Dokumente für Autoreisen: Das sollten Sie mitnehmen

Grundsätzlich gilt: Prüfen Sie vor der Autoreise immer die aktuelle Situation vor Ort, etwa ob am Zielort Einfahrtbeschränkungen oder bestimmte Maut-Regelungen etwa für Umweltzonen gelten. Besuchen Sie außerdem die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziellandes auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Wenn Sie mit dem Auto verreisen, insbesondere bei Fahrten ins Ausland, sollten Sie bestimmte Dokumente mitnehmen, um beispielsweise das Bestehen einer Versicherung nachzuweisen. Folgende Unterlagen sollten beim Autourlaub dabei sein:
- Europäischer Unfallbericht
- Grüne Versicherungskarte
- Personalausweis oder Reisepass
- Benutzungsvollmacht für fremde Fahrer
- Internationaler Führerschein
Europäischer Unfallbericht
Der Europäische Unfallbericht hilft Ihnen dabei, einen Unfall umfassend zu dokumentieren. Dies erleichtert später die Schadensabwicklung mit der Versicherung. Führen Sie diesen mehrsprachigen Unfallbericht für den Ernstfall im Handschuhfach mit. Sie erhalten den Europäischen Unfallbericht als Vordruck mit Ihrer Tourenberatung, können diesen auch auf der hier herunterladen oder über den ACV Mitgliederservice seine Zusendung anfordern.
Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte ist ein Nachweis für eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung und erleichtert die Schadensabwicklung. Sie ist nur bei Reisen in Länder außerhalb der EU Pflicht, vereinfacht aber auch innerhalb der EU den Verwaltungsaufwand, falls im Urlaub mal etwas passiert. Für eine Reise nach Italien wird die Mitnahme der Karte etwa empfohlen. Die Grüne Karte ist drei Jahre lang gültig. Prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum. Ist sie bereits abgelaufen oder läuft sie während Ihrer Reise ab, können Sie eine neue Karte bei Ihrer Versicherung anfordern – die Ausstellung ist kostenlos.
Personalausweis
Den Personalausweis sollten Sie grundsätzlich mitnehmen. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt, ob ein Reisepass in den Transitländern und im Zielland notwendig ist. Innerhalb der EU (Schengen-Mitgliedsländer) benötigen Sie für einen Autourlaub grundsätzlich nur einen Personalausweis. Derzeit haben einige Nationen allerdings temporäre Grenzkontrollen eingeführt, führen Sie daher Ihren Reisepass vorsichtshalber zusätzlich mit.
Benutzungsvollmacht
Eine Benutzungsvollmacht für fremde Fahrer ist wichtig, wenn der Fahrer eines Kfz nicht dessen Eigentümer ist. Dann kann besonders im Ausland eine Benutzungsvollmacht verlangt werden. Wenn Sie sich also im Urlaub ein Fahrzeug mit mehreren Personen teilen oder mit dem Fahrzeug eines anderen verreisen, sollte der Besitzer eine Benutzungsvollmacht ausfüllen. Den Vordruck können Sie hier herunterladen oder seine Zusendung beim ACV Mitgliederservice anfordern.
Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein ist in Ländern der EU nicht erforderlich. Anders kann es außerhalb dieses Gebietes aussehen. In den USA oder Thailand kann es beispielsweise sein, dass der Internationale Führerschein bei der Mietwagenausleihe verlangt wird. Sie können diesen beim Straßenverkehrsamt beantragen. Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig.
Auch im Ausland stets sicher unterwegs
Wer sich mit dem Auto, Wohnmobil oder Fahrrad in Europa auf Reisen begibt, nimmt die wunderbare Vielfalt unseres Kontinents unterwegs wahr und erhält einzigartige Perspektiven. Um diese Zeit unbeschwert verbringen zu können, ist der ACV auch im europäischen Ausland an Ihrer Seite. Wir halten Ihnen den Rücken frei und bieten Ihnen viele Leistungen, die bei Auslandsreisen den Unterschied machen.
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