Achtung, Tempo-30-Zone: Hier gelten besondere Verkehrsregeln
Tempo-30-Zonen beruhigen den Verkehr in stark frequentierten Wohngebieten und fördern die Sicherheit für alle Beteiligten, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. 2024 wurden die Hürden vom Gesetzgeber gesenkt, so dass diese Zonen von Städten und Gemeinten leichter eingerichtet werden können. Autofahrer müssen künftig also damit rechnen, häufiger auf Tempo-30-Zonen zu treffen. Doch welche Regeln gelten genau, und wie verhält man sich als Autofahrer in solchen Bereichen korrekt?
Wo finde ich Tempo-30-Zonen?
Tempo-30-Zonen sind vor allem in Wohngebieten und an Orten mit vielen Fußgängern und Radfahrern zu finden. Durch die Einführung dieser Zonen soll das Unfallrisiko verringert und der Lärmpegel gesenkt werden.
Typische Einsatzorte für Tempo-30-Zonen sind:
- Wohngebiete
- Straßen nahe Schulen, Kindergärten und Spielplätzen
- Bereiche mit hoher Fußgängerfrequenz oder Fahrradverkehrsdichte
Was muss ich in einer Tempo-30-Zone beachten?
In einer Tempo-30-Zone darf grundsätzlich nicht schneller als 30 km/h gefahren werden. Diese Geschwindigkeitsreduzierung gibt Autofahrern mehr Zeit, auf Situationen zu reagieren und trägt dazu bei, die Schwere der Verletzungen bei Unfällen zu verringern.
Ebenfalls wichtig: in diesen Zonen gilt grundsätzlich Rechts vor Links. Das bedeutet, dass alle Fahrzeuge den von rechts kommenden Fahrzeugen immer Vorrang gewähren müssen.
Weitere Besonderheiten:
- Keine Ampeln oder Vorfahrtstraßen: Alle Fahrzeuge müssen sich also an „Rechts vor Links“ halten.
- Keine Mittellinien: Es gibt keine Mittellinien, was die Aufmerksamkeit erhöht und den Verkehrsfluss verlangsamt.
- Keine verpflichtenden Radwege: Radfahrer dürfen sowohl auf der Fahrbahn als auch auf Radwegen fahren, falls diese vorhanden sind.
Wo darf ich parken?
Beim Parken und Halten in einer Tempo-30-Zone sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) für innerorts zu beachten. Grundsätzlich gilt: Parken ist nur dort erlaubt, wo keine Behinderung entsteht. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen, vor Einfahrten oder abgesenkten Bordsteinen ist untersagt. Darüber hinaus muss mindestens 5 Meter Abstand zu Kreuzungen oder Kurven eingehalten werden.
Wichtig zu wissen: aus Sicherheitsgründen ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung ebenfalls verboten und wird bei Nichtbeachtung mit 15 Euro Bußgeld geahndet. Eine Ausnahme sind Einbahnstraßen.
Wie erkenne ich eine Tempo-30-Zone?
Tempo-30-Zonen sind durch spezielle Verkehrsschilder gekennzeichnet. Am Anfang der Zone steht das rechteckige Schild „Tempo-30-Zone“ (Zeichen 274.1), das die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt. Das Ende der Zone wird durch das Schild „Ende der Tempo-30-Zone“ (Zeichen 274.2), angezeigt.
Wichtig zu wissen: Innerhalb der Zone gibt es keine weiteren Hinweise darauf, dass man sich in einer Tempo-30-Zone befindet. Autofahrer müssen sich also bewusst sein, dass sie weiterhin in einer Tempo-30-Zone fahren, solange sie das „Ende“-Schild nicht passiert haben.
Zur besseren Orientierung sind in Tempo-30-Zonen häufig zusätzliche Bodenmarkierungen wie die aufgemalte Zahl „30“ auf der Fahrbahn zu finden. Um die Einhaltung der reduzierten Geschwindigkeit sicherzustellen, werden in vielen dieser Zonen bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung eingesetzt. Dazu gehören Fahrbahnverengungen, abwechselnde Parkbuchten, vorgezogene Gehwege oder Aufpflasterungen, also Erhöhungen des Fahrbahnbelags in der Straßenmitte.
Was ist der Unterschied zu einer Tempo-30-Strecke?
Eine Tempo-30-Zone erstreckt sich über einen größeren Bereich und umfasst oft ganze Wohnviertel. Das Tempolimit ist hier durchgängig, bis das „Ende“-Schild erreicht wird.
Eine Tempo-30-Strecke ist lediglich ein Straßenabschnitt, in dem Tempo 30 gilt, zum Beispiel eine Hauptstraße oder eine Durchgangsstraße. Dieser Bereich wird mit dem Verkehrszeichen 274-30 angezeigt. Auf diesen Strecken gilt das Tempolimit nur auf einer begrenzten Länge, die Vorfahrtsregelung der Hauptstraße bleibt bestehen. Das bedeutet, dass auf einer Tempo-30-Strecke nicht automatisch „Rechts vor Links“ gilt – hier sind weiterhin die allgemeinen Verkehrsregeln zu beachten.
Was ist der Unterschied zu Fahrradstraßen und Fußgängerzonen?
In Fahrradstraßen haben Radfahrer grundsätzlich Vorrang. Autofahrer dürfen diese Straßen nur nutzen, wenn es ausdrücklich durch ein Zusatzschild erlaubt ist. Selbst dann müssen sich Autos dem Tempo der Radfahrer anpassen und dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren. Um den Radverkehr sicherer zu machen, werden Tempo-30-Zonen gelegentlich in Fahrradstraßen umgewandelt.
Das Befahren von Fußgängerzonen ist grundsätzlich verboten, ebenso das Halten und Parken. Wenn Fahrzeuge durch ein Verkehrsschild explizit in diesen Bereichen zugelassen sind, zum Beispiel Lieferfahrzeuge, müssen diese mit Schrittgeschwindigkeit fahren – also maximal 4-7 km/h.
Welche Strafen drohen bei Geschwindigkeitsverstößen in Tempo-30-Zonen?
Wer die Geschwindigkeitsbegrenzung in einer Tempo-30-Zone überschreitet, riskiert Bußgelder und Punkte in Flensburg. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 km/h müssen Sie außerdem mit einem Fahrverbot rechnen.
Die Strafen für Verstöße in Tempo-30-Zonen unterscheiden sich nicht von denen auf anderen Straßen innerorts. Tempo-30-Zonen dienen jedoch dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer: Fußgänger und Radfahrer. Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit sinkt die Wahrscheinlichkeit schwerer Unfälle drastisch. Das Einhalten dieser Regeln ist unerlässlich für die Sicherheit auf unseren Straßen.
Erstberatung im Verkehrsrecht
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