Die Vorteile der ACV Mitgliedschaft
Großartige Leistung zum fairen Preis – mit dem vergünstigten ACV Junge Leute Tarif erhalten Sie schnelle Pannenhilfe, umfassenden Schutz und immer einen individuell passenden Service rund um Mobilität und Reise.
Unsere Tarife
Wählen Sie Ihren Wunschtarif und sichern Sie sich Ihren exklusiven Vorteil: Ein Aral-Tankgutschein.
Die Sorglos-Mitgliedschaft für alle, die im Alltag immer mobil bleiben wollen.
- Europaweite Hilfe bei Panne und Unfall
- Schutz für die ganze Familie
- Private Fahrzeuge und Fahrräder
- Wohnwagen und andere Anhänger
- Wohnmobile bis 4,0 t
- Krankenrücktransport
- Verkehrsunfallversicherung
Die Premium-Mitgliedschaft für alle, die das Extra an Mobilität wünschen.
- Weltweite Hilfe bei Panne und Unfall
- Schutz für die ganze Familie
- Private Fahrzeuge und Fahrräder
- Wohnwagen und andere Anhänger
- Wohnmobile bis 7,5 t
- Krankenrücktransport
- Verkehrsunfallversicherung
- Wunschwerkstatt
- Mietwagen ab der Haustür
- Ersatzfahrrad bis zu 7 Tage
Nachhaltigkeit beim ACV
Um zukunftsfähig zu leben, müssen wir umdenken – und das in vielen Bereichen. Als Automobilclub arbeiten wir aktiv an einer modernen, nachhaltigen Mobilität. Hier wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen: mit unserer Arbeitsweise, unserem Leistungsangebot und unserer Vereinsarbeit.
Fragen und Antworten rund um die ACV Mitgliedschaft
Folgende Personen sind in der ACV Mitgliedschaft geschützt:
- Sie als ACV Mitglied
- In häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner
- In häuslicher Gemeinschaft lebende minderjährige Kinder
- Berechtigte Fahrer in Fahrzeugen, die auf Sie oder Familienangehörige zugelassen sind
Fahrten mit folgenden Fahrzeugen sind geschützt und über die Pannenhilfe abgedeckt:
- Zugelassene PKW, Wohnmobile und Krafträder
- Versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge (z. B. Mofa, Roller, motorisierte Krankenfahrstühle)
- Ausschließlich privat genutzte Anhänger (sofern sie nicht mehr als eine Achse haben, zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als eine Achse)
- Ein- und mehrspurige Fahrräder
Der Geltungsbereich Ihrer ACV Mitgliedschaft erstreckt sich über Europa in seinen geografischen Grenzen, zuzüglich der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (Kanarische Inseln, Azoren, Madeira), sowie der Mittelmeeranrainerstaaten (z.B. Ägypten, Tunesien oder asiatischer Teil der Türkei). Leistungen aus dem Mobilitätsschutz Fahrrad können nur in Europa in seinen geografischen Grenzen in Anspruch genommen werden.
Im ACV Premium Tarif stehen wir Ihnen zusätzlich weltweit zur Seite. Erleiden Sie außerhalb des oben genannten Geltungsbereiches eine Panne oder einen Unfall, erhalten Sie finanzielle Beihilfen von uns.
Kommt es an Ihrem Fahrzeug zu einem unverschuldeten Schaden, können Sie bei uns eine Anfrage für Clubhilfe stellen. Zu den Schäden, bei denen die Clubhilfe greifen kann, zählen:
- Glasbruch
- Tierbiss
- Tierkollision
- Entwendung
- Elementarschäden
- Brand / Explosion
- Vandalismus
- Unfallflucht
Clubhilfe kann für alle Fahrzeuge (PKW, Wohnmobil, Kraftrad, LKW bis 3,5 t) angefragt werden, die auf das ACV Mitglied zugelassen und für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Clubhilfe für die Fahrzeugart LKW (bis 3,5 t) sowie für Wohnmobile über 4,0 t kann ausschließlich im Tarif ACV Premium angefragt werden.
Sie können den Beginn Ihrer ACV Mitgliedschaft frei wählen. Die ACV Mitgliedschaft kann frühestens am Tag nach Ihrer Antragsstellung beginnen. Der Beginn kann aber auch in die Zukunft datiert werden, etwa weil Sie noch bei Ihrem ehemaligen Automobilclub gebunden sind.
Die Mitgliedschaft läuft immer genau für ein Jahr. Die Kündigung der ACV Mitgliedschaft kann zum Ende Ihrer laufenden Beitragsperiode mit einer Frist von drei Monaten erfolgen.
Hinweis: Zum 24. Geburtstag wird die ermäßigte Mitgliedschaft Komfort Junge Leute oder Premium Junge Leute automatisch in eine Mitgliedschaft Komfort oder Premium bzw. bei Vorlage der Voraussetzungen in eine ermäßigte Mitgliedschaft Komfort Single oder Premium Single umgestellt. Die Umstellung erfolgt immer innerhalb des bisherigen Tarifs (Komfort oder Premium). Die Zahlung des erhöhten Beitrags erfolgt zur nächsten Beitragsperiode.
Wenn Sie in den ACV Premium Tarif wechseln möchten, ist dies zum nächsten Monatsersten möglich.
Ein Wechsel vom ACV Premium Tarif in den Tarif Komfort ist zur Fälligkeit der nächsten Beitragszahlung möglich und muss dem ACV in Textform (z.B. E-Mail, Brief oder Fax) spätestens einen Monat vor Ende der laufenden Beitragsperiode bekannt gegeben werden.
Einen Wechsel können Sie eigenständig in unserem Mitgliederbereich Mein ACV durchführen. Oder kontaktieren Sie den ACV Service unter service@acv.de.