Schilderwechsel für Moped, E-Bike & Co.
![ACV Tipps zum Schilderwechsel für Moped, E-Bike & Co.](/fileadmin/user_upload/newsletter/roller_versicherungskennzeichen.jpg)
Die Farbe ändert sich jedes Jahr, damit auf einen Blick erkennbar ist, ob das Kennzeichen gültig und das Fahrzeug versichert ist. Wenn Sie trotzdem noch mit dem alten Kennzeichen unterwegs sind, fahren Sie ohne Versicherungsschutz.
Mofas und Mopeds müssen übrigens nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, sie benötigen aber eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Die jeweils neuen Nummernschilder sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Das Nummernschild ist auch für E-Bikes verpflichtend, die Geschwindigkeiten über 25 km/h erreichen können. Denn diese E-Bikes gelten nicht als Fahrräder im rechtlichen Sinne, sondern gehören zu der Klasse der Kleinkrafträder mit geringer Leistung und benötigen daher immer ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis.
Für welche Fahrzeuge brauche ich ein Versicherungskennzeichen?
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
- Segways mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h
- Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm³
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind
- Motorisierte Krankenfahrstühle
Die Versicherung für diese Fahrzeuge muss jährlich erneuert werden und gilt immer ab dem 1. März bis zum letzten Tag im Februar.
Wo erhalte ich das Schild?
Das neue Kennzeichen können Sie bei Ihrer Versicherung meist online bestellen oder sogar ohne Voranmeldung bei der jeweiligen Servicestelle abholen. Die Agenturen haben in vielen Fällen Kennzeichen vorrätig. Einfach vorbeifahren, Schild abholen, anschrauben und direkt losfahren. Allerdings sollten Sie daran denken, die Betriebserlaubnis mitzubringen.
Tipp für ACV Mitglieder
ACV Mitglieder, die mit ihrem Fahrzeug bei der DEVK versichert sind, können sich dort ihr Kennzeichen direkt beim DEVK-Berater abholen. Benötigt werden Betriebserlaubnis und IBAN – dann können DEVK Versicherte das neue Schild gleich mitnehmen, anschrauben und losfahren.
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