Besserer Schutz für Camper
Mit dem ACV bleiben Sie immer mobil! Hilfe vor Ort, Abschleppen, Rücktransport und Kostenübernahme für Übernachtung oder Weiterreise während der Reparatur – darauf können sie sich bei uns verlassen, wenn Sie mit Ihrem Wohnmobil oder Caravan unterwegs sind.
Wir leisten verlässliche Pannenhilfe, auch für alles was dranhängt!
Wenn Sie mit einem Caravan (oder anderem Anhänger) reisen, ist beim ACV immer Ihr gesamtes Gespann geschützt. Das heißt: Ist nur Ihr Zugfahrzeug defekt, schleppen wir trotzdem immer auch Ihren Anhänger ab. Gleiches gilt bei einem Rücktransport zu Ihrem Wohnort.
- Leistungen vergleichenADAC Alternative
- Warum ACV?ADAC Alternative
- Wechseln & kündigenADAC Alternative
ACV und ADAC im Vergleich
- 59 € für Singles
- 49 € Junge Leute bis 23 Jahre
- 81 € für Auszubildende bis 25 Jahre
- 81 € für Personen mit Schwerbehinderung
Europaweit Hilfe bei Panne und Unfall
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist in Europa durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit.
Unsere Leistungen
- organisieren und zahlen die Pannenhilfe, die versucht, Ihr Fahrzeug direkt am Schadenort wieder fahrbereit zu machen
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- erstatten bis zu 105 € pro Schadenfall für Pannenhilfe (Betrag einschließlich von der Pannenhilfe mitgeführter Kleinersatzteile).
Außer für Fahrräder gilt der Schutz auch in den Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (Kanarische Inseln, Azoren, Madeira), sowie in den Mittelmeeranrainerstaaten (z.B. Ägypten, Tunesien oder asiatischer Teil der Türkei).
Weltweit Hilfe bei Panne und Unfall
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist außerhalb Europas und des Mittelmeerraums durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit.
Unsere Leistungen
- Wir leisten bis zu 200 €finanzielle Beihilfe, um Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen und es Ihnen zu ermöglichen, Ihre Reise fortzusetzen.
Abschleppen zur nächsten Fachwerkstatt oder Ladestation
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit, unsere Pannenhilfe kann es nicht an Ort und Stelle reparieren und es muss daher zu einer Werkstatt gebracht werden.
Unsere Leistungen
- Wir lassen Ihr Fahrzeug (einschließlich Gepäck und Ladung) zur nächsten Fachwerkstatt transportieren.
- Wir übernehmen die durch den Transport entstehenden Kosten.
- Wir schleppen Ihr Elektrofahrzeug bei leerem Akku bis zur nächsten geeigneten Ladestation, sofern der Akku nicht vorsätzlich vollständig entladen wurde.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten Ihnen bis zu 155 € für Abschleppdienste.
Abschleppen zur Wunschwerkstatt oder Ladestation
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit, unsere Pannenhilfe kann es nicht an Ort und Stelle reparieren und Sie möchten zu einer ganz bestimmten Werkstatt bringen lassen.
Unsere Leistungen
- Wir lassen Ihr Fahrzeug (einschließlich Gepäck und Ladung) zur Werkstatt Ihrer Wahl (oder zu einem anderen gewünschten Ort) in bis zu 50 km Entfernung (Luftlinie) von der Schadenstelle transportieren.
- Wir schleppen Ihr Elektrofahrzeug bei leerem Akku bis zur nächsten geeigneten Ladestation, sofern der Akku nicht vorsätzlich vollständig entladen wurde.
- Wir übernehmen die durch den Transport entstehenden Kosten.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten Ihnen bis zu 250 € für den Transport.
Diese Leistungen werden ausschließlich innerhalb Deutschlands erbracht.
Übernachtung
Ein Beispiel
Während einer Reise ist Ihr Fahrzeug durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit oder wurde gestohlen. Der Schadenort liegt mindestens 50 km (Luftlinie) von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt und Ihr Fahrzeug kann am Tag des Schadens nicht fahrbereit gemacht bzw. wieder aufgefunden werden.
Unsere Leistungen
- Wir erstatten pro Schadenfall bis zu 1.000 € Übernachtungskosten für Sie und die weiteren Insassen.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir übernehmen die Kosten für bis zu drei Übernachtungen (bis 70 € pro Person und Nacht).
Wenn Sie unsere Leistung Weiterreise per Bahn bzw. Flugzeug in Anspruch nehmen, erstatten wir Kosten für lediglich eine Übernachtung. Bei Inanspruchnahme der Leistung Weiterfahrt mit einem Mietwagenentfällt der Anspruch auf Übernachtungskosten.
Sobald Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, werden keine weiteren Übernachtungskosten übernommen.
Weiter- oder Rückreise ab 50 km vom Wohnort
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit oder wurde gestohlen. Der Schadenort liegt mindestens 50 km (Luftlinie) von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt.
Unsere Leistungen
- Wir übernehmen für Sie und die weiteren Insassen die Kosten für die Weiterreise vom Schadenort zu Ihrem Zielort (oder zurück zu Ihrem ständigen Wohnsitz) per Bahn oder Flugzeug.
- Wir erstatten – sofern Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit gemacht werden kann – die Kosten für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, um das Fahrzeug abzuholen.
- Wir ersetzen dabei die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse einschließlich Zuschlägen (bei bis zu 1.200 Bahnkilometern einfacher Entfernung) bzw. Flugkosten der Economy-Klasse (bei größerer Distanz).
- Wir übernehmen, wenn Sie sich nicht für Bahn oder Flugzeug, sondern die Weiterfahrt mit einem Mietwagen entscheiden, die Kosten hierfür, bis Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht (jedoch max. sieben Tage). Bei direkter Heimreise aus dem Ausland zu Ihrem ständigen Wohnsitz tragen wir die Mietwagenkosten in voller Höhe.
- Wir helfen Ihnen nach Möglichkeit bei der Organisation eines Mietwagens.
- Wir erstatten bis zu 40 € Taxikosten, die für die Anreise zu Bahnhof, Flughafen oder Autovermietung entstehen.
Für Mietwagen, deren Vermietung nicht durch uns organisiert wurde, erstatten wir maximal 52 € pro Tag (max. sieben Tage). Bei direkter Heimreise aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz übernehmen wir bis zu 360 €, selbst, wenn Sie weniger als 7 Tage für die Heimreise benötigen.
Mobilität ab der eigenen Haustür
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit oder wurde gestohlen. Sie möchten weiterhin mobil bleiben, bis Ihnen Ihr Fahrzeug wieder zur Verfügung steht.
Unsere Leistungen
- Wir helfen Ihnen nach Möglichkeit bei der Organisation eines Mietwagens.
- Wir erstatten Ihnen die Kosten für ein beliebiges alternatives Verkehrsmittel bereits ab Ihrer Haustür, bis maximal 200 € pro Schadenfall (bei langjähriger Mitgliedschaft sogar mit höherer Leistungsgrenze – s.u.).
Der Anspruch auf diese Leistung entfällt, wenn Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht oder Sie eine der folgenden Leistungen in Anspruch nehmen:
- Weiter- oder Rückreise ab 50 km vom Wohnort
- Übernachtung
Leistungsgrenzen bei langjähriger Mitgliedschaft:
• Silber-Status (ab 10 Jahren): 250 €
• Gold-Status (ab 20 Jahren): 300 €
• Platin-Status (ab 40 Jahren): 350 €
Bergung des Fahrzeugs
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist nach einer Panne oder einem Unfall von der Straße abgekommen und muss geborgen werden.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren die Bergung Ihres Fahrzeugs (einschließlich Gepäck und Ladung).
- Wir tragen die dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe.
Hilfe bei Falschbetankung
Ein Beispiel
Sie können nicht weiterfahren, weil Ihr Fahrzeug versehentlich mit einem falschen Kraftstoff betankt wurde.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren und zahlen die Pannenhilfe, die versucht, Ihr Fahrzeug direkt am Schadenort wieder fahrbereit zu machen.
- Wir lassen, falls dies nicht möglich ist, Ihr Fahrzeug (einschließlich Gepäck und Ladung) zur nächsten Fachwerkstatt (im Tarif Premium zu Ihrer Wunschwerkstatt) transportieren.
- Wir übernehmen die dafür entstehenden Kosten.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten bis zu 155 € pro Schadenfall.
Fahrzeugöffnung
Ein Beispiel
Sie können Ihr Fahrzeug nicht öffnen, weil der Schlüssel dazu im Fahrzeug eingeschlossen ist, gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder wegen eines Defekts nicht funktioniert.
Unsere Leistungen
- Wir schicken Hilfe zur Schadenstelle, um Ihr Fahrzeug vor Ort zu öffnen.
- Wir lassen, falls dies nicht möglich ist, das Fahrzeug zur nächsten Fachwerkstatt transportieren.
- Wir übernehmen die dafür entstehenden Kosten.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten bis zu 105 € pro Schadenfall.
Kfz-Rücktransport
Ein Beispiel
Sie sind mindestens 50 km (Luftlinie) von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt mit Ihrem Fahrzeug liegen geblieben – entweder nach einer Panne (bzw. einem Unfall) oder weil Teile des Fahrzeugs am Schadenort gestohlen wurden. Es handelt sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden, doch eine Reparatur innerhalb von drei Werktagen ist nicht möglich.
Unsere Leistungen
- Wir lassen das unreparierte Fahrzeug zu Ihrem ständigen Wohnsitz oder einer von Ihnen bestimmten Fachwerkstatt transportieren.
- Wir übernehmen die dafür entstehenden Kosten (bei Schadenort innerhalb Deutschlands bis max. 515 € und höchstens bis zu der Summe, die für den Transport zum ständigen Wohnsitz anfallen würde).
Kfz-Abholung
Ein Beispiel
Wegen einer länger als drei Tage andauernden Krankheit (oder im Todesfall) können Sie eine Reise in Ihrem Fahrzeug nicht fortsetzen. Sie sind mehr als 50 km von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt, und auch von Ihren Mitreisenden ist niemand in der Lage, das Fahrzeug zurückzufahren.
Unsere Leistungen
- Wir lassen das Fahrzeugs durch einen Fahrer abholen und zu Ihrem ständigen Wohnsitz bringen.
- Wir übernehmen die dafür anfallenden Kosten.
- Wir erstatten Kosten (bis zu 1.000 €), die für Übernachtungen der Insassen während der Überführung des Fahrzeugs anfallen.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir zahlen für die Abholung eine Pauschale von 0,50 €/km für die einfache Strecke zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort sowie Übernachtungskosten bis zu 70 € pro Person und Nacht (max. drei Nächte).
Versand von Ersatzteilen
Ein Beispiel
Nach einer Panne, einem Unfall oder der Entwendung von Fahrzeugteilen im Ausland sind am Schadenort Ersatzteile nicht beschaffbar, die nötig sind, um Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen.
Unsere Leistungen
- Wir sorgen dafür, dass Sie die benötigten Teile auf dem schnellsten Weg erhalten (ggf. nach Erlangen einer Einfuhrgenehmigung).
- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Versandkosten.
Bitte beachten Sie, dass wir die Kosten für die Ersatzteile selbst nicht übernehmen.
Verschrottung und Verzollung
Ein Beispiel
Nach einem Unfall oder Diebstahl außerhalb der EU kann Ihr Fahrzeug nicht wieder aus dem Ausland ausgeführt werden; es fallen Zollgebühren an.
Unsere Leistungen
- Wir unterstützen Sie bei der Verzollung und tragen die dabei anfallenden Verfahrensgebühren.
- Wir übernehmen die Kosten für die Verschrottung, falls diese erfolgt, um eine Verzollung zu vermeiden.
- Wir lassen Gepäck und Ladung zu Ihrem Wohnsitz transportieren (wenn der Transport zusammen mit Ihrem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist) und übernehmen die Kosten, die für einen Transport per Güterzug anfallen würden.
Bitte beachten Sie: Den Zollbetrag selbst oder sonstige Steuern übernehmen wir nicht.
Schutz für Lkw bis 3,5 t und Wohnmobile über 4 t
Ein Beispiel
Sie haben Probleme mit Ihrem LKW bis 3,5t oder Wohnmobil über 4t.
Unsere Leistungen
- Wir erweitern Ihren Schutz um auf Sie zugelassene Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und Wohnmobile bis zu 7,5 t sowieauf fremde Fahrzeuge dieser Art, mit denen Sie als Fahrer unterwegs sind.
Vermittlung ärztlicher Betreuung
Ein Beispiel
Sie sind auf einer Reise im Ausland und werden krank.
Unsere Leistungen
- Wir informieren wir Sie auf Wunsch über Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung vor Ort.
- Wir stellen, wenn nötig, den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und den behandelnden Ärzten (oder dem Krankenhaus) her.
- Wir übernehmen die dadurch anfallenden Kosten.
Versand von Sehhilfen und Medikamenten
Ein Beispiel
Während einer Reise im Ausland haben Sie Ihre Brille bzw. Ihre Kontaktlinsen verloren oder Sie benötigen dringend verschreibungspflichtige Medikamente zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit. Die Medikamente sind an Ihrem Aufenthaltsort nicht erhältlich und es gibt auch keine Ersatzpräparate.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren in Abstimmung mit Ihnen nahestehenden Personen die Beschaffung und Zusendung von Ersatzbrille bzw. -kontaktlinsen und übernehmen die dadurch entstehenden Versandkosten.
- Wir organisieren in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt die Zusendung der benötigten Arzneimittel undtragen die hierdurch entstehenden Kosten sowie die Kosten für Abholung und – falls nötig – Verzollung.
Bitte beachten Sie: Kosten für Arzneimittel bzw. Brillen oder Kontaktlinsen selbst übernehmen wir nicht.
Krankenbesuch
Ein Beispiel
Während einer Reise müssen Sie wegen einer Krankheit oder Verletzung für mehr als zwei Wochen ins Krankenhaus.
Unsere Leistungen
- Wir kümmern uns darum, dass eine Ihnen nahestehende Person Sie besuchen kann.
- Wir übernehmen die Reisekosten, die dadurch entstehen (Fahrt und Übernachtung, bis zu 1.000 € pro Schadenfall).
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten die Fahrt- und Übernachtungskosten dafür bis max. 515 € pro Schadenfall.
Krankenrücktransport
Ein Beispiel
Während Sie auf einer Reise sind, macht eine akuteKrankheit oder Verletzung Ihren Rücktransport erforderlich. Art und Zeitpunkt des Rücktransports sind medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren den Rücktransport zu einem Krankenhaus in der Nähe Ihres ständigen Wohnsitzes und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
- Wir tragen die Kosten für die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, sofern medizinisch erforderlich oder behördlich vorgeschrieben.
- Wir erstatten für Sie und nicht erkrankte/verletzte mitreisende Familienangehörige Übernachtungskosten, die bis zum Rücktransport anfallen (bis zu 70 € pro Person und Nacht für höchstens drei Nächte).
Hilfe im Todesfall
Ein Beispiel
Es geschieht das Undenkbare und Sie versterben während einer Reise im Ausland. Ihre Hinterbliebenen müssen sich in Ihrer Trauer nun auch noch um die weiteren Schritte kümmern.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren in Abstimmung mit Ihren Angehörigen die Überführung nach Deutschland oder die Bestattung im Ausland.
- Wir übernehmen die dadurch jeweils entstehenden notwendigen Kosten.
Hilfe bei Quarantäne
Ein Beispiel
Während einer Reise wird für Sie, Ihren Ehe-/Lebenspartner oder minderjährige Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, eine persönliche Quarantäne (d. h. eine Beschränkung des Aufenthaltsortes, etwa durch eine Ausgangssperre) behördlich angeordnet, um die Ausbreitung einer epidemischen oder pandemischen Krankheit zu verhindern.
Weder bei Buchung noch bei Reiseantritt bestand für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt wegen einer ansteckenden, epidemischen oder pandemischen Krankheit, und Ihr Reiseziel galt nicht als Risikogebiet.
Unsere Leistungen
- Wir beteiligen uns mit einer Beihilfe (max. 500 € pro Schadenfall) an zusätzlichen Kosten, die Ihnen für Übernachtung oder Heimreise entstehen.
Rückholung von Kindern
Ein Beispiel
Während einer Reise können minderjährige Kinder nicht weiter betreut werden, weil die Begleitperson wegen Krankheit oder Tod nicht mehr dazu in der Lage ist. Oder die Kinder erkranken selbst und die weitere Betreuung ist wegen ihrer Weiterreise nicht mehr möglich.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren die Abholung der Kinder durch eine von Ihnen oder uns ausgewählte Begleitperson.
- Wir lassen die Kinder zu Ihrem ständigen Wohnsitz zurückbringen.
- Wir übernehmen die Kosten hierfür.
- Wir erstatten Taxikosten für die Fahrt zum Bahnhof oder Flughafen (max. 40 €).
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten die entstehenden Kosten bis 1.025 € je Person (Bahntickets 1. Klasse einschließlich Zuschlägen bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern. Flugkosten in der Economy-Klasse bei größerer Entfernung).
Kinderbetreuung
Ein Beispiel
Sie sind verreist und Ihre zu Hause gebliebenen minderjährigen Kinder müssen wegen einer Erkrankung oder Verletzung betreut werden. Oder Sie erkranken selbst während Ihrer Reise und die Betreuung der Kinder zu Hause wird durch Ihre längere Abwesenheit notwendig.
Unsere Leistungen
- Wir vermitteln auf Ihren Wunsch eine Person, die während Ihrer Abwesenheit die Kinder betreut.
Bitte beachten Sie, dass wir die Vermittlung organisieren, aber für die Kosten der Betreuung selbst weder zahlen noch für die Leistung Haftung übernehmen können.
Rücktransport von Tieren
Ein Beispiel
Hund oder Katze sind mit Ihnen auf einer Reise. Wegen Krankheit oder Tod können Sie Ihre Tiere unterwegs nicht mehr versorgen.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren Transport Ihrer Tiere zurück zu Ihrem ständigen Wohnsitz.
- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
- Wir organisieren Unterbringung und Versorgung, wenn direkt nach dem Transport keine geeignete Betreuung zur Verfügung steht und die Weiterversorgung der Tiere daher nicht möglich ist.
- Wir tragen die hierdurch entstehenden Kosten für max. zwei Wochen.
Europaweite 24/7 Notrufzentrale
Ein Beispiel
Sie sind in Deutschland oder im europäischen Ausland unterwegs und brauchen Hilfe – sei es wegen einer Panne, eines Unfalls oder einer anderen Situation, für die wir Unterstützung anbieten.
Unsere Leistungen
- Wir sind für Sie erreichbar und kümmern uns um Ihr Anliegen: rund um die Uhr, jeden Tag, selbst am Wochenende – einfach per Telefon (unter +49 221 75 75 75) oder über die ACV App auf Ihrem Smartphone.
Ersatz von Reisedokumenten
Ein Beispiel
Im Ausland gehen für die Reise benötigte Dokumente (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verloren oder werden gestohlen.
Unsere Leistungen
- Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der Ersatzpapiere.
- Wir übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren.
Hilfe bei Bankkartenverlust
Ein Beispiel
Während einer Auslandsreise gehen Ihre Giro- oder Kreditkartenverloren oder werden gestohlen.
Unsere Leistungen
- Wir informieren auf Wunsch Ihre Bank bzw. Ihr Kreditunternehmen und lassen Ihre Karten sperren.
- Wir gewähren Ihnen ein zinsloses Darlehen (bis 1.500 € je Schadenfall), wenn Sie durch den Verlust in eine finanzielle Notlage geraten und ein Kontakt zu Ihrer Hausbank nicht gleich möglich ist (d. h. innerhalb von 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag).
Kfz-Schlüsselservice
Ein Beispiel
Während einer Reise verlieren Sie Ihre Fahrzeugschlüssel.
Unsere Leistungen
- Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung von Ersatzschlüsseln.
- Wir übernehmen die Versandkosten.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht für die Ersatzschlüssel selbst leisten können.
Rückreise bei Reiseabbruch
Ein Beispiel
Sie können Ihre Auslandsreisenicht wie ursprünglich geplant beenden, weil ein Mitreisender oder naher Verwandter schwer erkrankt oder verstorben ist, ein erheblicher Schaden an Ihrem Vermögen eingetreten ist oder an Ihrem Zielort Krieg oder innere Unruhen ausgebrochen sind.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren Ihre Rückreise.
- Wir übernehmen die entstehenden höheren Fahrtkosten (im Vergleich zur ursprünglich vorgesehenen Rückreise, max. 3.000 € je geschützter Person*).
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten die höheren Fahrtkosten bis zu 2.560 € je geschützter Person*, wenn die Rückreise nicht durch uns organisiert wird.
*Zu den geschützten Personen zählen das Mitglied sowie dessen Lebens-/Ehepartner und minderjährige Kinder.
Hilfe bei Insolvenz des Reiseveranstalters
Ein Beispiel
Ihre Rückreise aus dem Ausland können Sie nicht planmäßig antreten, weil der Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet hat.
Unsere Leistungen
- Wir informieren Sie über alternative Rückreisemöglichkeiten.
- Wir gewähren Ihnen, wenn nötig ein zinsloses Darlehen für erhöhte Rückreisekosten.
Hilfe bei Naturkatastrophen
Ein Beispiel
Während einer Reise tritt an Ihrem Aufenthaltsort eine unvorhergesehene Naturkatastrophe (z. B. Lawine oder Erdbeben) ein. Sie können deswegen nicht weiterreisen (oder dürfen es nicht, weil dies wegen der Naturkatastrophe behördlich untersagt wurde).
Unsere Leistungen
- Wir übernehmen für bis zu drei außerplanmäßige Übernachtungen die Übernachtungskosten.
- Wir erstatten Ihnendie Fahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz oder zum Zielort Ihrer Reise, wenn Sie auch nach der dritten Übernachtung Ihre Reise aufgrund der Naturkatastrophe (oder der behördlichen Anordnung) mit dem ursprünglich gewählten Verkehrsmittel nicht fortsetzen können.
- Wir übernehmen, falls Sie bereits an Ihrem Zielort angekommen sind, die Kosten für die Rückfahrt von dort zu Ihrem ständigen Wohnsitz.
- Wir tragen die Kosten für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn Sie Ihr fahrbereites Fahrzeug an der Schadenstelle zurücklassen mussten und es nach der Naturkatastrophe oder der Aufhebung der behördlichen Anordnung wieder abgeholt werden kann.
- Wir erstatten Taxikosten für die Fahrt zum Bahnhof oder Flughafen (max. 40 €).
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir leisten bis zu 210 € je geschützter Person*.
Bitte beachten Sie: Fahrt-, Flug- oder Übernachtungskosten übernehmen wir nur innerhalb des Geltungsbereichs. Für Fahrt-/Flugkosten gilt: Bahnfahrt 1. Klasse inkl. Zuschlägen bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern, bei größerer Distanz Flugkosten der Economy-Klasse. Insgesamt max. 3.000 € je geschützter Person*.
*Zu den geschützten Personen zählen das Mitglied sowie dessen Lebens-/Ehepartner und minderjährige Kinder.
Vermittlung rechtlicher Hilfe
Ein Beispiel
Während einer Auslandsreise werden Sie verhaftet oder die örtlichen Behörden drohen Ihnen Haft an.
Unsere Leistungen
- Wir helfen Ihnen, einen Anwalt zu finden und zu beauftragen.
- Wir unterstützen Sie darin, falls notwendig einen Dolmetscher zu finden und zu beauftragen.
- Wir informieren Sie über die jeweils zuständigen Botschaften und Konsulate und schalten diese ein, falls es nötig wird.
Handwerkervermittlung
Ein Beispiel
Während Sie auf Reisen sind, wird Ihr Haus oder Ihre Wohnung zuhause in Deutschland durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Brand, Wasser, Einbruch oder Vandalismus) erheblich beschädigt.
Unsere Leistungen
- Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch uns bekannte Handwerker- oder Dienstleistungsunternehmen.
- Wir organisieren deren Einsatz für Soforthilfemaßnahmen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Vermittlung organisieren, aber für die Leistungen der Handwerksunternehmen weder zahlen noch dafür Haftung übernehmen können.
Housesittervermittlung
Ein Beispiel
Da Sie sich während einer Reise nicht an Ihrem ständigen Wohnsitz aufhalten, haben Sie jemanden beauftragt, während dieser Zeit Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus zu betreuen. Die beauftragte Person kann den Dienst aber unerwartet nicht antreten (oder fortsetzen).
Unsere Leistungen
- Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen uns bekannten Housesitter.
Bitte beachten Sie, dass wir die Vermittlung organisieren, aber für die Leistungen der betreuenden Person weder zahlen noch dafür Haftung übernehmen können.
Hilfe in besonderer Notlage
Ein Beispiel
Auf einer Auslandsreise sind Sie in eine besondere Notlage geraten, die durch die aufgeführten Leistungen nicht abgedeckt ist. Sie brauchen Hilfe, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden.
Unsere Leistungen
- Wir erstattenbis zu 1.000 € je Schadenfall für Maßnahmen, die nötig sind, um die Notlage abzuwenden.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten bis zu 260 € je Schadenfall.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht für Kosten aufkommen können, die in Zusammenhang mit nicht ordnungsgemäßer Erfüllung (bzw. Nichterfüllung) von Verträgen entstehen. Ebenso ausgeschlossen sind Kosten für Reparaturen und Wiederbeschaffung.
Pannenhilfe
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad ist nicht mehr fahrbereit – entweder wegen einer Panne oder infolge eines Unfalls.
Unsere Leistungen
- Wir schicken Ihnen europaweit eine qualifizierte mobile Pannenhilfe, sofern diese in zumutbarer Zeit am Schadenort sein kann.
- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten Ihnen maximal 50 € für diese Leistung.
Bitte beachten Sie, dass zu niedriger Reifendruck sowie entladene oder gestohlene Akkus nicht als Panne zählen. Das Fahrrad muss außerdem in einem verkehrssicheren Zustand nach StVO sein. Kosten für Ersatzteile können wir nicht übernehmen.
Transport zur Fahrradwerkstatt
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad ist durch Panne oder Unfall nicht mehr fahrbereit, die von uns beauftragte Pannenhilfe kann es nicht an Ort und Stelle reparieren und es muss daher zu einer Fahrradwerkstatt gebracht werden.
Unsere Leistungen
- Wir lassen Ihr Fahrrad (einschließlich Gepäck und Ladung) zur nächsten Fahrradwerkstatt transportieren (oder zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn dieser näher liegt als die Werkstatt).
- Wir übernehmen die dafür entstehenden Kosten.
- Wir tragen die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung (bis 200 €), wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten Ihnen bis zu 150 € für den Transport.
Weiter- oder Rückreise
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad wurde zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert, kann aber auch dort nicht repariert werden.
Unsere Leistungen
- Wir erstatten bis zu 50 € für Ihre Weiter- oder Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz (bzw. zum Zielort) oder für die Fahrt einer Person zurück zum Schadenort, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für Ersatzfahrrad und/oder Übernachtung nicht übernehmen können, wenn Sie die Leistung für Weiter- oder Rückreise in Anspruch nehmen.
Weiter- oder Rückreise Premium
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad wurde zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert, kann aber auch dort nicht repariert werden. Der Schadenort liegt mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt.
Unsere Leistungen
- Wir erstatten die Kosten für Ihre Weiter- oder Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz bzw. zum Zielort Ihrer Reise (oder, falls Sie bereits an Ihrem Zielort angekommen sind, die Kosten für Ihre Rückfahrt von dort zu Ihrem ständigen Wohnsitz).
- Wir erstatten, wenn Ihr Fahrrad später wieder fahrbereit gemacht werden kann, die Kosten für die Rückfahrt zum Schadenort zur Abholung des Fahrrads für eine Person.
- Wir leisten dabei insgesamt maximal 500 € je Schadenfall.
Ersatzfahrrad
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad wurde nach einer Panne (bzw. Unfall) zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert, kann aber auch dort nicht repariert werden.
Unsere Leistungen
- Wir helfen Ihnen bei der Organisation eines Ersatzfahrrads und zahlen die Mietkosten (max. 50 €), bis Ihnen Ihr eigenes Rad wieder fahrbereit zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für Weiter- oder Rückreise und/oder Übernachtung nicht übernehmen können, wenn Sie die Leistung Ersatzfahrrad in Anspruch nehmen.
Ersatzfahrrad Premium
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad wurde gestohlen oder nach einer Panne (bzw. Unfall) zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert, kann aber auch dort nicht repariert werden. Der Schadenort liegt mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt.
Unsere Leistungen
- Wir helfen Ihnen bei der Organisation eines Ersatzfahrrads und zahlen die Mietkosten bis Ihnen Ihr eigenes Rad wieder fahrbereit zur Verfügung steht (bis zu sieben Tage, max. 50 €/Tag).
Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für die Leistung Weiter- oder Rückreise Premium nicht übernehmen können, wenn Sie die Leistung Ersatzfahrrad in Anspruch nehmen.
Übernachtung
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad wurde nach einer Panne (bzw. Unfall) zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert, kann aber auch dort nicht repariert werden. Während Sie warten, wird eine Übernachtung notwendig.
Unsere Leistungen
- Wir reservieren Ihnen ein Zimmer im nächstgelegenen Hotel.
- Wir tragen die Übernachtungskosten (max. 50 € je Schadenfall), bis Ihr Fahrrad wieder fahrbereit ist.
Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für die Leistung Weiter- oder Rückreise und/oder Ersatzfahrrad nicht übernehmen können, wenn Sie die Übernahme der Übernachtungskosten in Anspruch nehmen.
Übernachtung Premium
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad wurde gestohlen oder nach einer Panne (bzw. Unfall) zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert, kann aber auch dort nicht repariert werden. Der Schadenort liegt mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt. Während Sie warten, werden Übernachtungen notwendig.
Unsere Leistungen
- Wir reservieren Ihnen ein Zimmer im nächstgelegenen Hotel.
- Wir tragen für bis zu fünf Übernachtungen die Kosten (max. 80 €/Nacht), bis Ihr Fahrrad wieder fahrbereit ist.
Bitte beachten Sie, dass wir nur die Kosten für eine Übernachtung bis 80 € pro Person übernehmen können, wenn Sie unsere Leistung Weiter- oder Rückreise Premium in Anspruch nehmen.
Bergung des Fahrrads
Ein Beispiel
Mindestens 10 km (Luftlinie) von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt sind Sie durch einen Unfall von der Straße oder einem öffentlichen Fahrradweg abgekommen. Ihr Fahrrad muss in der Folge geborgen werden.
Unsere Leistungen
- Wir übernehmen die Kosten für die Bergung und den Abtransport des Fahrrads bis zu 2.000 € (oder in voller Höhe, wenn die Bergung behördlich angeordnet wurde).
Fahrrad-Rücktransport
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad kann nach Unfall oder Panne am Schadenort (oder in dessen Nähe) nicht innerhalb von drei Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden (oder wurde gestohlen und später wiederaufgefunden). Der Schadenort ist mindestens 10 km (Luftlinie) von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren den Transport zu Ihrem ständigen Wohnsitz oder zu einer Fahrradwerkstatt, sofern die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Preis für die Anschaffung eines gleichwertigen gebrauchten Fahrrads übersteigen.
- Wir tragen die Kosten für den Rücktransport des Fahrrads an Ihren ständigen Wohnsitz (auch für Ihr gestohlenes Fahrrad, wenn dieses später wiederaufgefunden wird).
Bitte beachten Sie: Wenn es sich um ein Pedelec handelt, dessen beschädigter Akku als Gefahrgut transportiert werden muss, können wir nur die Kosten für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku übernehmen.
Verzollung oder Verschrottung
Ein Beispiel
Sie sind im europäischen Ausland (mindestens 10 km entfernt von Ihrem ständigen Wohnsitz) unterwegs und Ihr Fahrrad muss aus irgendeinem Grund verzollt oder verschrottet werden.
Unsere Leistungen
- Wir unterstützen Sie bei der Erledigung und tragen die dabei entstehenden Kosten.
- Wir kommen, falls Ihr Fahrrad bis zur Verzollung oder Verschrottung eingelagert werden muss, auch für Transportkosten vom Schadenort zum Lager auf.
- Wir lassen Ihr Gepäck zu Ihrem Wohnsitz transportieren, falls der Transport mit Ihrem gewählten Verkehrsmittel nicht möglich ist, und übernehmen hierfür die Kosten (max. bis zum Wert der Bahnfracht).
Rechtliche Erstberatung
Ein Beispiel
Sie sind in einer Situation, in der Sie rechtlichen Rat oder eine erste juristische Einschätzung brauchen – entweder im Verkehrsrecht oder auf irgendeinem anderen Rechtsgebiet.
Unsere Leistungen
- Wir unterstützen Sie mit einer kostenfreien juristischen Erstberatung per Telefon durch unsere Partneranwälte und Rechtsexperten von KLUGO. Sie erhalten dabei eine erste Handlungsempfehlung und Orientierung, wie Sie am besten vorgehen sollten.
Klarheit in der Rechtswüste
Mit dem ACV und unserem Partner KLUGO verschaffen Sie sich Sicherheit in allen Rechtsfragen und wissen genau, wie Sie sich am besten verhalten sollten.
- Kostenlose Erstberatung (statt regulär 19,90 €)
- Schnelle Soforthilfe
- Zertifizierte Spezialanwälte und Rechtsexperten
Verkehrsunfallversicherung
Ein Beispiel
Sie haben einen Unfall, der in Zusammenhang mit der Benutzung eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht wurde – zum Beispiel mit Ihnen als Fahrer (bzw. Beifahrer), beim Be- und Entladen oder beim Parken.
Unsere Leistungen
- Wir haben Sie als Mitglied des ACV kostenfrei in der Verkehrsunfallversicherung unseres Partners DEVK abgesichert. Diesem Schutz liegen die Gruppenversicherungsbedingungen der DEVK für die ACV Verkehrsunfallversicherung zugrunde.
Die folgenden Leistungen haben wir dabei für Sie vereinbart:
Bei Invalidität
Erleiden Sie als Folge eines Verkehrsunfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung Ihrer körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit, spricht man von einer Invalidität. Die versicherte Grundsumme beträgt dabei 10.000 €, im Falle einer Vollinvalidität erhöht sich die Leistung auf bis zu 20.000 €.
Im Todesfall
Kommen Sie infolge eines Verkehrsunfalls in Zusammenhang mit einem KFZ oder Anhänger zu Tode, haben Ihre Erben Anspruch auf eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 €.
Bergungskosten
Kommt es aufgrund eines Verkehrsunfalls zu einem Such-, Rettungs- oder Bergungseinsatz, erstatten wir Ihnen die Kosten hierfür (max. zu 1.000 €).
Schon gewusst?
Unsere Partnermitgliedschaft erhalten Sie für nur 29 € im Jahr, mit der auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner die Vorzüge der ACV Verkehrsunfallversicherung genießt.
Minderjährige Kinder erhalten den Schutz sogar kostenfrei über eine Mitgliedschaft im ACV Junior Club.
Tourenberatung
Ein Beispiel
Sie fahren in den Urlaub oder treten eine andere größere Reise an. Dazu möchten Sie optimal vorbereitet sein.
Unsere Leistungen
- Wir unterstützen Sie mit einer professionellen Tourenberatung.
- Wir lassen Ihre Reise durch unsere Experten optimal planen.
- Wir stellen Ihnen kostenfrei eine persönliche Tourenmappe mit praktischen Reisebegleitern und nützlichen Informationen rund um Ihren Urlaub zusammen.
- Wir senden Ihnen einen hochwertigen MARCO POLO Reiseführer für Ihr Reiseziel zu.
Die Leistungen unserer Tourenberatung stehen Ihnen einmal je Beitragsjahr zur Verfügung.
Finanzielle Clubhilfe
Ein Beispiel
Sie erleiden unverschuldet einen Schaden an Ihrem privaten Fahrzeug, das auf Sie zugelassen und durch Ihren Tarif bei uns abgesichert ist. Der Schaden verursacht für Sie eine unvorhergesehene finanzielle Belastung.
Unsere Leistungen
- Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bei uns eine Anfrage bezüglich Clubhilfe zu stellen.
- Wir prüfen jede Anfrage als Einzelfall.
- Wir beteiligen uns, wenn Ihre Anfrage positiv geprüft wurde, mit einem finanziellen Beitrag an der Schadensumme.
Zu den Schäden, bei denen die Clubhilfe greifen kann, zählen Glasbruch, Tierbiss, Tierkollision, Entwendung, Elementarschäden, Brand / Explosion, Vandalismus sowie Unfallflucht.
Bitte beachten Sie, dass die Clubhilfe eine Kulanz ist und kein Rechtsanspruch auf sie besteht.
Treue die sich lohnt!
Beim ACV zahlt Treue sich aus. Für langjährige Mitglieder können sich nicht nur die Beträge der jeweiligen Clubhilfe erhöhen, sondern auch der Maximalbetrag für die Summe aller Clubhilfen pro Beitragsjahr:
- Silber-Status um 25 % (max. 312,50 €/Jahr)
- Gold-Status um 50 % (max. 375 €/Jahr)
- Platin-Status um 100 % (max. 500 €/Jahr)
Fahrzeugbewertung
Ein Beispiel
Sie möchten Ihren Gebrauchtwagen verkaufen. Um einen guten Preis erzielen zu können, brauchen Sie eine zuverlässige und sachkundige Einschätzung zum Marktwert des Fahrzeugs.
Unsere Leistungen
- Wir ermitteln für Sie kostenfrei den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Fahrzeugtyp, Ausstattung, Zustand, Marktsituation und weiteren Aspekten. So gehen Sie selbstbewusst und mit realistischer Preisvorstellung in die Verhandlung mit potenziellen Käufern.
Exklusive Partnerangebote
Ein Beispiel
Sie möchten voll von Ihrer Mitgliedschaft im ACV profitieren und sich neben unseren Clubleistungen weitere Vorteile sichern.
Unsere Leistungen
- Wir haben mit einer Vielzahl von Unternehmensehr attraktive Konditionen ausgehandelt, die Sie als Mitglied exklusiv nutzen können. Von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen über Freizeitangebote bis hin zu Autovermietungen, Reisen und viele weitere Produkte und Services: die Bandbreite unserer Partner ist riesig!
ACV App
Ein Beispiel
Sie möchten Ihre Mitgliedschaft ganz einfach per Smartphone verwalten und auch unterwegs bequem auf alle Services und weitere Vorteile des ACV zugreifen.
Unsere Leistungen
- Wir stellen Ihnen mit der kostenlosen ACV App einen praktischen Helfer zur Verfügung, der Sie auf allen Wegen begleitet und Ihnen rund um Ihre Mobilität praktische Unterstützung bietet. So haben Sie Ihre Clubkarte immer in digitaler Form dabei, rufen im Notfall auch unsere Pannenhilfe ganz stressfrei per Frage-und-Antwort-Dialog – und nutzen viele weitere digitale Dienste einfach und schnell.
Erleben Sie die kostenlose App des ACV
- Per Klick Panne & Unfall melden
- Bequem Mitgliedschaft verwalten
- Tankstellen & Ladesäulen finden
- Praktische Checklisten & Ratgeber lesen
ACV Ladekarte
Ein Beispiel
Sie fahren ein Fahrzeug mit Elektromotor und möchten Ihren Akku jederzeit flexibel und unkompliziert laden können.
Unsere Leistungen
- Wir bieten Ihnen als Mitglied in Kooperation mit LichtBlick eine europaweit einsetzbare kostenlose Ladekarte. Damit laden Sie Ihr E-Auto an mehr als 200.000 Stationen (davon 40.000 allein in Deutschland) stressfrei zu fixen Preisen und mit ACV Sparvorteil.
ACV und LichtBlick machen mobil
- Klimafreundlich laden mit LichtBlick
- Laden zu einheitlichen Preisen
- Kostenlose Ladekarte
Vergünstigtes Fahrsicherheitstraining
Ein Beispiel
Sie wissen, wie wichtig es ist, im Straßenverkehr auch in brenzligen Situationen schnell und souverän zu reagieren. Deshalb möchten Sie spezielle Manöver unter sicheren Bedingungen üben, Ihr fahrerisches Können weiter verbessern und sich auf Gefahrenlagen gut vorbereiten.
Unsere Leistungen
- Wir beteiligen uns mit einer Gutschrift in Höhe von 15 Euro auf Ihr Beitragskonto, wenn Sie ein Fahrsicherheitstraining bei einer der örtlichen Verkehrswachten (DVW) absolvieren und die Teilnahmebestätigung bei uns einreichen.
- 99 € für Singles
- 89 € Junge Leute bis 23 Jahre
- 126 € für Auszubildende unter 25 Jahre
- 126 € für Personen mit Schwerbehinderung
Europaweit Hilfe bei Panne und Unfall
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist in Europa durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit.
Unsere Leistungen
- organisieren und zahlen die Pannenhilfe, die versucht, Ihr Fahrzeug direkt am Schadenort wieder fahrbereit zu machen
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- erstatten bis zu 105 € pro Schadenfall für Pannenhilfe (Betrag einschließlich von der Pannenhilfe mitgeführter Kleinersatzteile).
Außer für Fahrräder gilt der Schutz auch in den Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (Kanarische Inseln, Azoren, Madeira), sowie in den Mittelmeeranrainerstaaten (z.B. Ägypten, Tunesien oder asiatischer Teil der Türkei).
Weltweit Hilfe bei Panne und Unfall
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist außerhalb Europas und des Mittelmeerraums durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit.
Unsere Leistungen
- Wir leisten bis zu 200 €finanzielle Beihilfe, um Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen und es Ihnen zu ermöglichen, Ihre Reise fortzusetzen.
Abschleppen zur nächsten Fachwerkstatt oder Ladestation
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit, unsere Pannenhilfe kann es nicht an Ort und Stelle reparieren und es muss daher zu einer Werkstatt gebracht werden.
Unsere Leistungen
- Wir lassen Ihr Fahrzeug (einschließlich Gepäck und Ladung) zur nächsten Fachwerkstatt transportieren.
- Wir übernehmen die durch den Transport entstehenden Kosten.
- Wir schleppen Ihr Elektrofahrzeug bei leerem Akku bis zur nächsten geeigneten Ladestation, sofern der Akku nicht vorsätzlich vollständig entladen wurde.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten Ihnen bis zu 155 € für Abschleppdienste.
Abschleppen zur Wunschwerkstatt oder Ladestation
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit, unsere Pannenhilfe kann es nicht an Ort und Stelle reparieren und Sie möchten zu einer ganz bestimmten Werkstatt bringen lassen.
Unsere Leistungen
- Wir lassen Ihr Fahrzeug (einschließlich Gepäck und Ladung) zur Werkstatt Ihrer Wahl (oder zu einem anderen gewünschten Ort) in bis zu 50 km Entfernung (Luftlinie) von der Schadenstelle transportieren.
- Wir schleppen Ihr Elektrofahrzeug bei leerem Akku bis zur nächsten geeigneten Ladestation, sofern der Akku nicht vorsätzlich vollständig entladen wurde.
- Wir übernehmen die durch den Transport entstehenden Kosten.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten Ihnen bis zu 250 € für den Transport.
Diese Leistungen werden ausschließlich innerhalb Deutschlands erbracht.
Übernachtung
Ein Beispiel
Während einer Reise ist Ihr Fahrzeug durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit oder wurde gestohlen. Der Schadenort liegt mindestens 50 km (Luftlinie) von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt und Ihr Fahrzeug kann am Tag des Schadens nicht fahrbereit gemacht bzw. wieder aufgefunden werden.
Unsere Leistungen
- Wir erstatten pro Schadenfall bis zu 1.000 € Übernachtungskosten für Sie und die weiteren Insassen.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir übernehmen die Kosten für bis zu drei Übernachtungen (bis 70 € pro Person und Nacht).
Wenn Sie unsere Leistung Weiterreise per Bahn bzw. Flugzeug in Anspruch nehmen, erstatten wir Kosten für lediglich eine Übernachtung. Bei Inanspruchnahme der Leistung Weiterfahrt mit einem Mietwagenentfällt der Anspruch auf Übernachtungskosten.
Sobald Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, werden keine weiteren Übernachtungskosten übernommen.
Weiter- oder Rückreise ab 50 km vom Wohnort
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit oder wurde gestohlen. Der Schadenort liegt mindestens 50 km (Luftlinie) von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt.
Unsere Leistungen
- Wir übernehmen für Sie und die weiteren Insassen die Kosten für die Weiterreise vom Schadenort zu Ihrem Zielort (oder zurück zu Ihrem ständigen Wohnsitz) per Bahn oder Flugzeug.
- Wir erstatten – sofern Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit gemacht werden kann – die Kosten für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, um das Fahrzeug abzuholen.
- Wir ersetzen dabei die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse einschließlich Zuschlägen (bei bis zu 1.200 Bahnkilometern einfacher Entfernung) bzw. Flugkosten der Economy-Klasse (bei größerer Distanz).
- Wir übernehmen, wenn Sie sich nicht für Bahn oder Flugzeug, sondern die Weiterfahrt mit einem Mietwagen entscheiden, die Kosten hierfür, bis Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht (jedoch max. sieben Tage). Bei direkter Heimreise aus dem Ausland zu Ihrem ständigen Wohnsitz tragen wir die Mietwagenkosten in voller Höhe.
- Wir helfen Ihnen nach Möglichkeit bei der Organisation eines Mietwagens.
- Wir erstatten bis zu 40 € Taxikosten, die für die Anreise zu Bahnhof, Flughafen oder Autovermietung entstehen.
Für Mietwagen, deren Vermietung nicht durch uns organisiert wurde, erstatten wir maximal 52 € pro Tag (max. sieben Tage). Bei direkter Heimreise aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz übernehmen wir bis zu 360 €, selbst, wenn Sie weniger als 7 Tage für die Heimreise benötigen.
Mobilität ab der eigenen Haustür
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist durch Panne, Unfall oder wegen gestohlener Teile (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit oder wurde gestohlen. Sie möchten weiterhin mobil bleiben, bis Ihnen Ihr Fahrzeug wieder zur Verfügung steht.
Unsere Leistungen
- Wir helfen Ihnen nach Möglichkeit bei der Organisation eines Mietwagens.
- Wir erstatten Ihnen die Kosten für ein beliebiges alternatives Verkehrsmittel bereits ab Ihrer Haustür, bis maximal 200 € pro Schadenfall (bei langjähriger Mitgliedschaft sogar mit höherer Leistungsgrenze – s.u.).
Der Anspruch auf diese Leistung entfällt, wenn Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht oder Sie eine der folgenden Leistungen in Anspruch nehmen:
- Weiter- oder Rückreise ab 50 km vom Wohnort
- Übernachtung
Leistungsgrenzen bei langjähriger Mitgliedschaft:
• Silber-Status (ab 10 Jahren): 250 €
• Gold-Status (ab 20 Jahren): 300 €
• Platin-Status (ab 40 Jahren): 350 €
Bergung des Fahrzeugs
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug ist nach einer Panne oder einem Unfall von der Straße abgekommen und muss geborgen werden.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren die Bergung Ihres Fahrzeugs (einschließlich Gepäck und Ladung).
- Wir tragen die dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe.
Hilfe bei Falschbetankung
Ein Beispiel
Sie können nicht weiterfahren, weil Ihr Fahrzeug versehentlich mit einem falschen Kraftstoff betankt wurde.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren und zahlen die Pannenhilfe, die versucht, Ihr Fahrzeug direkt am Schadenort wieder fahrbereit zu machen.
- Wir lassen, falls dies nicht möglich ist, Ihr Fahrzeug (einschließlich Gepäck und Ladung) zur nächsten Fachwerkstatt (im Tarif Premium zu Ihrer Wunschwerkstatt) transportieren.
- Wir übernehmen die dafür entstehenden Kosten.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten bis zu 155 € pro Schadenfall.
Fahrzeugöffnung
Ein Beispiel
Sie können Ihr Fahrzeug nicht öffnen, weil der Schlüssel dazu im Fahrzeug eingeschlossen ist, gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder wegen eines Defekts nicht funktioniert.
Unsere Leistungen
- Wir schicken Hilfe zur Schadenstelle, um Ihr Fahrzeug vor Ort zu öffnen.
- Wir lassen, falls dies nicht möglich ist, das Fahrzeug zur nächsten Fachwerkstatt transportieren.
- Wir übernehmen die dafür entstehenden Kosten.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten bis zu 105 € pro Schadenfall.
Kfz-Rücktransport
Ein Beispiel
Sie sind mindestens 50 km (Luftlinie) von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt mit Ihrem Fahrzeug liegen geblieben – entweder nach einer Panne (bzw. einem Unfall) oder weil Teile des Fahrzeugs am Schadenort gestohlen wurden. Es handelt sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden, doch eine Reparatur innerhalb von drei Werktagen ist nicht möglich.
Unsere Leistungen
- Wir lassen das unreparierte Fahrzeug zu Ihrem ständigen Wohnsitz oder einer von Ihnen bestimmten Fachwerkstatt transportieren.
- Wir übernehmen die dafür entstehenden Kosten (bei Schadenort innerhalb Deutschlands bis max. 515 € und höchstens bis zu der Summe, die für den Transport zum ständigen Wohnsitz anfallen würde).
Kfz-Abholung
Ein Beispiel
Wegen einer länger als drei Tage andauernden Krankheit (oder im Todesfall) können Sie eine Reise in Ihrem Fahrzeug nicht fortsetzen. Sie sind mehr als 50 km von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt, und auch von Ihren Mitreisenden ist niemand in der Lage, das Fahrzeug zurückzufahren.
Unsere Leistungen
- Wir lassen das Fahrzeugs durch einen Fahrer abholen und zu Ihrem ständigen Wohnsitz bringen.
- Wir übernehmen die dafür anfallenden Kosten.
- Wir erstatten Kosten (bis zu 1.000 €), die für Übernachtungen der Insassen während der Überführung des Fahrzeugs anfallen.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir zahlen für die Abholung eine Pauschale von 0,50 €/km für die einfache Strecke zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort sowie Übernachtungskosten bis zu 70 € pro Person und Nacht (max. drei Nächte).
Versand von Ersatzteilen
Ein Beispiel
Nach einer Panne, einem Unfall oder der Entwendung von Fahrzeugteilen im Ausland sind am Schadenort Ersatzteile nicht beschaffbar, die nötig sind, um Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen.
Unsere Leistungen
- Wir sorgen dafür, dass Sie die benötigten Teile auf dem schnellsten Weg erhalten (ggf. nach Erlangen einer Einfuhrgenehmigung).
- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Versandkosten.
Bitte beachten Sie, dass wir die Kosten für die Ersatzteile selbst nicht übernehmen.
Verschrottung und Verzollung
Ein Beispiel
Nach einem Unfall oder Diebstahl außerhalb der EU kann Ihr Fahrzeug nicht wieder aus dem Ausland ausgeführt werden; es fallen Zollgebühren an.
Unsere Leistungen
- Wir unterstützen Sie bei der Verzollung und tragen die dabei anfallenden Verfahrensgebühren.
- Wir übernehmen die Kosten für die Verschrottung, falls diese erfolgt, um eine Verzollung zu vermeiden.
- Wir lassen Gepäck und Ladung zu Ihrem Wohnsitz transportieren (wenn der Transport zusammen mit Ihrem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist) und übernehmen die Kosten, die für einen Transport per Güterzug anfallen würden.
Bitte beachten Sie: Den Zollbetrag selbst oder sonstige Steuern übernehmen wir nicht.
Schutz für Lkw bis 3,5 t und Wohnmobile über 4 t
Ein Beispiel
Sie haben Probleme mit Ihrem LKW bis 3,5t oder Wohnmobil über 4t.
Unsere Leistungen
- Wir erweitern Ihren Schutz um auf Sie zugelassene Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und Wohnmobile bis zu 7,5 t sowieauf fremde Fahrzeuge dieser Art, mit denen Sie als Fahrer unterwegs sind.
Vermittlung ärztlicher Betreuung
Ein Beispiel
Sie sind auf einer Reise im Ausland und werden krank.
Unsere Leistungen
- Wir informieren wir Sie auf Wunsch über Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung vor Ort.
- Wir stellen, wenn nötig, den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und den behandelnden Ärzten (oder dem Krankenhaus) her.
- Wir übernehmen die dadurch anfallenden Kosten.
Versand von Sehhilfen und Medikamenten
Ein Beispiel
Während einer Reise im Ausland haben Sie Ihre Brille bzw. Ihre Kontaktlinsen verloren oder Sie benötigen dringend verschreibungspflichtige Medikamente zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit. Die Medikamente sind an Ihrem Aufenthaltsort nicht erhältlich und es gibt auch keine Ersatzpräparate.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren in Abstimmung mit Ihnen nahestehenden Personen die Beschaffung und Zusendung von Ersatzbrille bzw. -kontaktlinsen und übernehmen die dadurch entstehenden Versandkosten.
- Wir organisieren in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt die Zusendung der benötigten Arzneimittel undtragen die hierdurch entstehenden Kosten sowie die Kosten für Abholung und – falls nötig – Verzollung.
Bitte beachten Sie: Kosten für Arzneimittel bzw. Brillen oder Kontaktlinsen selbst übernehmen wir nicht.
Krankenbesuch
Ein Beispiel
Während einer Reise müssen Sie wegen einer Krankheit oder Verletzung für mehr als zwei Wochen ins Krankenhaus.
Unsere Leistungen
- Wir kümmern uns darum, dass eine Ihnen nahestehende Person Sie besuchen kann.
- Wir übernehmen die Reisekosten, die dadurch entstehen (Fahrt und Übernachtung, bis zu 1.000 € pro Schadenfall).
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten die Fahrt- und Übernachtungskosten dafür bis max. 515 € pro Schadenfall.
Krankenrücktransport
Ein Beispiel
Während Sie auf einer Reise sind, macht eine akuteKrankheit oder Verletzung Ihren Rücktransport erforderlich. Art und Zeitpunkt des Rücktransports sind medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren den Rücktransport zu einem Krankenhaus in der Nähe Ihres ständigen Wohnsitzes und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
- Wir tragen die Kosten für die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, sofern medizinisch erforderlich oder behördlich vorgeschrieben.
- Wir erstatten für Sie und nicht erkrankte/verletzte mitreisende Familienangehörige Übernachtungskosten, die bis zum Rücktransport anfallen (bis zu 70 € pro Person und Nacht für höchstens drei Nächte).
Hilfe im Todesfall
Ein Beispiel
Es geschieht das Undenkbare und Sie versterben während einer Reise im Ausland. Ihre Hinterbliebenen müssen sich in Ihrer Trauer nun auch noch um die weiteren Schritte kümmern.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren in Abstimmung mit Ihren Angehörigen die Überführung nach Deutschland oder die Bestattung im Ausland.
- Wir übernehmen die dadurch jeweils entstehenden notwendigen Kosten.
Hilfe bei Quarantäne
Ein Beispiel
Während einer Reise wird für Sie, Ihren Ehe-/Lebenspartner oder minderjährige Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, eine persönliche Quarantäne (d. h. eine Beschränkung des Aufenthaltsortes, etwa durch eine Ausgangssperre) behördlich angeordnet, um die Ausbreitung einer epidemischen oder pandemischen Krankheit zu verhindern.
Weder bei Buchung noch bei Reiseantritt bestand für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt wegen einer ansteckenden, epidemischen oder pandemischen Krankheit, und Ihr Reiseziel galt nicht als Risikogebiet.
Unsere Leistungen
- Wir beteiligen uns mit einer Beihilfe (max. 500 € pro Schadenfall) an zusätzlichen Kosten, die Ihnen für Übernachtung oder Heimreise entstehen.
Rückholung von Kindern
Ein Beispiel
Während einer Reise können minderjährige Kinder nicht weiter betreut werden, weil die Begleitperson wegen Krankheit oder Tod nicht mehr dazu in der Lage ist. Oder die Kinder erkranken selbst und die weitere Betreuung ist wegen ihrer Weiterreise nicht mehr möglich.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren die Abholung der Kinder durch eine von Ihnen oder uns ausgewählte Begleitperson.
- Wir lassen die Kinder zu Ihrem ständigen Wohnsitz zurückbringen.
- Wir übernehmen die Kosten hierfür.
- Wir erstatten Taxikosten für die Fahrt zum Bahnhof oder Flughafen (max. 40 €).
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten die entstehenden Kosten bis 1.025 € je Person (Bahntickets 1. Klasse einschließlich Zuschlägen bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern. Flugkosten in der Economy-Klasse bei größerer Entfernung).
Kinderbetreuung
Ein Beispiel
Sie sind verreist und Ihre zu Hause gebliebenen minderjährigen Kinder müssen wegen einer Erkrankung oder Verletzung betreut werden. Oder Sie erkranken selbst während Ihrer Reise und die Betreuung der Kinder zu Hause wird durch Ihre längere Abwesenheit notwendig.
Unsere Leistungen
- Wir vermitteln auf Ihren Wunsch eine Person, die während Ihrer Abwesenheit die Kinder betreut.
Bitte beachten Sie, dass wir die Vermittlung organisieren, aber für die Kosten der Betreuung selbst weder zahlen noch für die Leistung Haftung übernehmen können.
Rücktransport von Tieren
Ein Beispiel
Hund oder Katze sind mit Ihnen auf einer Reise. Wegen Krankheit oder Tod können Sie Ihre Tiere unterwegs nicht mehr versorgen.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren Transport Ihrer Tiere zurück zu Ihrem ständigen Wohnsitz.
- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
- Wir organisieren Unterbringung und Versorgung, wenn direkt nach dem Transport keine geeignete Betreuung zur Verfügung steht und die Weiterversorgung der Tiere daher nicht möglich ist.
- Wir tragen die hierdurch entstehenden Kosten für max. zwei Wochen.
Auslandskrankenversicherung
Ein Beispiel
Sie befinden sich auf einer Auslandsreise. Aufgrund einer im Ausland eingetretenen Verletzung oder Erkrankung ist eine Heilbehandlung medizinisch notwendig.
Unsere Leistungen
Diese Leistung ist in der ACV Mitgliedschaft nicht enthalten. Jedoch profitieren Sie als ACV Mitglied von attraktiven Rabatte auf alle DEVK Versicherungen.
Mit der Auslandskrankenversicherung der DEVK sind alle Kosten für medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus abgedeckt.
Ihr ACV Vorteil bei DEVK Versicherungen
Mit der DEVK Reiseversicherung sind Sie auf Auslandsreisen bis zu 42 Tagen rundum versorgt, und zwar wie ein Privatpatient.
- sofortiger Versicherungsschutz
- Rundumschutz auf Urlaubs- und Dienstreisen
- ärztliche Behandlung, Arznei-, Verbands- und Heilmittel
Europaweite 24/7 Notrufzentrale
Ein Beispiel
Sie sind in Deutschland oder im europäischen Ausland unterwegs und brauchen Hilfe – sei es wegen einer Panne, eines Unfalls oder einer anderen Situation, für die wir Unterstützung anbieten.
Unsere Leistungen
- Wir sind für Sie erreichbar und kümmern uns um Ihr Anliegen: rund um die Uhr, jeden Tag, selbst am Wochenende – einfach per Telefon (unter +49 221 75 75 75) oder über die ACV App auf Ihrem Smartphone.
Ersatz von Reisedokumenten
Ein Beispiel
Im Ausland gehen für die Reise benötigte Dokumente (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verloren oder werden gestohlen.
Unsere Leistungen
- Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der Ersatzpapiere.
- Wir übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren.
Hilfe bei Bankkartenverlust
Ein Beispiel
Während einer Auslandsreise gehen Ihre Giro- oder Kreditkartenverloren oder werden gestohlen.
Unsere Leistungen
- Wir informieren auf Wunsch Ihre Bank bzw. Ihr Kreditunternehmen und lassen Ihre Karten sperren.
- Wir gewähren Ihnen ein zinsloses Darlehen (bis 1.500 € je Schadenfall), wenn Sie durch den Verlust in eine finanzielle Notlage geraten und ein Kontakt zu Ihrer Hausbank nicht gleich möglich ist (d. h. innerhalb von 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag).
Kfz-Schlüsselservice
Ein Beispiel
Während einer Reise verlieren Sie Ihre Fahrzeugschlüssel.
Unsere Leistungen
- Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung von Ersatzschlüsseln.
- Wir übernehmen die Versandkosten.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht für die Ersatzschlüssel selbst leisten können.
Rückreise bei Reiseabbruch
Ein Beispiel
Sie können Ihre Auslandsreisenicht wie ursprünglich geplant beenden, weil ein Mitreisender oder naher Verwandter schwer erkrankt oder verstorben ist, ein erheblicher Schaden an Ihrem Vermögen eingetreten ist oder an Ihrem Zielort Krieg oder innere Unruhen ausgebrochen sind.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren Ihre Rückreise.
- Wir übernehmen die entstehenden höheren Fahrtkosten (im Vergleich zur ursprünglich vorgesehenen Rückreise, max. 3.000 € je geschützter Person*).
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten die höheren Fahrtkosten bis zu 2.560 € je geschützter Person*, wenn die Rückreise nicht durch uns organisiert wird.
*Zu den geschützten Personen zählen das Mitglied sowie dessen Lebens-/Ehepartner und minderjährige Kinder.
Hilfe bei Insolvenz des Reiseveranstalters
Ein Beispiel
Ihre Rückreise aus dem Ausland können Sie nicht planmäßig antreten, weil der Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet hat.
Unsere Leistungen
- Wir informieren Sie über alternative Rückreisemöglichkeiten.
- Wir gewähren Ihnen, wenn nötig ein zinsloses Darlehen für erhöhte Rückreisekosten.
Hilfe bei Naturkatastrophen
Ein Beispiel
Während einer Reise tritt an Ihrem Aufenthaltsort eine unvorhergesehene Naturkatastrophe (z. B. Lawine oder Erdbeben) ein. Sie können deswegen nicht weiterreisen (oder dürfen es nicht, weil dies wegen der Naturkatastrophe behördlich untersagt wurde).
Unsere Leistungen
- Wir übernehmen für bis zu drei außerplanmäßige Übernachtungen die Übernachtungskosten.
- Wir erstatten Ihnendie Fahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz oder zum Zielort Ihrer Reise, wenn Sie auch nach der dritten Übernachtung Ihre Reise aufgrund der Naturkatastrophe (oder der behördlichen Anordnung) mit dem ursprünglich gewählten Verkehrsmittel nicht fortsetzen können.
- Wir übernehmen, falls Sie bereits an Ihrem Zielort angekommen sind, die Kosten für die Rückfahrt von dort zu Ihrem ständigen Wohnsitz.
- Wir tragen die Kosten für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn Sie Ihr fahrbereites Fahrzeug an der Schadenstelle zurücklassen mussten und es nach der Naturkatastrophe oder der Aufhebung der behördlichen Anordnung wieder abgeholt werden kann.
- Wir erstatten Taxikosten für die Fahrt zum Bahnhof oder Flughafen (max. 40 €).
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir leisten bis zu 210 € je geschützter Person*.
Bitte beachten Sie: Fahrt-, Flug- oder Übernachtungskosten übernehmen wir nur innerhalb des Geltungsbereichs. Für Fahrt-/Flugkosten gilt: Bahnfahrt 1. Klasse inkl. Zuschlägen bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern, bei größerer Distanz Flugkosten der Economy-Klasse. Insgesamt max. 3.000 € je geschützter Person*.
*Zu den geschützten Personen zählen das Mitglied sowie dessen Lebens-/Ehepartner und minderjährige Kinder.
Vermittlung rechtlicher Hilfe
Ein Beispiel
Während einer Auslandsreise werden Sie verhaftet oder die örtlichen Behörden drohen Ihnen Haft an.
Unsere Leistungen
- Wir helfen Ihnen, einen Anwalt zu finden und zu beauftragen.
- Wir unterstützen Sie darin, falls notwendig einen Dolmetscher zu finden und zu beauftragen.
- Wir informieren Sie über die jeweils zuständigen Botschaften und Konsulate und schalten diese ein, falls es nötig wird.
Handwerkervermittlung
Ein Beispiel
Während Sie auf Reisen sind, wird Ihr Haus oder Ihre Wohnung zuhause in Deutschland durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Brand, Wasser, Einbruch oder Vandalismus) erheblich beschädigt.
Unsere Leistungen
- Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch uns bekannte Handwerker- oder Dienstleistungsunternehmen.
- Wir organisieren deren Einsatz für Soforthilfemaßnahmen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Vermittlung organisieren, aber für die Leistungen der Handwerksunternehmen weder zahlen noch dafür Haftung übernehmen können.
Housesittervermittlung
Ein Beispiel
Da Sie sich während einer Reise nicht an Ihrem ständigen Wohnsitz aufhalten, haben Sie jemanden beauftragt, während dieser Zeit Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus zu betreuen. Die beauftragte Person kann den Dienst aber unerwartet nicht antreten (oder fortsetzen).
Unsere Leistungen
- Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen uns bekannten Housesitter.
Bitte beachten Sie, dass wir die Vermittlung organisieren, aber für die Leistungen der betreuenden Person weder zahlen noch dafür Haftung übernehmen können.
Hilfe in besonderer Notlage
Ein Beispiel
Auf einer Auslandsreise sind Sie in eine besondere Notlage geraten, die durch die aufgeführten Leistungen nicht abgedeckt ist. Sie brauchen Hilfe, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden.
Unsere Leistungen
- Wir erstattenbis zu 1.000 € je Schadenfall für Maßnahmen, die nötig sind, um die Notlage abzuwenden.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten bis zu 260 € je Schadenfall.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht für Kosten aufkommen können, die in Zusammenhang mit nicht ordnungsgemäßer Erfüllung (bzw. Nichterfüllung) von Verträgen entstehen. Ebenso ausgeschlossen sind Kosten für Reparaturen und Wiederbeschaffung.
Pannenhilfe
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad ist nicht mehr fahrbereit – entweder wegen einer Panne oder infolge eines Unfalls.
Unsere Leistungen
- Wir schicken Ihnen europaweit eine qualifizierte mobile Pannenhilfe, sofern diese in zumutbarer Zeit am Schadenort sein kann.
- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten Ihnen maximal 50 € für diese Leistung.
Bitte beachten Sie, dass zu niedriger Reifendruck sowie entladene oder gestohlene Akkus nicht als Panne zählen. Das Fahrrad muss außerdem in einem verkehrssicheren Zustand nach StVO sein. Kosten für Ersatzteile können wir nicht übernehmen.
Transport zur Fahrradwerkstatt
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad ist durch Panne oder Unfall nicht mehr fahrbereit, die von uns beauftragte Pannenhilfe kann es nicht an Ort und Stelle reparieren und es muss daher zu einer Fahrradwerkstatt gebracht werden.
Unsere Leistungen
- Wir lassen Ihr Fahrrad (einschließlich Gepäck und Ladung) zur nächsten Fahrradwerkstatt transportieren (oder zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn dieser näher liegt als die Werkstatt).
- Wir übernehmen die dafür entstehenden Kosten.
- Wir tragen die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung (bis 200 €), wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
Falls Sie die Hilfe selbst organisieren
- Wir erstatten Ihnen bis zu 150 € für den Transport.
Weiter- oder Rückreise
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad wurde zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert, kann aber auch dort nicht repariert werden.
Unsere Leistungen
- Wir erstatten bis zu 50 € für Ihre Weiter- oder Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz (bzw. zum Zielort) oder für die Fahrt einer Person zurück zum Schadenort, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für Ersatzfahrrad und/oder Übernachtung nicht übernehmen können, wenn Sie die Leistung für Weiter- oder Rückreise in Anspruch nehmen.
Weiter- oder Rückreise Premium
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad wurde zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert, kann aber auch dort nicht repariert werden. Der Schadenort liegt mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt.
Unsere Leistungen
- Wir erstatten die Kosten für Ihre Weiter- oder Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz bzw. zum Zielort Ihrer Reise (oder, falls Sie bereits an Ihrem Zielort angekommen sind, die Kosten für Ihre Rückfahrt von dort zu Ihrem ständigen Wohnsitz).
- Wir erstatten, wenn Ihr Fahrrad später wieder fahrbereit gemacht werden kann, die Kosten für die Rückfahrt zum Schadenort zur Abholung des Fahrrads für eine Person.
- Wir leisten dabei insgesamt maximal 500 € je Schadenfall.
Ersatzfahrrad
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad wurde nach einer Panne (bzw. Unfall) zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert, kann aber auch dort nicht repariert werden.
Unsere Leistungen
- Wir helfen Ihnen bei der Organisation eines Ersatzfahrrads und zahlen die Mietkosten (max. 50 €), bis Ihnen Ihr eigenes Rad wieder fahrbereit zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für Weiter- oder Rückreise und/oder Übernachtung nicht übernehmen können, wenn Sie die Leistung Ersatzfahrrad in Anspruch nehmen.
Ersatzfahrrad Premium
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad wurde gestohlen oder nach einer Panne (bzw. Unfall) zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert, kann aber auch dort nicht repariert werden. Der Schadenort liegt mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt.
Unsere Leistungen
- Wir helfen Ihnen bei der Organisation eines Ersatzfahrrads und zahlen die Mietkosten bis Ihnen Ihr eigenes Rad wieder fahrbereit zur Verfügung steht (bis zu sieben Tage, max. 50 €/Tag).
Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für die Leistung Weiter- oder Rückreise Premium nicht übernehmen können, wenn Sie die Leistung Ersatzfahrrad in Anspruch nehmen.
Übernachtung
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad wurde nach einer Panne (bzw. Unfall) zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert, kann aber auch dort nicht repariert werden. Während Sie warten, wird eine Übernachtung notwendig.
Unsere Leistungen
- Wir reservieren Ihnen ein Zimmer im nächstgelegenen Hotel.
- Wir tragen die Übernachtungskosten (max. 50 € je Schadenfall), bis Ihr Fahrrad wieder fahrbereit ist.
Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für die Leistung Weiter- oder Rückreise und/oder Ersatzfahrrad nicht übernehmen können, wenn Sie die Übernahme der Übernachtungskosten in Anspruch nehmen.
Übernachtung Premium
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad wurde gestohlen oder nach einer Panne (bzw. Unfall) zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert, kann aber auch dort nicht repariert werden. Der Schadenort liegt mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt. Während Sie warten, werden Übernachtungen notwendig.
Unsere Leistungen
- Wir reservieren Ihnen ein Zimmer im nächstgelegenen Hotel.
- Wir tragen für bis zu fünf Übernachtungen die Kosten (max. 80 €/Nacht), bis Ihr Fahrrad wieder fahrbereit ist.
Bitte beachten Sie, dass wir nur die Kosten für eine Übernachtung bis 80 € pro Person übernehmen können, wenn Sie unsere Leistung Weiter- oder Rückreise Premium in Anspruch nehmen.
Bergung des Fahrrads
Ein Beispiel
Mindestens 10 km (Luftlinie) von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt sind Sie durch einen Unfall von der Straße oder einem öffentlichen Fahrradweg abgekommen. Ihr Fahrrad muss in der Folge geborgen werden.
Unsere Leistungen
- Wir übernehmen die Kosten für die Bergung und den Abtransport des Fahrrads bis zu 2.000 € (oder in voller Höhe, wenn die Bergung behördlich angeordnet wurde).
Fahrrad-Rücktransport
Ein Beispiel
Ihr Fahrrad kann nach Unfall oder Panne am Schadenort (oder in dessen Nähe) nicht innerhalb von drei Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden (oder wurde gestohlen und später wiederaufgefunden). Der Schadenort ist mindestens 10 km (Luftlinie) von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt.
Unsere Leistungen
- Wir organisieren den Transport zu Ihrem ständigen Wohnsitz oder zu einer Fahrradwerkstatt, sofern die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Preis für die Anschaffung eines gleichwertigen gebrauchten Fahrrads übersteigen.
- Wir tragen die Kosten für den Rücktransport des Fahrrads an Ihren ständigen Wohnsitz (auch für Ihr gestohlenes Fahrrad, wenn dieses später wiederaufgefunden wird).
Bitte beachten Sie: Wenn es sich um ein Pedelec handelt, dessen beschädigter Akku als Gefahrgut transportiert werden muss, können wir nur die Kosten für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku übernehmen.
Verzollung oder Verschrottung
Ein Beispiel
Sie sind im europäischen Ausland (mindestens 10 km entfernt von Ihrem ständigen Wohnsitz) unterwegs und Ihr Fahrrad muss aus irgendeinem Grund verzollt oder verschrottet werden.
Unsere Leistungen
- Wir unterstützen Sie bei der Erledigung und tragen die dabei entstehenden Kosten.
- Wir kommen, falls Ihr Fahrrad bis zur Verzollung oder Verschrottung eingelagert werden muss, auch für Transportkosten vom Schadenort zum Lager auf.
- Wir lassen Ihr Gepäck zu Ihrem Wohnsitz transportieren, falls der Transport mit Ihrem gewählten Verkehrsmittel nicht möglich ist, und übernehmen hierfür die Kosten (max. bis zum Wert der Bahnfracht).
Rechtliche Erstberatung
Ein Beispiel
Sie sind in einer Situation, in der Sie rechtlichen Rat oder eine erste juristische Einschätzung brauchen – entweder im Verkehrsrecht oder auf irgendeinem anderen Rechtsgebiet.
Unsere Leistungen
- Wir unterstützen Sie mit einer kostenfreien juristischen Erstberatung per Telefon durch unsere Partneranwälte und Rechtsexperten von KLUGO. Sie erhalten dabei eine erste Handlungsempfehlung und Orientierung, wie Sie am besten vorgehen sollten.
Klarheit in der Rechtswüste
Mit dem ACV und unserem Partner KLUGO verschaffen Sie sich Sicherheit in allen Rechtsfragen und wissen genau, wie Sie sich am besten verhalten sollten.
- Kostenlose Erstberatung (statt regulär 19,90 €)
- Schnelle Soforthilfe
- Zertifizierte Spezialanwälte und Rechtsexperten
Verkehrsunfallversicherung
Ein Beispiel
Sie haben einen Unfall, der in Zusammenhang mit der Benutzung eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht wurde – zum Beispiel mit Ihnen als Fahrer (bzw. Beifahrer), beim Be- und Entladen oder beim Parken.
Unsere Leistungen
- Wir haben Sie als Mitglied des ACV kostenfrei in der Verkehrsunfallversicherung unseres Partners DEVK abgesichert. Diesem Schutz liegen die Gruppenversicherungsbedingungen der DEVK für die ACV Verkehrsunfallversicherung zugrunde.
Die folgenden Leistungen haben wir dabei für Sie vereinbart:
Bei Invalidität
Erleiden Sie als Folge eines Verkehrsunfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung Ihrer körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit, spricht man von einer Invalidität. Die versicherte Grundsumme beträgt dabei 10.000 €, im Falle einer Vollinvalidität erhöht sich die Leistung auf bis zu 20.000 €.
Im Todesfall
Kommen Sie infolge eines Verkehrsunfalls in Zusammenhang mit einem KFZ oder Anhänger zu Tode, haben Ihre Erben Anspruch auf eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 €.
Bergungskosten
Kommt es aufgrund eines Verkehrsunfalls zu einem Such-, Rettungs- oder Bergungseinsatz, erstatten wir Ihnen die Kosten hierfür (max. zu 1.000 €).
Schon gewusst?
Unsere Partnermitgliedschaft erhalten Sie für nur 29 € im Jahr, mit der auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner die Vorzüge der ACV Verkehrsunfallversicherung genießt.
Minderjährige Kinder erhalten den Schutz sogar kostenfrei über eine Mitgliedschaft im ACV Junior Club.
Tourenberatung
Ein Beispiel
Sie fahren in den Urlaub oder treten eine andere größere Reise an. Dazu möchten Sie optimal vorbereitet sein.
Unsere Leistungen
- Wir unterstützen Sie mit einer professionellen Tourenberatung.
- Wir lassen Ihre Reise durch unsere Experten optimal planen.
- Wir stellen Ihnen kostenfrei eine persönliche Tourenmappe mit praktischen Reisebegleitern und nützlichen Informationen rund um Ihren Urlaub zusammen.
- Wir senden Ihnen einen hochwertigen MARCO POLO Reiseführer für Ihr Reiseziel zu.
Die Leistungen unserer Tourenberatung stehen Ihnen einmal je Beitragsjahr zur Verfügung.
Finanzielle Clubhilfe
Ein Beispiel
Sie erleiden unverschuldet einen Schaden an Ihrem privaten Fahrzeug, das auf Sie zugelassen und durch Ihren Tarif bei uns abgesichert ist. Der Schaden verursacht für Sie eine unvorhergesehene finanzielle Belastung.
Unsere Leistungen
- Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bei uns eine Anfrage bezüglich Clubhilfe zu stellen.
- Wir prüfen jede Anfrage als Einzelfall.
- Wir beteiligen uns, wenn Ihre Anfrage positiv geprüft wurde, mit einem finanziellen Beitrag an der Schadensumme.
Zu den Schäden, bei denen die Clubhilfe greifen kann, zählen Glasbruch, Tierbiss, Tierkollision, Entwendung, Elementarschäden, Brand / Explosion, Vandalismus sowie Unfallflucht.
Bitte beachten Sie, dass die Clubhilfe eine Kulanz ist und kein Rechtsanspruch auf sie besteht.
Treue die sich lohnt!
Beim ACV zahlt Treue sich aus. Für langjährige Mitglieder können sich nicht nur die Beträge der jeweiligen Clubhilfe erhöhen, sondern auch der Maximalbetrag für die Summe aller Clubhilfen pro Beitragsjahr:
- Silber-Status um 25 % (max. 312,50 €/Jahr)
- Gold-Status um 50 % (max. 375 €/Jahr)
- Platin-Status um 100 % (max. 500 €/Jahr)
Fahrzeugbewertung
Ein Beispiel
Sie möchten Ihren Gebrauchtwagen verkaufen. Um einen guten Preis erzielen zu können, brauchen Sie eine zuverlässige und sachkundige Einschätzung zum Marktwert des Fahrzeugs.
Unsere Leistungen
- Wir ermitteln für Sie kostenfrei den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Fahrzeugtyp, Ausstattung, Zustand, Marktsituation und weiteren Aspekten. So gehen Sie selbstbewusst und mit realistischer Preisvorstellung in die Verhandlung mit potenziellen Käufern.
Exklusive Partnerangebote
Ein Beispiel
Sie möchten voll von Ihrer Mitgliedschaft im ACV profitieren und sich neben unseren Clubleistungen weitere Vorteile sichern.
Unsere Leistungen
- In der ACV Vorteilswelt profitieren Sie von exklusiven Angeboten und Preisnachlässen von bis zu 30 % bei über 150 Partnerunternehmen.
- Sie können nicht nur sparen, sondern auch Gutes tun. 25% der Einnahmen aus der Plattform werden an gemeinnützige Projekte gespendet – ganz nach dem Motto Shoppen, Sparen, Spenden!
ACV App
Ein Beispiel
Sie möchten Ihre Mitgliedschaft ganz einfach per Smartphone verwalten und auch unterwegs bequem auf alle Services und weitere Vorteile des ACV zugreifen.
Unsere Leistungen
- Wir stellen Ihnen mit der kostenlosen ACV App einen praktischen Helfer zur Verfügung, der Sie auf allen Wegen begleitet und Ihnen rund um Ihre Mobilität praktische Unterstützung bietet. So haben Sie Ihre Clubkarte immer in digitaler Form dabei, rufen im Notfall auch unsere Pannenhilfe ganz stressfrei per Frage-und-Antwort-Dialog – und nutzen viele weitere digitale Dienste einfach und schnell.
Erleben Sie die kostenlose App des ACV
- Per Klick Panne & Unfall melden
- Bequem Mitgliedschaft verwalten
- Tankstellen & Ladesäulen finden
- Praktische Checklisten & Ratgeber lesen
ACV Ladekarte
Ein Beispiel
Sie fahren ein Fahrzeug mit Elektromotor und möchten Ihren Akku jederzeit flexibel und unkompliziert laden können.
Unsere Leistungen
- Wir bieten Ihnen als Mitglied in Kooperation mit LichtBlick eine europaweit einsetzbare kostenlose Ladekarte. Damit laden Sie Ihr E-Auto an mehr als 200.000 Stationen (davon 40.000 allein in Deutschland) stressfrei zu fixen Preisen und mit ACV Sparvorteil.
ACV und LichtBlick machen mobil
- Klimafreundlich laden mit LichtBlick
- Laden zu einheitlichen Preisen
- Kostenlose Ladekarte
Vergünstigtes Fahrsicherheitstraining
Ein Beispiel
Sie wissen, wie wichtig es ist, im Straßenverkehr auch in brenzligen Situationen schnell und souverän zu reagieren. Deshalb möchten Sie spezielle Manöver unter sicheren Bedingungen üben, Ihr fahrerisches Können weiter verbessern und sich auf Gefahrenlagen gut vorbereiten.
Unsere Leistungen
- Wir beteiligen uns mit einer Gutschrift in Höhe von 15 Euro auf Ihr Beitragskonto, wenn Sie ein Fahrsicherheitstraining bei einer der örtlichen Verkehrswachten (DVW) absolvieren und die Teilnahmebestätigung bei uns einreichen.
Die günstige Alternative mit mehr Leistung
Warum ACV?
Als drittgrößter Automobilclub Deutschlands bietet der ACV einen umfassenden, europaweiten Schutz mit stärkeren Leistungen zu einem günstigeren Preis. Im ACV Komfort Tarif sparen Sie bis zu 25 € im Vergleich zum ADAC – im ACV Premium Tarif sogar bis zu 30 €. Zusätzlich ist beim ACV immer auch Ihre ganze Familie geschützt.
Die Sorglos-Mitgliedschaft für alle, die im Alltag immer mobil bleiben wollen.
- Europaweite Hilfe bei Panne und Unfall
- Schutz für die ganze Familie
- Private Fahrzeuge und Fahrräder
- Wohnwagen und andere Anhänger
- Wohnmobile bis 4,0 t
- Krankenrücktransport
- Verkehrsunfallversicherung
Die Premium-Mitgliedschaft für alle, die das Extra an Mobilität wünschen.
- Weltweite Hilfe bei Panne und Unfall
- Schutz für die ganze Familie
- Private Fahrzeuge und Fahrräder
- Wohnwagen und andere Anhänger
- Wohnmobile bis 7,5 t
- Krankenrücktransport
- Verkehrsunfallversicherung
- Wunschwerkstatt
- Mietwagen ab der Haustür
- Ersatzfahrrad bis zu 7 Tage
Jetzt ACV-Mitglied werden und ADAC kündigen!
Wechseln & kündigen
Keine doppelten Beiträge
ADAC-Mitglieder können bei einem Wechsel zum ACV Dank unserer Kooperation mit aboalarm einfach und kostenlos ihre Mitgliedschaft kündigen – mit Kündigungsgarantie.
Geben Sie hierzu als Beitrittsdatum in unserem Antragsformular Ihren nächstmöglichen Austrittstermin beim ADAC an (unter Beachtung der dreimonatigen Kündigungsfrist). Nachdem Sie Ihren Mitgliedsantrag bei uns bestätigt haben, werden Sie direkt zum ADAC-Kündigungsformular von aboalarm weitergeleitet. So startet Ihre Mitgliedschaft im ACV erst, wenn Ihr ADAC-Schutz abgelaufen ist und Sie zahlen keine doppelten Beiträge.
Häufig gestellte Fragen
Ja, um die ADAC-Mitgliedschaft selbst per Brief zu kündigen, können Sie auch unsere PDF-Vorlage verwenden. Hier fehlen lediglich Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Mitgliedsnummer und Unterschrift, um die ADAC-Mitgliedschaft rechtskräftig zu kündigen. Gleichzeitig können Sie über den beigefügten Mitgliedsantrag direkt ACV-Mitglied werden!
Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt bei allen Tarifen 3 Monate zum Ende der Beitragsperiode. Das Kündigungsschreiben muss also mindestens 3 Monate vor Ablauf der Mitgliedschaft beim ADAC eingegangen sein. Verpassen Sie diese Kündigungsfrist, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um 12 Monate.
Als drittgrößter Automobilclub Deutschlands ist der ACV dank hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis eine echte Alternative zum ADAC. Der ACV bietet seinen Mitgliedern vergleichbare Leistungen – und das zu einem günstigen Tarif für die ganze Familie. Auf die Professionalität und Kompetenz des ACV können sich die Mitglieder jederzeit verlassen: Der ACV greift auf eine der großen Pannenhilfe-Flotten Deutschlands zurück und schickt im Ernstfall schnelle und kompetente Hilfe – und das in ganz Europa. Dazu sind umfassende Serviceleistungen rund um Auto, Reise und die individuelle Mobilität in allen Tarifen enthalten.
Nein, eine Kündigung der ADAC-Mitgliedschaft über unser Online-Formular ist für Sie kostenlos. Die Bearbeitungsgebühr von 2,50 € übernehmen wir für Sie.
Sie können problemlos ACV Mitglied werden, auch wenn Sie noch kein Eintrittsdatum festlegen können. Geben Sie hierzu zunächst ein Eintrittsdatum an, das noch mindestens ein Jahr in der Zukunft liegt. Schicken Sie uns dann einfach innerhalb der nächsten 8 Wochen Ihre ADAC-Kündigungsbestätigung zu und wir setzen Ihren Eintrittstermin auf den Tag, an dem Ihr ADAC-Schutz ausläuft. Ihre ACV Mitgliedschaft beginnt dann nahtlos zum Ende Ihrer Mitgliedschaft beim ADAC und auch Ihre erste Zahlung wird erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Die Mitgliedschaft gilt immer für ein Jahr. Sie beginnt mit dem Aufnahmemonat und verlängert sich immer automatisch um ein weiteres Jahr.
Eine Zahlung des Beitrages in Raten ist für die Inanspruchnahme der Leistungen des ACV leider nicht möglich. Der Beitrag ist nach § 5.1 der ACV-Satzung zum Beginn des Beitragsjahres für ein Jahr im Voraus zu leisten.
Ja, die Einreichung von benötigten Unterlagen beim ACV ist auch per E-Mail an service@acv.de möglich. Nennen Sie uns in der E-Mail immer Ihre Mitgliedsnummer, damit wir die Unterlagen korrekt zuordnen können.