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Das Kfz-Versicherungslexikon: Alle Begriffe kurz und verständlich erklärt

Wenn Sie eine Autoversicherung abschließen, ist es wichtig, dass Sie die wichtigsten Begriffe rund ums Thema kennen. In unserem Kfz-Versicherungslexikon können Sie diese nachlesen.

Wenn man ein Auto besitzt, ist eine Kfz-Versicherung von großer Bedeutung. Dabei werden immer wieder Begriffe genannt, mit denen der Fahrzeughalter nicht allzu viel anfangen kann. An dieser Stelle soll das Kfz-Versicherungslexikon Abhilfe schaffen. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe, die Sie in Zusammenhang mit einer Autoversicherung kennen sollten.

Kfz-Versicherung: Wichtige Begriffe im Überblick

Jährliche Fahrleistung: Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages spielt die jährliche Fahrleistung eine wichtige Rolle. Hier wird eine Schätzung angegeben, wie viele Kilometer der Versicherte in etwa pro Jahr zurücklegen wird. Sollte es im Schadenfall zu großen Abweichungen kommen, kann es für den Versicherten teuer werden. Daher sollten Versicherte immer realistische  Schätzungen abgeben.

  • Spartipp: Wer sein Fahrverhalten ändert und etwa durch einen Wechsel des Arbeitgebers weniger Kilometer pro Jahr fährt, kann die niedrigere Fahrleistung der Versicherung melden und möglicherweise beim Beitrag sparen.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie darf das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden. Die Versicherung deckt die Kosten für Personen-, Sach– und Vermögensschäden eines Dritten, die durch den Versicherungsnehmer entstanden sind.

Nachhaftung: Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, gilt die eigentliche Haftpflichtversicherung für dieses Auto als beendet. In diesem Fall kommt die Nachhaftung zur Geltung. Der Versicherer haftet dann noch einen Monat für das Fahrzeug.

Personenschaden: Ein Personenschaden liegt dann vor, wenn bei einem Unfall Menschen verletzt oder sogar getötet werden. Auch Verletzungen der Psyche fallen in diese Kategorie. Personenschäden werden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Sachschaden: Es handelt sich um einen Sachschaden, wenn bei einem Unfall Gebäude, Straßen, Kraftfahrzeuge und sonstige Gegenstände beschädigt oder zerstört werden.

Schadenfreiheitsrabatt: Für jedes Jahr, in dem der Versicherungsnehmer keinen Schaden meldet, steigt der Schadenfreiheitsrabatt – und damit sinkt der jährliche Versicherungsbeitrag. Bei einem gemeldeten Schaden steigt die Schadenfreiheitsklasse wieder an und der Beitrag steigt.

Schadensersatz: Schadensersatz bezeichnet den Ausgleich eines Schadens, der bei einem Unfall zustande gekommen ist. Ob der Schadensersatzanspruch eines Dritten gerechtfertigt ist, wird im Voraus überprüft. Dies ist vom Schadensersatzrecht sowie dem Versicherungsvertrag abhängig.

Schutzbrief: Der Kfz-Schutzbrief ist ein Produkt, das dem Versicherungsnehmer von manchen Versicherern neben einer Versicherung angeboten wird. So ist dem Fahrzeughalter im Fall einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls Hilfe durch den Versicherer garantiert.

Selbstbeteiligung: Bei Kaskoversicherungen besteht für den Versicherten die Möglichkeit, sich bei der Reparatur selbst zu beteiligen und Beiträge zu senken. Je mehr der Versicherte sich selbst beteiligt, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag, den er zahlen muss.

Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung versichert den Fahrzeughalter gegen Schäden am eigenen Fahrzeug. Als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung bietet sie zusätzlichen Schutz bei bestimmten Gefahren.

Typklasse: Die Typklasse eines Fahrzeugs ist ein Faktor, der bei der Berechnung der Versicherungsprämie berücksichtigt wird. Bei der Haftpflichtversicherung ist die Typklasse von der Fahrzeugart und der Fahrweise abhängig. In Kaskoversicherungen werden zur Einstufung auch Verkehrsunfälle, Diebstähle, Fahrzeugbrände oder Glasschäden berücksichtigt.

Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung mit ein und kommt darüber hinaus für weitere Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Sie ist vor allem für neuere Fahrzeuge geeignet.

Werkstattbindung: Ist im Vertrag Werkstattbindung festgeschrieben, dann muss der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug im Schadenfall in eine vom Versicherer ausgewählte Werkstatt bringen. Der Versicherte genießt Vorteile, etwa eine niedrigere Versicherungsprämie oder einen Mietwagen bei Fahrzeugausfall. Wer jedoch trotz Werkstattbindung sein Fahrzeug in eine andere Werkstatt bringt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen.

Wiederbeschaffungswert: Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs bestimmt die maximale Entschädigungshöhe einer Versicherung im Schadenfall. Der Preis für ein gebrauchtes Fahrzeug mit gleicher Ausstattung ist so ein Richtwert für den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Autos.

Zentralruf: Der Zentralruf ist eine Auskunftstelle, die Verkehrsteilnehmer bei Schadensersatzansprüchen unterstützt. Wenn bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers nicht bekannt ist, kann der Zentralruf den Versicherer ausfindig machen. Eine schnelle Auskunft erhalten Geschädigte auf der Website des Zentralrufs oder telefonisch unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 – 250 260 0.

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