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Pedelec oder E-Bike: Welches E-Rad passt zu mir?

Pedelec und E-Bike sind eigentlich dasselbe? Keinesfalls! Während das Pedelec als Fahrrad klassifiziert wird, kommt das E-Bike auch ganz ohne zu treten aus. Ein entscheidender Unterschied – für die Kaufentscheidung und vor dem Gesetz.

Wer E-Bike sagt, meint oft eigentlich ein Pedelec. Der Begriff E-Bike hat sich lediglich als Überbegriff für alle Fahrräder eingebürgert, die mit einem Motor ausgestattet sind. Doch wer sich ein elektisch betriebenes Fahrrad kaufen will, sollte wissen, worin sich die beiden Typen unterscheiden. Wir zeigen die wichtigsten Merkmale von E-Bike und Pedelec auf.

Pedelec – gelegentliche Unterstützung

Das Pedelec ist eigentlich ein Fahrrad, das aber das Treten auf Wunsch mit einem Motor unterstützt. Der Fahrer kann entscheiden, ob und wie stark er sich vom Pedelec mit dem Motorantrieb unterstützen lassen möchte. So kann man sich bis auf 25 km/h vom Motor des Pedelecs beschleunigen lassen, mit Hilfe eigener Muskelkraft sind höhere Geschwindigkeiten möglich.

Prima, wenn man auf der Fahrradtour oder auf dem Weg ins Büro Kräfte sparen und für eine gewisse Zeit die Motorleistung hochdrehen möchte. Das Pedelec wird auch verkehrsrechtlich wie ein Fahrrad behandelt. So darf ein Pedelec mit bis zu 250 Watt starken Motoren auch ohne Führerschein gefahren werden, es gibt kein Mindestalter und keine Versicherungspflicht.

E-Bike – die schnelle Variante

Ganz im Gegensatz dazu das E-Bike. Es kommt gänzlich ohne Treten aus und wird grundsätzlich mit einem Motor gefahren. Wer möchte, kann zusätzlich in die Pedale treten, aber muss es nicht. So ist das E-Bike ein praktisches Fortbewegungsmittel – schließlich besitzen manche E-Bike-Modelle bis zu 500 Watt starke Motoren und können damit bis zu 45 km/h schnell werden. Doch damit gehen einige rechtliche Verpflichtungen einher. Für ein E-Bike brauchen Sie mindestens einen Führerschein der Klasse M für Kleinkrafträder und ein Versicherungskennzeichen für Ihr E-Bike. Ab 16 Jahren ist demnach das Fahren eines E-Bikes möglich.

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Pedelec oder E-Bike: Das ist erlaubt

Dadurch, dass das Pedelec als Fahrrad gilt und das E-Bike als Kleinkraftrad, ergeben sich weitere entscheidende Unterschiede in der Nutzung.

Einen Anhänger für mitfahrende Kinder darf man beispielsweise nur an einem Pedelec befestigen. Auch die Radwege stehen den Pedelec-Fahrern frei, während Fahrer von E-Bikes den Radweg nicht nutzen dürfen. Und mit einem Pedelec darf man auch auf Strecken fahren, die für Motorkrafträder verboten sind, zum Beispiel in Fußgängerzonen oder auf Wanderwegen. Mit dem E-Bike darf man nur auf Wegen fahren, die es mit dem Schild „Mofas frei“ erlauben.

Kaufberatung: Welches Gerät passt zu wem?

Wer sein Elektrofahrrad für die Freizeit nutzen möchte oder es als Sportgerät sieht, liegt mit einem klassischen Pedelec richtig. Schließlich darf man damit auch viele landschaftlich schöne Strecken befahren und touristische Ausflüge auch in verkehrsberuhigte Zonen ausdehnen.

Wer vor allem schnell vorankommen will, etwa als Pendler, der ist mit einem echten E-Bike gut bedient. Es stellt zudem einen guten Einstieg in die motorisierte Mobilität für junge Erwachsene dar und kann ab 16 gefahren werden. Das E-Bike muss allerdings zugelassen werden.

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Mit dem ACV sicher mit E-Bike und Pedelec unterwegs

Ob als Pendler auf dem Weg zur Arbeit, beim Familienausflug am Sonntag oder auf Radreise in Südfrankreich: Mit dem für Mitglieder kostenlosen ACV Schutzbrief für Fahrräder sind Sie automatisch auch mit Ihrem E-Bike oder Pedelec versichert. Wenn der Motor des Fahrrads also einmal streikt oder eine Panne Ihr Fahrrad lahmlegt, einfach dem ACV per Anruf oder Klick in der ACV Co-Pilot App Bescheid geben und Hilfe ist unterwegs. Alle Informationen zum Fahrradschutzbrief finden Sie hier.

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