Beim 63. Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde unter anderem über die Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr diskutiert. Der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt die erarbeiteten Empfehlungen des Arbeitskreises I "Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr" und sieht sich in seinen Forderungen nach mehr Aufklärung und präzisen Schnelltests bestätigt.
Mischkonsum von Alkohol und Cannabis: Empfehlung einer klaren Nulltoleranzregelung
Ein zentrales Thema des Arbeitskreises war der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis. Der Arbeitskreis empfiehlt, dass der Gesetzgeber eine Nulltoleranzregelung im Straßenverkehrsgesetz verankert, wie es bereits für Fahranfängerinnen und Fahranfänger der Fall ist. Der ACV unterstützt diese Forderung ausdrücklich. Derzeit darf man neben dem zulässigen THC-Grenzwert (3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum) bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Untersuchungen zeigen jedoch, dass bereits geringe Mengen Alkohol die Wirkungseffekte verstärken. Das Unfallrisiko ist damit deutlich erhöht.
Eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag des ACV zeigt zudem, dass in der Bevölkerung große Unsicherheit hinsichtlich der geltenden Regelungen besteht. 33 Prozent der Befragten wissen nicht, welche Vorschriften für den Mischkonsum gelten. 37,4 Prozent gehen fälschlicherweise davon aus, dass Mischkonsum grundsätzlich verboten ist, während nur 23,1 Prozent korrekt angeben, dass die Grenzwerte der einzelnen Stoffe gelten.
Verstärkte Aufklärung als Schlüssel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Der ACV hatte sich im Vorfeld des Verkehrsgerichtstags für umfassendere Aufklärungsmaßnahmen über die Risiken von Cannabis im Straßenverkehr eingesetzt. Der Arbeitskreis unterstreicht diesen Bedarf in seiner Empfehlung: "Zur nötigen Fortentwicklung der Vision Zero sind die Aufklärungsmaßnahmen über die Risiken des Cannabiskonsums im Straßenverkehr sowie die geltende Rechtslage erheblich zu intensivieren."
Präzise Schnelltests dringend erforderlich
Zudem kritisierte der ACV im Vorfeld, dass es bei Verkehrskontrollen aktuell keine präzisen Schnelltests gibt, mit denen die Polizei den THC-Grenzwert verlässlich messen kann. Auch diese Problematik hat der Arbeitskreis in seine Empfehlungen aufgenommen und „fordert die Bundesregierung bzw. den Gesetzgeber dringend dazu auf, die zeitnahe Entwicklung von verdachtsausschließenden Vortestmöglichkeiten hinsichtlich der verschiedenen aktuellen Grenzwerte zu unterstützen.“