• Spanien

    Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Spanien.

  • Wichtige Telefonnummern

    Rettungsdienst 112

    Polizei 112

    Feuerwehr 112

    ACV Notruf +49 221757575

    Von Spanien nach Deutschland +49

    Von Deutschland nach Spanien +34

    Deutsche Vertretung +34915579000

  • Währung

    Bezahlt wird in Euro

    1 € = 100 Cent

  • Höchstgeschwindigkeiten

    • Innerorts alle Kfz 20–50 km/h
    • Außerorts Pkw und Motorräder 90  km/h, Wohnmobile 80 km/h, Gespanne 70 km/h
    • Schnellstraßen und Kraftfahrstraßen Pkw und Motorräder 100 km/h, Wohnmobile < 3,5 t 90 km/h, Wohnmobile > 3,5 t und Gespanne 80 km/h
    • Autobahnähnliche Straßen und Autobahnen Pkw, Wohnmobile < 3,5  t und Motorräder 120  km/h, Wohnmobile > 3,5  t und Gespanne mit Anhänger <  0,75  t 90  km/h, Gespanne mit Anhänger >  0,75 t 80 km/h

Das braucht man für die Einreise nach Spanien

Erwachsene: Staatsbürger folgender Länder können mit gültigem Personalausweis einreisen: EU-Länder und Schweiz, Gibraltar, Island, Liechtenstein, Norwegen und San Marino. Ansonsten ist ein Reisepass allgemein erforderlich.

Kinder: Deutsche, Österreicher und Schweizer: Reisepass bzw. Kinderreisepass, Personalausweis oder Identitätskarte. Minderjährige Reisende ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten sollten deren Einverständniserklärung zur Reise mitführen.

Haustiere: Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen, der einen Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung enthält (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise). Tiere müssen außerdem mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Für in Spanien potenziell als gefährlich geltende Hunde, z.B. Pitbull-Terrier oder Rottweiler, können Sonderbestimmungen möglich sein.

Kraftfahrzeug: Nationaler Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte wird empfohlen. Angeraten wird zudem der Abschluss einer Kurzkaskoversicherung.

Einreisebestimmungen: Unter auswaertiges-amt.de erhalten Sie aktuelle Informationen zu den COVID-19-Bestimmungen und weitere Reise- und Sicherheitshinweise.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

  •  Der maximale Blutalkoholgehalt darf 0,5 Promille nicht überschreiten; 0,3 Promille sind es bei Personen, die den Führerschein noch keine 2 Jahre besitzen.
  • Das Tragen einer reflektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften ist vorgeschrieben.
  • Warnwesten, Warndreiecke und Reserverad (alternativ Reparaturset) mitführen.
  • Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
  • Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
  • Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.
  • Gelbe unterbrochene oder Zickzacklinien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot; an blauen Markierungen ist das Parken zeitlich begrenzt.
  • Hinten überstehende Pkw-Ladungen müssen mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50x50 cm) gekennzeichnet sein.
  • Die Bedienung von Navigationsgeräten während der Fahrt ist verboten.
  • Kinder bis zu einer Größe von 1,35 m müssen mit einem geeigneten Rückhaltesystem gesichert werden. Kinder müssen immer auf dem Rücksitz sitzen.

Straßenbenutzungsgebühren

Maut: Autobahnen mit der Bezeichnung AP sind gebührenpflichtig, die nur mit A gekennzeichneten Autovias und die Stadtautobahnen und -umfahrungen von größeren Städten wie Alicante, Barcelona, Bilbao und Valencia gebührenfrei. Für einachsige Anhänger fällt keine extra Maut an. Autobahngebühren richten sich nach der jeweiligen Strecke, die Berechnung erfolgt bei der Ausfahrt anhand des bei Einfahrt erhaltenen Tickets; manche Abschnitte werden auch pauschal berechnet. Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Kreditkarte. An den Schaltern mit grünem Pfeil sitzt in der Regel ein Mitarbeiter. Ferner wird für den Cadí-Tunnel (ab 12 €, tunels barcelonacadi.cat) Maut erhoben. Die Maut auf der A-636 wird elektronisch per Free-Flow-system erfasst. Die Zahl der mautpflichtigen Strecken in Spanien soll künftig immer weiter zurückgehen.

Umweltzonen: In Madrid und Barcelona bestehen ständige Umweltzonen, in weiteren Städten gibt es temporäre. In Madrid (Stadtgebiet mit Autobahnring) sind dauerhaft keine Dieselfahrzeuge der Emissionsklassen 0–3 sowie Benziner der Klassen 0–2 zugelassen. Für die Einfahrt benötigen spanische Fahrzeuge eine Umweltplakette, Fahrzeuge aus dem Ausland brauchen einen Nachweis der Abgasnorm. Informationen bietet madrid.es/portal/site/munimadrid (auf „Movilidad“ klicken). Die Umweltzone soll weiter ausgeweitet werden. In Barcelona dürfen Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse 0–3 und Benziner der Klassen 0–2 sowie Motorräder der Klassen 0–1 nicht einfahren. Eine Registrierung des Fahrzeugs ist vorab erforderlich unter zberegistre.ambmobilitat.cat/.

ACV TippACV Reiseinformationen

Wissenswertes zum Thema Tanken

Tankmöglichkeiten

  • Kreditkarten werden an allen Autobahntankstellen akzeptiert.
  • Autobahntankstellen sind durchgehend geöffnet, die übrigen Tankstellen nur bis 20:00 Uhr.
  • Die Mitführung von bis zu 10 l Treibstoff in Reservekanistern ist erlaubt.

Im Land verfügbare Kraftstoffarten

  • Diesel (Gasóleo), Bleifrei Super (Gasolina sin plomo 95), Bleifrei Superplus (Gasolina sin plomo 98), Autogas LPG (Autogas, Gas licuado del petróleo), Erdgas CNG.
  • Autogas und Erdgas sind verfügbar. Die Betankung erfolgt mit Eur0nozzle- oder Bajonettadaptern.