Wonach suchen Sie?
Fahrzeuge
Für welche Fahrzeugarten gilt die ACV Schutzbriefversicherung?
Fahrten mit folgenden privat genutzten Fahrzeugen sind geschützt und über die Pannenhilfe abgedeckt:
- Pkw
- Fahrräder, Pedelecs, Lastenfahrräder, Liegeräder sowie Fahrradanhänger
- Motorräder
- Roller, E-Roller, E-Bikes, Mopeds, Mofas, motorisierte Krankenfahrstühle, etc.
- Anhänger (Einachsig oder zweiachsig mit einem Abstand von 1 m)
- Wohnmobile bis 4 t im Komfort Tarif, Wohnmobile bis 7,5 t im Premium Tarif
- Lkw bis 3,5 t im Premium Tarif
Besteht der Schutz auch, wenn ich fremde Fahrzeuge fahre?
Die ACV Mitgliedschaft ist personenbezogen. Daher sind Sie sowohl als Fahrer in eigenen als auch in fremden Fahrzeugen geschützt. Also auch, wenn Sie beispielsweise mit dem Fahrzeug eines Familienangehörigen oder eines Bekannten unterwegs sind.
Gelten die Leistungen für Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung?
LKW mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen sind im Leistungsspektrum des ACV Premium Tarifs mit abgedeckt.
Hilft der ACV auch bei einer Panne mit dem Fahrrad?
Als erster Automobilclub verfügt der ACV bereits seit 2016 über einen Fahrradschutzbrief. Der Mobilitätsschutz Fahrrad ist kostenfreier Bestandteil einer ACV Mitgliedschaft und gilt für das Mitglied, den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner sowie minderjährige Kinder des gleichen Haushalts.
Hilfeleistungen für Gespanne
Beim ACV ist immer Ihr gesamtes Gespann geschützt, wenn Sie mit einem Caravan oder anderen Anhänger unterwegs sind. Ist nur Ihr Zugfahrzeug defekt, schleppen wir zunächst sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger zur nächsten Fachwerkstatt ab und versuchen ein Ersatzfahrzeug mit Anhängerkupplung zu organisieren.
Ist das nicht möglich und Ihr Zugfahrzeug ist länger als drei Werktage fahruntüchtig, organisieren wir einen Rücktransport für das Zugfahrzeug und den Anhänger zu Ihrem Wohnort. Dies tun wir sogar, wenn Ihr Anhänger von Ihrem Zugfahrzeug getrennt steht (z. B. auf einem Campingplatz). In diesem Fall müssen Sie allerdings dafür sorgen, dass er für unseren Sammeltransporter erreichbar ist. Dieser kann Ihren Anhänger nur an einer öffentlichen Straße abholen.
Falls Ihr Zugfahrzeug gestohlen wurde oder einen Totalschaden erlitten hat und auch in diesem Fall kein Ersatzfahrzeug mit Anhängerkupplung organisiert werden kann, kümmern wir uns gleichermaßen um Ihren Anhänger und organisieren dessen Rücktransport.
Und auch umgekehrt, wenn nur Ihr Anhänger defekt ist, schleppen wir ihn zur nächstgelegenen Fachwerkstatt ab und organisieren einen Rücktransport, wenn eine Reparatur innerhalb von drei Werktagen nicht möglich ist.
Ich besitze ein Wohnmobil, ist dieses Fahrzeug auch mitversichert?
Wohnmobile bis 4,0 t zulässigem Gesamtgewicht bei max. Abmessungen von 3,20 m Höhe - 2,55 m Breite – 10 m Länge sind über die ACV Mitgliedschaft im Tarif ACV Komfort abgesichert. Bei einem Wohnmobil mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t bietet die Premium Mitgliedschaft Hilfe bei Panne und Unfall sowie alle weiteren Leistungen aus dem Komfort Tarif.
Ich habe kein Auto mehr, was kann ich machen?
Auch ohne eigenes Auto können Sie von den Vorteilen einer ACV Mitgliedschaft profitieren:
- Mobilitätsschutz Kfz als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
- Mobilitätsschutz Fahrrad – Mitgliedschaft beinhaltet einen Fahrradschutzbrief
- Mobilitätsschutz Reise – Schutz bei fahrzeugunabhängigen Reisen
- ACV Mitglieder haben automatisch eine Verkehrsunfallversicherung der DEVK
- Einmal jährlich Anspruch auf kostenlose Reiseunterlagen
- Juristische telefonische Erstberatung
Ist die Mitteilung eines neuen amtlichen Kennzeichens erforderlich?
Die Mitgliedschaften beim ACV sind personen- und nicht fahrzeugbezogen. Darum ist es nicht notwendig, uns die Kennzeichen der geschützten Fahrzeuge mitzuteilen.
Habe ich auch Schutz, wenn ich mein Fahrzeug gewerblich nutze?
Die Schutzbriefversicherung gilt nicht, wenn das Fahrzeug ganz oder teilweise für eine gewerbsmäßige Tätigkeit (z. B. Personenbeförderung, Vermietung, Transport von Waren, Ladung und Gütern, Handwerk, ambulanter Pflegedienst) verwendet wird.
Eine detaillierte Beschreibung unserer Leistungen, Übernahmegrenzen und Ausschlüsse finden Sie in unserer Leistungsverzeichnis Broschüre.