzeichen reservieren.
- Alle Antragsdaten werden automatisch geprüft und validiert.
- Bezahlen Sie die anfallende Gebühr über das ePayment-System.
- Wenn Ihre Daten erfolgreich überprüft wurden, erhalten Sie eine Bestätigung der Abmeldung, die Sie online abrufen können.
So geht's: Anbringen der Stempelplakette
Welche Kosten fallen an, wenn Sie Ihr Auto online an- oder ummelden?
Die im i-Kfz-Portal anfallenden Kosten sind bundesweit einheitlich geregelt und deutlich geringer als die Gebühren, die direkt beim Amt entrichtet werden müssen. Die Preise für die An- und Abmeldung auf digitalem Wege wurden zum 01. September 2023 noch einmal zusätzlich gesenkt, während die Kosten für die An- und Abmeldung vor Ort erhöht wurden. Aktuellen fallen folgende Kosten an, wenn Sie ein Auto anmelden, ummelden oder abmelden möchten:
Achtung: Die Kosten für die Abmeldung des Kraftfahrzeuges sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können daher etwas höher oder niedriger ausfallen.
Juristische Beratung für ACV Mitglieder
Probleme rund um die Zulassung eines Fahrzeugs können unter Umständen zu rechtlichen Konflikten werden – hierbei ist juristischer Rat von großer Bedeutung, um die eigene Situation besser einschätzen zu können. Wir empfehlen dazu eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Diese hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.
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