Der Paragraf 142 StGB birgt immer wieder Diskussionsstoff: Er regelt das „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ und stuft eben jenes als Straftat ein, die mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Im April 2023 sorgte ein Papier aus dem Bundesjustizministerium für Aufsehen. Es schlägt vor, Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Auch beim 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar (24.-26. Januar 2024) wird ein Veränderungsbedarf diskutiert.
Der ACV Automobil-Club Verkehr fordert im Vorfeld, Unfallflucht weiter als Straftat zu bewerten. Fahrerflucht bei Bagatellschäden (z. B. Dellen oder Kratzer am Auto) ohne Verletzte ist nach wie vor weit verbreitet, trotz der Einstufung als Straftat. ACV Geschäftsführer Holger Küster: „Eine generelle Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit wäre ein falsches Signal. Bei Unfallverursachern würde die Hemmschwelle, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, weiter sinken. Leidtragende wären die Geschädigten, die schon jetzt häufig genug auf den Kosten sitzen bleiben.“
Gestützt wird die Position des ACV von einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK. Civey hat Anfang September 2023 bundesweit über 2.500 Menschen mit Führerschein befragt, wie sie zu einer Einstufung von Fahrerflucht ohne Personenschaden als Ordnungswidrigkeit stehen. 58,3 Prozent der Befragten bewerten den Vorschlag negativ. Nur 17,7 Prozent sind dafür. Die Umfrage zeigt zudem, wie häufig typische Bagatellschäden ohne Verletzte vorkommen. Dellen oder Kratzer am Auto, die zum Beispiel beim Ein- und Ausparken entstehen, kennen laut der Umfrage fast 80 Prozent der Befragten aus eigener Erfahrung.
Der ACV spricht sich in diesem Kontext für die Einrichtung einer digitalen Meldestelle für Unfälle mit reinem Sachschaden und ohne Verletzte aus. ACV Geschäftsführer Holger Küster: „Eine standardisierte Online-Plattform für die Unfallverursacher zur Meldung von Bagatellschäden ohne Personenschaden ist sinnvoll. Für die Unfallverursacher würde die bisher vorgeschriebene Wartepflicht in diesem Fall entfallen und die Abwicklung der Schadensregulierung wäre vereinfacht. Ziel der digitalen Meldestelle muss es sein, die Geschädigten und ihren Anspruch auf Entschädigung zu stärken.“