Reiseveranstalter insolvent? So hilft der ACV seinen Mitgliedern
Die Urlaubsfreude ist ganz schnell vorbei, wenn der Reiseveranstalter Insolvenz anmelden muss – und dann die Reisenden nicht mehr unterbringen oder befördern kann. Unglücklich genug, wenn man in dieser Situation eine geplante Urlaubsreise nicht antreten kann. Schlimmer trifft es jedoch diejenigen, die sich aktuell auf Reisen oder im Urlaubshotel befinden, während diese Nachricht eintrifft. Sie sind dann mitunter im Reiseland auf sich alleine gestellt.
Dann kann die Insolvenz des Reiseveranstalters schnell zu einem finanziellen Problem für die Betroffenen werden. Etwa, wenn der Rückflug oder ein Ersatzhotel aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Wer gerade erst sein Erspartes für die Urlaubsreise ausgegeben hat, der kommt dann schnell an seine finanziellen Grenzen. Und die Insolvenz des Veranstalters kann nicht nur den Geldbeutel empfindlich belasten, sondern zehrt auch an die Nerven: Wer erstmal ohne Ansprechpartner im Ausland strandet, muss sich eventuell selbst um ein Ersatzhotel oder einen Rückflug kümmern. Dann ist es mit der Erholung endgültig vorbei.
Glücklicherweise kommen Insolvenzen bei Reiseveranstaltern nicht häufig vor – aber wenn es doch mal passiert, wie kürzlich bei Thomas Cook, steht der ACV an der Seite seiner Mitglieder und leistet aktiv Hilfe bei der Heimreise, wenn sie sich innerhalb des Geltungsbereiches der Schutzbriefversicherung befinden.
ACV bringt seine Mitglieder nach Hause
Das heißt konkret: ACV Mitglieder, die wegen der Insolvenz zum Beispiel den geplanten Rückflug nicht antreten können, bekommen über den Partner ROLAND Assistance schnell und unkompliziert Informationen über mögliche Alternativen. Doch nicht nur das: Sprengt die ungeplante Reisebuchung den aktuellen Kreditrahmen, vermittelt der ACV den Kontakt zur Hausbank, um zum Beispiel den Kreditrahmen kurzfristig erweitern zu lassen. Im Notfall stellt der ACV über seinen Partner auch ein zinsloses Darlehen für die Kosten der Rückreise zur Verfügung.
Hat es dann mit der Heimreise geklappt, steht der ACV seinen Mitgliedern auch im Nachgang zur Seite. Wenn das Mitglied den eigenen Schaden gegenüber Dritten geltend machen möchte, vermittelt der ACV kostenlos und unbürokratisch an Klugo, seinen Partner in Rechtsfragen. Dort können Mitglieder eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt in Anspruch erhalten und klären, ob sich rechtliche Schritte gegen den Reiseveranstalter lohnen.
Insolvenz des Reiseveranstalters? So gehen Sie vor!
Betroffene Mitglieder können bei der ACV Service-Hotline unter +49 221/75 75 75 anrufen. Das Service-Team des ACV leitet die Anfragen der Betroffenen dann umgehend an seine Partner weiter.
Alle Informationen rund um die Leistung im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters finden Sie auch hier: Leistungsdetails
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