Bei Rot an Ampeln nach vorherigem Anhalten rechts abbiegen – dies erlaubt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führt derzeit in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kommunen einen Pilotversuch durch, um die grundsätzliche Umsetzbarkeit einer Grünpfeilregelung für den Radverkehr zu prüfen. In den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart werden deshalb an ausgewählten Knotenpunkten für die Dauer des Pilotversuchs entsprechende Verkehrszeichen angebracht.
Der ACV sieht das Projekt kritisch. Grund: Untersuchungen zum grünen Pfeil für Autofahrer haben gezeigt, dass etwa zwei Drittel nicht wie vorgeschrieben an der roten Ampel anhalten, bevor sie weiterfahren. Bei Radfahrern dürfte dieser Wert noch weit höher sein. So wird der grüne Pfeil kaum Beachtung im Sinne der StVO finden. Für ein solches Projekt die BASt, die beteiligte TU Dresden sowie ein weiteres externes Unternehmen zu beauftragen heißt unnötig Ressourcen binden und verschwenden. Zudem würde ein grüner Pfeil für Radfahrer das Anbringen weitere Verkehrsschilder erfordern. Der ACV fordert hingegen ein Ausmisten des Schilderwaldes, keine Aufforstung.