Wichtige Telefonnummern
Rettungsdienst 112 oder 144
Polizei 112 oder 133
Feuerwehr 112 oder 122
ACV Notruf +49 221757575
Von Österreich nach Deutschland +49
Von Deutschland nach Österreich +43
Deutsche Vertretung +431711540
Währung
Bezahlt wird in Euro
1 € = 100 Cent
Höchstgeschwindigkeiten
- Innerorts alle Kfz 50 km/h
- Außerorts und Schnellstraßen Pkw, Wohnmobile und Gespanne < 3,5 t sowie Motorräder 100 km/h, Wohnmobile < 7,5 t und Gespanne > 3,5 t 70 km/h
- Autobahnen Pkw, Wohnmobile < 3,5 t und Motorräder 130 km/h, Gespanne < 3,5 t 100 km/h, Wohnmobile < 7,5 t und Gespanne > 3,5 t 80 km/h
- Auf den Autobahnen A10/A12/A13/A14 gilt von 22–5 Uhr 110 km/h.
Das braucht man für die Einreise nach Österreich
Erwachsene: Staatsbürger folgender Länder können mit gültigem Personalausweis einreisen: EU-Länder und Schweiz, Gibraltar, Island, Liechtenstein, Norwegen und San Marino. Ansonsten ist ein Reisepass allgemein erforderlich.
Kinder: Deutsche, Österreicher und Schweizer: Reisepass bzw. Kinderreisepass, Personalausweis oder Identitätskarte. Minderjährige Reisende ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten sollten deren Einverständniserklärung zur Reise mitführen.
Haustiere: Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen, der einen Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung enthält (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise). Tiere müssen außerdem mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Kraftfahrzeug: Nationaler Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte wird empfohlen.
Einreisebestimmungen: Unter auswaertiges-amt.de erhalten Sie aktuelle Informationen zu den COVID-19-Bestimmungen und weitere Reise- und Sicherheitshinweise.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
- Der maximale Blutalkoholgehalt darf 0,5 Promille nicht überschreiten; 0,1 Promille sind es bei Personen, die den Führerschein noch keine 2 Jahre besitzen.
- Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges bei Unfällen oder Pannen ist vorgeschrieben, es besteht Mitführpflicht.
- In der Regel haben in den Kreisverkehr einfahrende Fahrzeuge Vorfahrt, falls Letztere nicht ausdrücklich durch das Schild „Vorfahrt gewähren“ an den Einmündungen aufgehoben wird.
- Vorfahrtsberechtigte verlieren durch Anhalten ihr Vorfahrtsrecht.
- Alle Verkehrsteilnehmer müssen bei Staubildung oder stockendem Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen vorausschauend eine Rettungsgasse bilden. Bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen drohen Strafen von über 2000 €.
- An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.
- Im Bereich von 80 m vor und hinter Bahnübergängen besteht Überholverbot.
- Gelbe Zickzacklinien und durchgehende gelbe Linien bedeuten Halte- und Fahrverbot.
- Das Benutzen von Radarwarngeräten ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen.
- Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt werden.
- Zwischen dem 1. November und dem 15. April müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen oder Schneeketten genutzt werden.
- Kinder bis 14 Jahre und bis zu einer Größe von 1,35 m müssen einen für ihre Körpergröße und ihr Gewicht geeigneten Kindersitz benutzen. Bei der Beförderung von Kindern in einer zur Rückenlehne hin ausgerichteten Rückhaltevorrichtung muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
Straßenbenutzungsgebühren
Maut: Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen besteht Vignettenpflicht (Anhänger sind nicht vignettenpflichtig). Neben dem Kauf der an den üblichen Stellen erhältlichen Klebevignette (auch im ACV Shop unter acv.de/shop ) ist auch das Lösen einer digitalen Vignette möglich shop.asfinag.at, beide Varianten gibt es für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr (9,90/29,00/96,40 €). Auf einigen Strecken können Ausnahmen von der Vignettenpflicht gelten. Informationen zum aktuellen Stand finden sich unter asfinag.at/maut-vignette/vignette. Sondermaut wird für Brennerautobahn, Arlberg-, Tauern- und Katschberg-, Karawanken-, Bosruckund Gleinalmtunnel erhoben; ebenfalls gebührenpflichtig sind mehrere Hochalpenstraßen.
Umweltzonen: In Wien, einigen Gebieten im Osten Niederösterreichs, dem Burgenland und der Steiermark existieren Umweltzonen; bislang gelten sie jedoch nur für Lkw bzw. Lieferfahrzeuge. Eine Ausweitung auf Pkw wurde diskutiert. Aktuelle Informationen finden sich z.B. unter umwelt-pickerl.at.
Wissenswertes zum Thema Tanken
Tankmöglichkeiten
- Tankstellen sind in der Regel von 8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet, an Autobahnen und teilweise an Schnell- und Bundesstraßen rund um die Uhr.
- Die Mitführung von Treibstoff in Reservekanistern wird aus Sicherheitsgründen nur bis zu 10 l empfohlen.
Im Land verfügbare Kraftstoffarten
- Diesel, Bleifrei Super (95 Oktan), Bleifrei Superplus (98 Oktan), Autogas LPG, Erdgas CNG.
- Erdgastankstellen sind weiter verbreitet als Autogastankstellen. Zur Betankung werden Dish-Adapter benötigt.