Fahrverbote für Tempoverstöße schon ab 21 km/h innerorts, statt wie bisher erst ab 26 km/h zu viel: Diese ursprünglich geplante Verschärfung ist mit dem Beschluss der Länder-Verkehrsminister vom Tisch. Statt die Grenze für ein Fahrverbot herabzusetzen, werden die Bußgelder erhöht, teilweise fast auf das Doppelte. Wer zu schnell fahren in der Ortschaft für ein Kavaliersdelikt hält, der wird künftig vielleicht etwas eher überlegen, ob er sich nicht doch lieber ans Tempolimit hält. Dabei kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wohl kaum noch von einem "Augenblicksversagen" die Rede sein. Dazu erklärt ACV Pressesprecher Gerrit Reichel: "Bei Tempo 70 haben Fußgänger und Radfahrer im Fall einer Kollision praktisch keine Überlebenschance mehr. Das muss sich jeder Autofahrer klarmachen. Und dafür hätte ein Bußgeldkatalog, der in solchen Fällen den Führerscheinentzug vorsieht, ein deutlicheres Signal gesetzt." Wer in einer geschlossenen Ortschaft so schnell fährt, der gehört nach Meinung des ACV zumindest vorübergehend aus dem Verkehr gezogen. Mit der Einigung der Verkehrsministerkonferenz ist auch endlich der Weg frei für die geplanten Regelungen für mehr Sicherheit im Radverkehr. Dazu gehört, dass Parken auf Radwegen stärker geahndet wird als bisher. Ärgerlich ist, dass es in Deutschland ein Jahr dauert, bis sich die Politik auf eine so sinnvolle Anpassung der StVO einigt. Gerrit Reichel: "Auf dieses Hickhack zwischen Bund und Ländern hätten wir sicher alle gerne verzichtet. Zeitweise war zudem völlig unklar, welche Regeln denn überhaupt galten." Klar ist, dass die große Mehrheit der Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln kennt und sich auch grundsätzlich daran hält. Allgemein wäre es aber wünschenswert, dass wieder mehr Rücksichtnahme auf den Straßen einkehrt. Höhere Bußgelder für Autofahrer dürfen für dieses Ziel nicht das einzige Mittel bleiben. Denn nicht jeder Autofahrer, der einen Tempoverstoß begeht, ist ein Raser und nicht jeder Radfahrer ein Engel. Was die Wirksamkeit der neuen Bußgelder angeht, bleibt der ACV skeptisch. "Im Einzelfall dient ein Fahrverbot für rücksichtslose Schnellfahrer eher der Verkehrssicherheit als ein erhöhtes Bußgeld", erklärt Gerrit Reichel. |