Die Leistung umfasst neben der Pannenhilfe auch das Abschleppen bis zur nächsten Fachwerkstatt sowie die Möglichkeit, einen Mobilitätskostenzuschuss in Höhe von 50 Euro zu beantragen für einen Mietwagen oder ein Taxi. Die kostenlose Pannenhilfe gilt ab sofort und zunächst bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen, mindestens jedoch bis Ende April 2020. Betroffene erreichen die Notrufzentrale per Telefon unter der Nummer 0221-75 75 75.
ACV Geschäftsführer Holger Küster begründet den Schritt: „Die Krise ermöglicht uns einen neuen Blick auf unsere Mobilität. Wir sehen überdeutlich, wie sehr wir alle von der Arbeitsleistung der Menschen in systemrelevanten Berufen abhängen. Wir brauchen jetzt die Ärzte, Krankenpfleger, Angestellten im Supermarkt, aber auch die Lkw- und Bus-Fahrer, Lokführer, Pannenhelfer.“
Mit Blick auf die individuelle Mobilität erklärt Küster: „Plötzlich bekommen wir unmissverständlich den Beweis dafür, wie wichtig ein breites Angebot an Verkehrsmitteln ist. Wenn Busse und Bahnen nicht mehr uneingeschränkt nutzbar sind, darf sich glücklich schätzen, wer noch ein eigenes Auto besitzt. Jetzt zeigt sich, dass einseitige pauschale Forderungen nach einer Verdrängung des Automobils der falsche Weg sind.“ Der ACV sei deshalb schon immer – auch lange vor der Corona-Krise – für den Erhalt der individuellen Mobilität eingetreten.
Küsters Appell für die Zeit nach der Krise: „Bewahren wir uns das neue Bewusstsein für den Wert des Gemeinsinns. Engagement und Rücksichtnahme sind Tugenden, die wir zuletzt in unserer Gesellschaft oft sträflich vermisst haben und die sich für alle auszahlen. Es sind Grundwerte, für die auch der ACV steht.“