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ACV und ADAC im Vergleich: Leistungen, Vorteile, Preise und Tarife
In einem für Sie zusammengestellten Vergleich stellen wir die Leistungen des ACV mit denen renommierter Mitbewerber, darunter auch der ADAC, direkt gegenüber. Vergleichen Sie jetzt die ACV Tarife im Vergleich zur Konkurrenz und finden Sie den perfekten Automobilclub, der Ihren Bedürfnissen gerecht wird.
Wechseln Sie für mehr Leistung zum kleineren Preis
Warum ACV?
Als drittgrößter Automobilclub Deutschlands bietet der ACV einen umfassenden, europaweiten Schutz mit stärkeren Leistungen zu einem günstigeren Preis. Im ACV Komfort Tarif sparen Sie bis zu 25 € im Vergleich zum ADAC – im ACV Premium Tarif sogar bis zu 30 €. Zusätzlich ist beim ACV immer auch Ihre ganze Familie geschützt.
Die Sorglos-Mitgliedschaft für alle, die im Alltag immer mobil bleiben wollen.
- Europaweite Hilfe bei Panne und Unfall
- Schutz für die ganze Familie
- Private Fahrzeuge und Fahrräder
- Wohnwagen und andere Anhänger
- Wohnmobile bis 4,0 t
- Krankenrücktransport
- Verkehrsunfallversicherung
Die Premium-Mitgliedschaft für alle, die das Extra an Mobilität wünschen.
- Weltweite Hilfe bei Panne und Unfall
- Schutz für die ganze Familie
- Private Fahrzeuge und Fahrräder
- Wohnwagen und andere Anhänger
- Wohnmobile bis 7,5 t
- Krankenrücktransport
- Verkehrsunfallversicherung
- Wunschwerkstatt
- Mietwagen ab der Haustür
- Ersatzfahrrad bis zu 7 Tage
Jetzt ACV-Mitglied werden und ADAC kündigen!
Wechseln & kündigen
Keine doppelten Beiträge
ADAC-Mitglieder können bei einem Wechsel zum ACV Dank unserer Kooperation mit aboalarm einfach und kostenlos ihre Mitgliedschaft kündigen – mit Kündigungsgarantie.
Geben Sie hierzu als Beitrittsdatum in unserem Antragsformular Ihren nächstmöglichen Austrittstermin beim ADAC an (unter Beachtung der dreimonatigen Kündigungsfrist). Nachdem Sie Ihren Mitgliedsantrag bei uns bestätigt haben, werden Sie direkt zum ADAC-Kündigungsformular von aboalarm weitergeleitet. So startet Ihre Mitgliedschaft im ACV erst, wenn Ihr ADAC-Schutz abgelaufen ist und Sie zahlen keine doppelten Beiträge.
Häufig gestellte Fragen
Ja, um die ADAC-Mitgliedschaft selbst per Brief zu kündigen, können Sie auch unsere PDF-Vorlage verwenden. Hier fehlen lediglich Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Mitgliedsnummer und Unterschrift, um die ADAC-Mitgliedschaft rechtskräftig zu kündigen. Gleichzeitig können Sie über den beigefügten Mitgliedsantrag direkt ACV-Mitglied werden!
Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt bei allen Tarifen 3 Monate zum Ende der Beitragsperiode. Das Kündigungsschreiben muss also mindestens 3 Monate vor Ablauf der Mitgliedschaft beim ADAC eingegangen sein. Verpassen Sie diese Kündigungsfrist, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um 12 Monate.
Als drittgrößter Automobilclub Deutschlands ist der ACV dank hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis eine echte Alternative zum ADAC. Der ACV bietet seinen Mitgliedern vergleichbare Leistungen – und das zu einem günstigen Tarif für die ganze Familie. Auf die Professionalität und Kompetenz des ACV können sich die Mitglieder jederzeit verlassen: Der ACV greift auf eine der großen Pannenhilfe-Flotten Deutschlands zurück und schickt im Ernstfall schnelle und kompetente Hilfe – und das in ganz Europa. Dazu sind umfassende Serviceleistungen rund um Auto, Reise und die individuelle Mobilität in allen Tarifen enthalten.
Nein, eine Kündigung der ADAC-Mitgliedschaft über unser Online-Formular ist für Sie kostenlos. Die Bearbeitungsgebühr von 2,50 € übernehmen wir für Sie.
Sie können problemlos ACV Mitglied werden, auch wenn Sie noch kein Eintrittsdatum festlegen können. Geben Sie hierzu zunächst ein Eintrittsdatum an, das noch mindestens ein Jahr in der Zukunft liegt. Schicken Sie uns dann einfach innerhalb der nächsten 8 Wochen Ihre ADAC-Kündigungsbestätigung zu und wir setzen Ihren Eintrittstermin auf den Tag, an dem Ihr ADAC-Schutz ausläuft. Ihre ACV Mitgliedschaft beginnt dann nahtlos zum Ende Ihrer Mitgliedschaft beim ADAC und auch Ihre erste Zahlung wird erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Die Mitgliedschaft gilt immer für ein Jahr. Sie beginnt mit dem Aufnahmemonat und verlängert sich immer automatisch um ein weiteres Jahr.
Eine Zahlung des Beitrages in Raten ist für die Inanspruchnahme der Leistungen des ACV leider nicht möglich. Der Beitrag ist nach § 5.1 der ACV-Satzung zum Beginn des Beitragsjahres für ein Jahr im Voraus zu leisten.
Ja, die Einreichung von benötigten Unterlagen beim ACV ist auch per E-Mail an service@acv.de möglich. Nennen Sie uns in der E-Mail immer Ihre Mitgliedsnummer, damit wir die Unterlagen korrekt zuordnen können.