Aufgaben und Kosten von Kfz-Sachverständigen
Kfz-Sachverständige sind dafür da, um unparteiisch und qualifiziert über den Zustand eines Fahrzeugs zu berichten. Aus diesem Grund kommen Sie an verschiedenen Stellen zum Einsatz, wie etwa nach einem Unfall oder vor dem Weiterverkauf eines Gebrauchtwagens. Sie können als Verbraucher in kritischen Fällen immer die Expertise eines Kfz-Sachverständigen zu Rate ziehen, der Ihre Ansprüche kompetent überprüft. Welche Aufgabenbereiche alle zum Berufsfeld des Gutachters gehören und wie die Kostenübernahme der Dienstleistung rechtlich geregelt ist, können Sie hier nachlesen.
Aufgaben eines Kfz-Sachverständigen
Ein deutscher Kfz-Sachverständiger ist grundsätzlich für die Begutachtung und Bewertung eines Fahrzeugs im Straßenverkehr an einem bestimmten Zeitpunkt zuständig. Dabei ist egal, ob es sich um ein PKW, LKW, Motorrad oder Wohnwagen handelt. Der Gutachter bewertet den Fahrzeugzustand, erstellt einen Schadensgutachten nach einem Unfall oder ein Wertgutachten für den Weiterverkauf von Gebrauchtwagen.
Ein wichtiger Zeuge
In Schadensfällen nach einem Unfall können diese unabhängigen Experten auch vor Gericht auftreten, um einzuschätzen wie die Reparaturkosten ausfallen und wie es um den Restwert, die Wertminderung und den Wiederbeschaffungswert steht. Aus diesem Grund ist ein Kfz-Sachverständiger ein wichtiger Zeuge um Ansprüche fachlich zu unterstützen. Sie sollten also bei einem größeren Haftpflichtschadensfall immer einen Sachverständigen für die Fahrzeugbewertung beauftragen. Bei einem Kaskoschadensfall sollten Sie auch überprüfen, ob Sie den Gutachter selbst bestimmen dürfen. Das unabhängige Gutachten ist die zuverlässigste und anerkannteste Ermittlung aller relevanten Kosten und Positionen.
Kfz-Sachverständiger: Die Kosten
Sind Sie der Geschädigte nach einem Unfall, müssen Sie sich über die Bezahlung des Kfz-Sachverständigen keine Sorgen machen. Die Kosten müssen in einem solchen Fall nämlich durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur, wenn es sich um einen sogenannten Bagatellschaden handelt, der die Kostengrenze von 750 Euro nicht übersteigt. Dann gilt das Einschalten eines Gutachters als „Unverhältnismäßigkeit“. Außerdem ist die Versicherung nicht verpflichtet, den Preis zu zahlen, wenn unnötige Kosten bei der Behebung der Schäden verursacht wurden.
Sind Sie selbst der Unfallverursacher, ist das Einschalten eines Gutachters dennoch ratsam. Jedoch sollten Sie zunächst klären, wie das Einberufen vertraglich geregelt ist: Dürfen Sie den Kfz-Sachverständiger selber aussuchen oder übernimmt das Ihre Kaskoversicherung? Wie viel das Gutachten kostet, richtet sich nach der Komplexität des Schadens und dem Umfang der Prüfung. Jedoch müssen Sie bei einem Schadensgutachten mit mehreren hundert Euro rechnen, bei schweren Unfällen sogar mit über tausend Euro. Wollen Sie den Restwert eines Gebrauchtwagens ermitteln lassen, müssen Sie die Kosten immer selber tragen. Hier können Sie mit einer Rechnung von 100 bis 150 Euro rechnen.
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