Laut einer Statistik der EU werden 95 Prozent der Verkehrsunfälle auf europäischen Straßen durch menschliches Versagen verursacht. Um dieser hohen Zahl entgegenzuwirken, tritt am 7. Juli 2024 eine neue EU-Verordnung in Kraft, welche die Ausstattung von Neuwagen mit verschiedenen Fahrerassistenzsystemen vorschreibt. Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten durch diese Maßnahme bis 2038 etwa 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen verhindert werden.
Zu den wichtigsten Assistenzsystemen, die fortan in allen Neufahrzeugen vorhanden sein müssen, gehören ein Notbremsassistent, ein Spurhalteassistent, ein Rückfahrassistent, ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner sowie ein Geschwindigkeitsassistent. Eine detaillierte Übersicht aller Systeme stellt der ACV Automobil-Club Verkehr in einem Ratgeber-Artikel auf seiner Website zur Verfügung.
Der Club begrüßt die verpflichtende Einführung, denn Assistenzsysteme haben das Potenzial, Autos und somit den Straßenverkehr sicherer zu machen. ACV Geschäftsführer Holger Küster erklärt: „Assistenzsysteme können Autofahrerinnen und Autofahrer dabei unterstützen, kritische Verkehrssituationen schneller und effektiver zu meistern. Der Notbremsassistent kann zum Beispiel ein unbemerktes Hindernis in Echtzeit erkennen und eigenständig bremsen, noch bevor der Mensch die Gefahr wahrnimmt und reagiert.“
In der Praxis hat der ACV jedoch Zweifel, ob alle der nun obligatorischen Systeme bereits technisch ausgereift sind. Ein Beispiel: Der Geschwindigkeitsassistent zeigt bei der Verkehrszeichenerkennung herstellerübergreifend noch zu oft falsche Tempolimits an. Zudem verfehlen Assistenzsysteme ihren Zweck, wenn sie vom Fahren ablenken und so selbst zum Sicherheitsrisiko werden. ACV Geschäftsführer Holger Küster ergänzt: „Ständige optische und akustische Signale können Autofahrerinnen und Autofahrer überlasten. Es ist entscheidend, dass die Systeme unterstützen und nicht irritieren. Die Hersteller müssen sicherstellen, dass die Technologien zweckgerichtet, intuitiv gestaltet und einfach zu bedienen sind, ohne die Konzentration zu beeinträchtigen.“
Der ACV fordert zudem, dass die Einführung dieser Systeme nicht zu höheren Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher führen darf, insbesondere im unteren Preissegment. „Sicherheit darf kein Luxus sein“, betont Küster. „Die Maßnahme verfehlt ihren Zweck, wenn Neuwagen dadurch teurer werden und Verbraucherinnen und Verbraucher somit abgeschreckt werden, Fahrzeuge mit den neuen Assistenzsystemen zu kaufen.“